Sachsen-Anhalt bestimmt Wohnsitze der Flüchtlinge
Bisher zieht es Flüchtlinge vor allem in die großen Städte, also Halle und Magdeburg, die dadurch auch mit hohen Sozialausgaben zu kämpfen haben. Aus diesem Grund hat das Innenministerium für die landesinterne Wohnsitzzuweisung von Flüchtlingen mit anerkanntem Schutzstatus neue Regelungen erlassen.
Die Zuweisungen in die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt demnach künftig nach einem bestimmten Schlüssel festlegt. Berücksichtigt werden dabei Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote und das Angebot an Berufsausbildungsstellen. Zudem wird festgelegt, wo die Flüchtlinge künftig leben müssen. Damit wolle man „eine bestmögliche Nutzung und Auslastung der in den Kommunen vorhandenen Integrationsressourcen wie Wohnraum, Bildung und Arbeitsmarkt“ erreichen, erklärt das Innenministerium. „Zugleich soll einer Konzentration von Schutzberechtigten in einzelnen Kommunen entgegengewirkt werden.“
Ausgenommen seien Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen, ihren Lebensunterhalt sichernden Beschäftigung nachgehen oder eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben. Darüber hinaus soll die Regelung keine Rückwirkung entfalten, das heißt, sie findet nur für Personen Anwendung, denen nach Inkrafttreten der landesinternen Regelungen ein Schutzstatus zuerkannt wird.
Neueste Kommentare