3 Tatverdächtige nach Attacke in der Straßenbahn ermittelt

16 Antworten

  1. Uppercrust sagt:

    Da wird das Opfer intensivmedizinisch behandelt und diese Gewatverbrecher werden wieder freigelassen?

    • Flutschi sagt:

      Kann jemand wieder freigelassen werden, der nicht festgenommen wurde? ?

    • Daniel M. sagt:

      Tatsächlich erstaunlich. Oder eher nicht. Wird ja prinzipiell so praktiziert.

      • Haftgründe sagt:

        Es wird prinzipiell nach der StPO verfahren, richtig. Zum „Einsperren“ benötigt man Haftgründe, auch das wird prinzipiell so praktiziert. Haftgründe bedeuten insbesondere Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr. Offensichtlich haben Juristen (die Staatsanwaltschaft) verneint, dass so etwas hier vorliegt.

        Wenn Laien (und bei Kommentatoren handelt es sich meist um solche) einen Sachverhalt aufgrund einer kurzen Pressemitteilung anders beurteilen, ist das völlig ohne Relevanz.

        Und ich weiß nicht, wie oft das hier schon geschrieben wurde: Keine sofortige Haft (also Untersuchungshaft) bedeutet nicht, dass keine weitere Strafverfolgung durchgeführt wird, also später durchaus Haft folgen kann. Dazu beurteilt man aber die Tat, die Täter und die Folgen anhand der Ermittlungen, nicht anhand einer Pressemeldung.

        • Flutschi sagt:

          Paragraph 112 Absatz 3 der StPO sieht die Schwere der Tat als Haftgrund vor. Im vorliegenden Fall ist es versuchter Totschlag. Ich hoffe, dass der Sachverhalt in Bezug auf eine Festnahme nochmal neu bewertet wird.

          • Haftgründe sagt:

            @Flutschi : Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass es sich im vorliegenden Fall um „versuchten Totschlag“ handelte??? Das behaupten Sie lediglich. Eine lebensgefährliche Verletzung (wie im ursprünglichen Bericht erwähnt) impliziert nicht automatisch einen Totschlag, auch keinen Versuch. Sonst wäre zum Beispiel der § 227 StGB
            (Körperverletzung mit Todesfolge) nutzlos. Oder können Sie aus einem Pressebericht mehr erkennenden als die Staatsanwaltschaft?

        • Flutschi sagt:

          MDR Sachsen-Anhalt berichtet, dass wegen versuchten Totschlags ermittelt wird.

          • Haftgründe sagt:

            Das wusste ich noch nicht (stand nicht bei dubisthalle.de), aber es gibt ja immerhin auch noch einen (versuchten) Totschlag nach § 113 StGB. Wir wissen nämlich nicht, ob es eine Vorgeschichte gibt. Oder aber es scheiterte an der Verhältnismäßigkeit, wie sie noch mal explizit (nicht ohne Grund) im § 112 Absatz 1 Satz 2 StGB festgehalten ist.

            Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft KEINE Haftgründe erkannt hat, was aber (wie meine Eingangsbemerkung zeigen soll) nicht heißt, dass sich das nicht noch ändern kann. Ich wiederhole mich aber gern: Alles das heißt nicht, dass beim Urteil nicht doch Haftstrafen verhängt werden.

  2. Dead City sagt:

    Ist ja nur ein Syrer aber wenn Syrer Deutsche zusammenschlagen dann passiert nicht.

    • Herr Grau sagt:

      Mit Verlaub, wer sowas schreibt, ist ein empathieloses, rassistisches Arschloch.

      • Fadamo sagt:

        Da gebe ich dir recht. Arschloch bleibt Arschloch.

      • Unverständnis sagt:

        Danke, absolut richtig, Herr Grau. „Nur ein Syrer“ sagt schon alles, ich ahne, was bei „Dead City“ wirklich tot ist. „Dead City“ ist einfach ein Rassist.

        Außerdem ist das, was die „Tote Stadt“ da behauptet, nicht nur empathielos, sondern es ist auch schlicht und einfach falsch. Wenn die Polizei von einer „Schlägerei“ erfährt, MUSS sie etwas machen, egal, wer beteiligt ist und sich macht das auch.

        • 10010110 sagt:

          Lasst euch doch nicht von solchen Hohlbirnen provozieren. Es war doch völlig klar, dass sowas kommt, und dass, egal wer was macht, es immer so gedreht wird, dass Ausländer immer davonkommen während Deutsche immer bestraft werden. Hier wurde noch niemand bestraft, aber es wurden Deutsche ermittelt, das muss dann ausreichen, um wieder eine krude Verschwörungstheorie zu konstruieren. Wie man’s macht, macht man’s falsch.

          • UM sagt:

            Dann tu doch endlich wa dafür., dass sich das ändert

          • Felix sagt:

            So siehts aus. Mir geht dieses ständige verharmlosen von Straftaten und dieser „jaa aber die Ausländer …“ whataboutism dermaßen auf den Sack. Arschloch sein ist keine Frage der Herkunft, sondern nur eine Frage des Charakters. Und wenn man allgemein in Halle unterwegs ist und seine Mitmenschen beobachtet, dann kommt der „Bio-Hallenser“ nicht wirklich besser bei weg.

  3. Ubalze sagt:

    Da kann ich Felix nur zustimmen, der Bodensatz der Gesellschaft wird nicht durch Herkunft definiert.
    Ich vermisse die Zeiten, in denen diese Bevölkerungsgruppe einfach mal 1,5 Jahre einem klaren Tagesablauf folgen musste. Dem Grundwehrdienst. Als erzieherische Maßnahme (statt Knast) wäre das auch heute noch, meine persönliche Meinung, ein guter Lösungsansatz. Dienst für die Gesellschaft, nicht unbedingt mit der Waffe, aber in jedem Fall zum allgemeinen Nutzen. Damals war das für so Manchen auch eine gute Idee, was vernünftiges mit seinem Leben anzufangen.
    Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.