Bundespolizei weckt Betrunkenen in der S-Bahn und steckt ihn ins Gefängnis

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2 Antworten

  1. Anwohner Freiimfelder sagt:

    Da kann etwas nicht stimmen: entweder die Tage in haft oder die Summe. Letztere enthält verm. die Kosten des Strafbefehls, denn ein Tagessatz von 22,33€ ist unüblich.

    Richtig dargestellt hatte er wohl keine 225€ dabei. Gerichtskosten kann man nicht absitzen – was aber oftmals selbst der Polizei nicht bekannt scheint.

  2. Fadamo sagt:

    Fehlnachrichten können bei einem Hobby-Journalisten vorkommen.