Klage: Freiwilliger Feuerwehrmann will zurück zur Feuerwehr
Das Verwaltungsgericht in Halle hat die Klage eines 24-jährigen Feuerwehrmannes auf dem Tisch. Der war zunächst aus der Freiwilligen Feuerwehr Passendorf ausgetreten, hatte dann aber doch einen Rückzieher vom Rückzug gemacht. Und genau darum dreht sich die Klage. Denn die Berufsfeuerwehr ist der Meinung, dass die Kündigung sofort bindend war.
In der Verhandlung vergangene Woche hat das Gericht klargestellt, dass auch bei Personalfragen freiwilliger Feuerwehrleute das Beamtenrecht der Berufsfeuerwehr gelte, berichtet „Alles Feuerwehr“. Deshalb hätte der klagende Feuerwehrmann eine Frist von 14 Tagen gehabt, seinen Austritt ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
Das Urteil wird in dieser Woche erwartet. Doch egal wie dies ausgeht, die Stadt hat bereits ein Ausschlussverfahren angekündigt. Dann droht die nächste Klage.
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