274.438 Euro Zweitwohnungssteuer-Einnahmen in Halle

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21 Antworten

  1. Rm sagt:

    Da freut sich die Stadt wenn sie die Leute abzocken kann ohne was dafür zu tun

    • Achso sagt:

      Nutzen die Einwohner mit Zweitwohnsitz nicht die Infrastruktur der Stadt?

      • keinHallenser sagt:

        Sie geben aber auch viel Geld aus, welches dann als Gewerbesteuer an die Stadt zurückfließt. Und wer die Infrastruktur der Stadt nutzt (wie Bus und Bahn) muss dafür auch bezahlen, was auch wieder im Geldbeutel der Stadt landet.
        Aus meiner Sicht gehört die Zweitwohnungssteuer abgeschafft, hier werden vor allem Studenten und Pendler abgezockt, ohne dadurch einen Mehrwert zu erfahren. Nicht mal einen Anwohnerparkausweis bekommt man (so zumindest vor wenigen Jahren meine eigene Erfahrung).

        • Beobachter sagt:

          Zahlst du Zweitwohnungssteuer? Es spricht nichts dagegen, auch als Pendler und Student seinen Hauptwohnsitz dahin zu verlegen, wo man tatsächlich wohnt. Das ist sogar Ziel der Besteuerung.

          • xxx sagt:

            „Es spricht nichts dagegen, auch als Pendler und Student seinen Hauptwohnsitz dahin zu verlegen, wo man tatsächlich wohnt.“

            Offensichtlich spricht bei vielen doch etwas dagegen, sonst würden sie es sicher tun.
            Wie definierst du eigentlich bei Pendlern, die sich einen Teil ihrer Zeit aus beruflichen Gründen in Halle aufhalten müssen und das auch noch entfernt von ihrer Familie und ihrem eigentlichen Lebensmittelpunkt, das „tatsächliche Wohnen“?

          • Beobachter sagt:

            Zweitwohnungssteuer ist fällig, wenn die Zweitwohnung mehr als 3 Monate im Jahr zum Wohnen/Schlafen genutzt wird.

            Sie ist nicht fällig, wenn die Wohnung aus beruflichen Gründen von einem nicht getrennt Lebenden Verheirateten neben der ehelichen (Haupt-)Wohnung gehalten wird. Somit sind Pendler nicht zweitwohnungssteuerpflichtig, es sei denn, sie sind alleinstehend, denn dann haben sie zwei Wohnungen, die sie regelmäßig als Wohnung nutzen. Warum sie dann nicht in Halle ihren Hauptwohnsitz nehmen, musst du sie fragen.

            Wer 5 Tage pro Woche arbeitet und davon 4 Nächte in Halle verbringt, ist länger und öfter in Halle als woanders. Das nenne ich „tatsächlich wohnen“.

          • xxx sagt:

            „Sie ist nicht fällig, wenn die Wohnung aus beruflichen Gründen von einem nicht getrennt Lebenden Verheirateten…“

            Unverheirateten, aber in Lebenspartnerschaft Lebenden, wird also eine „Strafsteuer“ aufgebrummt, obwohl sie sich in ihrer Lebensführung hinsichtlich Familie und beruflich bedingtem Pendeln nicht von Verheirateten unterscheiden, aha.

          • Beobachter sagt:

            Die Lebensführung Unverheirateter unterscheidet sich immens von der Verheirateter. Kann man natürlich nur wissen, wenn man beides schon war.

            Wer als Unverheirateter zwei Wohnungen unterhält, kann die 10% der Nettokaltmiete auch noch stemmen. Ansonsten spräche ja noch weniger dagegen, seinen Hauptwohnsitz an den Arbeitsort zu verlagern. Das spart nicht nur die Steuer sondern auch noch das Pendeln.

            Wieso bist du so überrascht davon? Die Steuer wird es seit fast 20 Jahren in Halle erhoben. Willst du wieder einfach nur widersprechen? Dein übliches Schema?

