1425 Euro Geldstrafe konnten nicht gezahlt werden: Diebin muss ins Gefängnis

Am 11.11.2022 wurde eine Frau gegen 02:30 Uhr durch die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle kontrolliert. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ihrer Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Ukrainerin gleich zwei Mal durch die Staatsanwaltschaft Halle per Haftbefehl gesucht wird.

Die 49-Jährige wurde in beiden Fällen wegen Diebstahls zu einer Gesamtgeldstrafe von 1425 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 95 Tagen verurteilt. Der Dame wurden die Haftbefehle eröffnet. Die eingesetzte Streife nahm sie fest und mit zur Dienststelle. Bei der sich anschließenden Durchsuchung wurde ein KO-Spray fest- und sichergestellt, weshalb eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gefertigt wurde. Die Frau hielt sich in der Waffenverbotszone auf, die sich im Bereich des Hauptbahnhofes befindet.

Die Verurteilte konnte den Gesamtbetrag nicht aufbringen und wurde folglich durch die Beamten in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

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20 Kommentare

  1. Bettina sagt:

    14.05 Uhr und es wird noch kein Kommentar angezeigt.
    Bin aber gespannt, wann es losgeht: „Die kommen hierher…. und das ist der Dank.“ Oder ähnliches Gesabbel.
    Was ist eigentlich mit den ganzen Teutonen, die sich alle Jahre wieder auf Malle daneben benehmen?

    • Blinder sagt:

      Bettina#@selten so ein Schwachsinn gelesen,war bestimmt Eine von Deinen Schwestern.Was hat das mit Malle zu tun?höre auf zu schnüffeln,das bekommt Dir nicht.

    • Ser sagt:

      Ja, das ist leider die Wahrheit. Nach Sündenböcken wird immer gesucht – zumindest solange es Ausländer oder Moslems sind. Wenn es sich um deutsche Tatverdächtige handelt, sind sie plötzlich ganz still. 😉

    • @Vollhonk "Bettina" sagt:

      „Die kommen hierher…. und das ist der Dank.“ Oder ähnliches Gesabbel.“

      Was genau wäre denn falsch an dem Satz?

  2. Been sagt:

    Nun sind se halt da

  3. Steff sagt:

    In Hamburg sagt man Tschüss.

  4. Jim Knopf sagt:

    Wer kümmert sich um Deren Kinder ?

  5. Der metzger sagt:

    Immer wieder die Hilfesuchenden. Wann merken die Volksverblöder endlich, was hier läuft?

    • Scholli sagt:

      Ich habe Ihrem Kommentar nichts aber auch gar nichts hinzuzufügen aber… Sie sehen ja wenn man die Wahrheit ausspricht oder anderweitig kundtut, wird man gleich in eine Schublade gepresst.

  6. Der Schlüssel sagt:

    Die sieht jetzt den Roten Ochsen durchs Gitter bei Nacht!🏫

  7. Oma sagt:

    Bettinaaaaaaaa magst keine Kids?

  8. Law & order sagt:

    Zu Recht.

  9. Frodo sagt:

    Beantrage eine Waffenbesitzkarte, dann kannst du alles haben… Ist allerdings etwas aufwendiger.

    • Bettina sagt:

      Was nützt einem eine WBK? Ich habe selbige plus Kurzwaffe dazu. Die WBK berechtigt den Inhaber ausdrücklich NICHT, mit der Waffe – geladen oder ungeladen – durch die Stadt zu spazieren. Natürlich kann man bei einer ungeladenen Waffe den Weg zu einem Wettkampf als Grund nennen. Eine ungeladene Waffe ist aber im Ernstfall von zweifelhaftem Wert. Bei einem Verstoß gehen die Regelungen oder bei berechtigten Zweifeln an Deiner Zuverlässigkeit… ist das Ding schneller wieder entzogen, als es irgendwann erworben wurde.
      Ich habe mich mit der Waffe im Haus nie sicherer gefühlt. Denn für die erhoffte Sicherheit müßtest Du sie griffbreit ständig bei Dir haben. Beim Kochen, beim Schlafen, beim Scheißen!
      Wenn ich einige Kommentare hier lese, hoffe ich, daß die Voraussetzungen für den Erwerb einer WBK heute strenger denn je geprüft werden, damit eben nicht jeder (sich abgehängt fühlende) Ronny sich bewaffnen kann.
      Und nun möge der Shitstorm beginnen! 🙂

      • Gummizellen-Krise sagt:

        In deiner Gummizelle ist es sicher, da brauchst du keine Waffe, auch keine ungeladene.

        • Opa sagt:

          Sehe ich auch so.Bettina hat eine WBK für’s Nudelholz. So ein Gespinne aber auch.ach Bettina ,Du hast die Haare schön…….