30 Jahre Wiedervereinigung: Uni Halle startet neue Vorlesungsreihe

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2 Antworten

  1. ZuHauseInHalle sagt:

    welche Wiedervereinigung? Es gab einen Beitritt der neuen Bundesländer zum Bund der alten Bundesländer. Wobei das Gründungsdatum von Sachsen-Anhalt hinter dem des Beitrittsdatums liegt.
    Und wann erfährt Art. 146 GG Erfüllung.

    • Hallenser sagt:

      1. Gemeint ist die deutsche Wiedervereinigung der ehemals getrennten Gebiete, die 1945 als Restdeutschland übrigblieben und mit den offiziellen Staatsgründungen 1949, mit der Etablierung der Zwei-Staaten-Theorie in den 50er Jahren, spätestens jedoch mit der gegenseitigen Anerkennung der Souveranität in den 70er Jahren eigene staats- und völkerrechtliche Entitäten waren.

      2. Beitritt heißt es, weil es zuvor und danach eine Bundesrepublik Deutschland gab. Das sind aber nicht die gleichen Gebilde, schon weil es eine Verfassungsänderung (genauer sogar mehrere) nach sich zog. Die beiden Teile (aus 1.) waren danach wieder vereint. (–>Wiedervereinigung)

      3. In der deutschen Geschichte (30, 70, 1000 Jahre) gab es unzählige Namensänderungen und Grenzverschiebungen, Beitritte, Austritte, Neubildungen, Fusionen, Trennungen.

      4. Wann Art. 146 GG „Erfüllung“ findet, steht in Art. 146 GG. Wörtlich.

  2. DDR sagt:

    Ja und wann gibt sich das Deutsche Volk endlich eine Verfassung? Es war auch keine Widervereinigung sondern schlicht und einfach ein Beitritt. Bei einer Widervereinigung vereinen sich mindet. 2 Partner, in diesem Fall war es wohl nicht so, wir sind einfach der BRD beigetreten