          • xxx sagt:

            „Die Lebensführung Unverheirateter unterscheidet sich immens von der Verheirateter.“

            Du kannst ja gerne weiter Unverheiratete und Verheiratete vergleichen, ich schrieb aber „Unverheiratete, aber in Lebenspartnerschaft Lebenden…“, das ist nicht Dasselbe wie „Unverheiratete“, Schatzl. Lies einfach nochmal ganz langsam, dann klappt es vielleicht auch mit passenden Antworten.

          • Beobachter sagt:

            Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen Verheirateten und Unverheirateten. Das Zusammenleben wird aber nicht kontrolliert. Mit wem du wo rummachst, bleibt deine Privatangelegenheit. Möchtest du aber solche Vorteile genießen, und das sind auch und vor allem steuerliche, musst du eben offiziell heiraten. Genau deswegen hat sich die CDU so lange gegen die gleichgeschlechtliche Ehe gesträubt, weil dann diese „alternativen“ Lebensentwürfe auch in den Genuß steuerlicher Vorteile kommen, aber nicht zum Fortbestand der Bevölkerung beitragen. Und nun sieh dir an, gleich mehrere Bundes- und Landesminister sind „alternativ“, verheiratet und mit Kindern und bei manchen reicht es damit sogar für die ein oder andere Millionenvilla.

            Aber dass du nun auch noch von steuerlichen Vorteilen Verheirateter „überrascht“ bist, verdeutlich einmal mehr, dass du einfach nur ein kleiner Troll bist. Spiel alleine weiter.

          • xxx sagt:

            „Mit wem du wo rummachst, bleibt deine Privatangelegenheit.“

            Nun sei doch nicht so offen primitiv. Lebenspartnerschaft mit gemeinsamer Wohnung und oft auch Kindern musst du doch nicht so billig auf eine Stufe mit pubertären sexuellen Ausschweifungen stellen. Das ist wirklich trollig…

            „Aber dass du nun auch noch von steuerlichen Vorteilen Verheirateter „überrascht“ bist,“

            Weder bin ich überrascht, noch geht es um „steuerliche Vorteile“, stattdessen geht es mir um steuerliche Nachteile von Menschen, die ohne Trauzettel in Partnerschaft leben.
            Aber immer trolle schön weiter.
            Was macht eigentlich deine Terrasse? Liegt die inzwischen hoffentlich nicht mehr so arg in der Sonne?

      • xxx sagt:

        Das tun die Saalekreisler doch auch. Zahlen die was dafür?

    • Anmerkung sagt:

      Dafür kriegt die Stadt für die Zweitwohnsitzler nichts vom kommunalen Finanzausgleich…

  2. Naja... sagt:

    Wie hoch sind denn die Verwaltungskosten für die Erhebung der Abgabe? 270 TEUR sind ja nun wirklich nicht viel.

    • Fuzzi sagt:

      ca. 0,2%

      • Fuzzyscharf geschlossen, was? sagt:

        Ich halte die 0,2%, setze den Sicherheitsbereich aber bis 15% an.

        0,2% gelten bei Barkassierung dieser „Steuer“ an der Haustür. Der „Kassierer“ lebt dann vom fetten Trinkgeld (solls ja geben)!

        Beim üblichen Verwaltungsverfahren kostet das dann mindesten eine Vollstelle im Steueramt. Und das allein schon wegen der umfangreichen Meldepflichten ans Statistische Landesamt!

        • Fuzzi sagt:

          Meldepflichten an das Statistische Landesamt. Aha. Was kostet denn so eine meldepflichtige „Vollstelle“ beim „Steueramt“?

          Steuern kassiert übrigens das Finanzamt. Unbar. Das ist das ganz übliche Verwaltungsverfahren. Aber das wusstest du natürlich. War sicher nur ein „Test“.