33 Gesamtschüler in Halle sind noch ohne Platz – auch KGS Hutten und Heine-Gemeinschaftsschule betroffen

Schule IGS

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11 Antworten

  1. Bürger sagt:

    Armes Deutschland!!!

  2. Mischa sagt:

    Das ist echt traurig das für unsere Kinder kein Platz in der Schule ist, prima Zukunft.

    • Ringelblume sagt:

      Es gibt Schulplätze, aber nicht ausreichend Wunschplätze. Was tun Sie konkret für die Zukunft der Kinder, außer zu jammern?

      • eseppelt sagt:

        Schulplätze sind ausreichend vorhanden, nur nicht an allen Schulen und auch nicht in allen Bildungsgängen. Für die Gesamtschulen liegen mehr Bewerbungen vor als Plätze. Ein Problem, dass es in Halle schon seit Jahren gibt – die Eröffnung der 3. IGS hat etwas „Entspannung“ gebracht.

        • Hans sagt:

          Wie viele Plätze sind noch am Gymnasium Südstadt frei?
          Könnte das Gymnasium Südstadt alle 55 Kinder die noch keinen Schulplatz haben aufnehmen?

        • Hans sagt:

          Beziehungsweise, wie viele Plätze gibt es noch an der Gemeinschaftsschule Kastanienallee?

          • StER-Halle sagt:

            Zweimal der falsche Ansatz.
            1. Die Kinder, um die es hier geht, haben nicht die „Kraft“ den gymnasialen Bildungsgang zu bestreiten.
            2. Deren Eltern wollen deshalb die Gesamtschule als Bildungsstätte. Hierauf haben die Eltern einen Rechtsanspruch, der von der Stadt (Schulträger) ohne Wenn und Aber erfüllt werden muss.

          • Hans sagt:

            Ja gern, wenn man das bewerkstelligen kann wäre das super.

            Ich kenne zufällig ein betroffenes Kind. Sie meinte zu mir, dass sie aber lieber aufs Gymnasium gehen möchte, als auf die Sekundarschule, da sie auch die Empfehlung fürs Gymnasium bekommen hat. Deshalb wollte ich wissen, ob wenigsten diese Plätze für die Kinder ausreichen würden.
            Eine Erweiterung der IGS3 wäre natürlich besser und da die IGS3 aktuell eh im Südstadtgymnasium untergebracht ist, wäre es der selbe Weg.

          • StER-Halle sagt:

            Dann sollen die Eltern sich beim StER melden und sich beraten lassen.

  3. xxx sagt:

    „Eltern hatten sich daraufhin Plätze für ihre Kinder an den Gesamtschulen eingeklagt. Daraufhin hat die Stadt im vergangenen Sommer ihre Satzung geändert.“

    Aha. Bürgerfreundlich wie immer.

  4. Schallwandler sagt:

    „Ein Anrecht auf den gewünschten Bildungsgang besteht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.”

    Wie kann man solche Unwahrheiten verbreiten?

  5. Doku sagt:

    Das ist ein Skandal in Halle, da setzt ihr mal wie aktiv die Bildungspolitik ist, die tun gar nichts, überlassen das einem losverfahren, Skandal, wählt die ab

  6. StER-Halle sagt:

    Immer diese Halbwahrheiten ausnahmslos sind alle Schülerinnen und Schüler die jetzt noch Losverfahren über sich ergehen lassen müssen Bewerber auf einen Gesamtschulplatz aus der ersten Losrunde. Somit kann man diese zusammenfassen und die Summe von 55 zzgl. der Doppelzähler für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf kommen wir auf 62 Plätze, als Ausgangspunkt für die noch benötigten Plätze werten. Es fehlen dann in der Rechnung immer noch die Familien, die sich auf kein Ersatzangebot eingelassen haben und derzeit unter „ohne Zuordnung“ laufen.
    Nächste Halbwahrheit ist „Ein Anrecht auf den gewünschten Bildungsgang besteht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.“
    Dieses gilt nur für die einzelne Schule und auch nur dann, wenn es von derselben Schulform mehrere Schulen gibt. In allen anderen Fällen gilt:

    § 21 Abs. 1 SEPl-VO 2022

    Die Aufnahmekapazitäten der Schulen müssen so gestaltet sein, dass sie mindestens die Schüler des räumlichen Bereichs aufnehmen können, für den sie im genehmigten Schulentwicklungsplan ausgewiesen sind. Die Kapazität einer einzelnen Schule muss mindestens den Anforderungen an die schulische Mindestgröße der Schulform entsprechend dieser Verordnung genügen.

    Hier verstehe ich Frau Brederlow nicht, warum Sie es immer wieder versucht zumindest bei diesem Thema es ihrem Vorgänger gleichzutun.

    Um es auf den Punkt zu bringen, jedes Angebot außerhalb der von den Eltern präferierten Schulform/Bildungsgang ist unseriös und stellt den Anfang einer Rechtsbeugung dar, deren Vollzug mit der Zuweisung per Amtsentscheidung an einer anderen Schulform (Sekundarschule) erfolgt.

    Für betroffene Eltern wird der StER in Kürze eine Informationsrunde per Webkonferenz anbieten.