334 Unterschriften fehlten: Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge gescheitert

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25 Antworten

  1. Seb Gorka sagt:

    Über 8000 ungültige Unterschriften. Das ist „etwas“ mehr als die übliche Quote. Die Zustimmung in der Bevölkerung ist wohl nicht so breit wie angenommen oder die Zahl der Grundstückseigentümer ist erschreckend klein.

    • Hausbesitzer sagt:

      Ich muss ehrlich sagen, dass ich nichts von dieser Kampagne mitbekommen habe. Eigentum verpflichtet. Wem das nicht passt, der wohnt zur Miete. Ist auf Dauer sowieso meist günstiger. Da spreche ich aus Erfahrung.

      • Seb Gorka sagt:

        Die Kampagne ist auch entgegen der Formulierung an Eigentümer gerichtet gewesen, nicht an bloße Besitzer.

        • Achso sagt:

          Und ich dachte, die Kampagne wäre an den Landtag gerichtet gewesen.

          • Seb Gorka sagt:

            Berechtigt zur Teilnahme waren alle volljährigen Deutschen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Sachsen-Anhalt hatten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Das dürfte auf die überwiegende Mehrzhal der Landtagsabgeordneten (vermutlich auch der sonstigen Bediensteten des Landtags) zutreffen.

            Interesse an der Umsetzung dürften als direkt Betroffene jedoch Grundstückseigentümer gehabt haben und deswegen von der Initiative vorrangig anvisiert worden sein. Auch da mag es eine Schnittmenge mit den Abgeordneten geben.

            Dass dennoch 8000(!) ungültige Unterschriften gesammelt wurden, ist das eigentlich Bemerkenswerte. Aber deine Herangehensweise hat sicher auch ihre Berechtigung.

      • Klugmann sagt:

        Privateigentum ja , merkst du eigentlich das wir hier vom öffentlichen Raum reden ! Auf welchen Bürgersteig gehst du, auf welcher Strasse fährst du in deinem Ort , was hat das mit Privateigentum zu tun ?

    • 10010110  sagt:

      Höre ich da etwa Gehässigkeit raus?

      • Seb Gorka sagt:

        Vermutlich. Das liegt aber an deinem „Gehör“. Es ist ernsthafte Verwunderung. Nicht alle sind so missgünstig, zynisch und dauerfrustiert wie du.

        Wer ein solches Anliegen derart engagiert verfolgt und dabei eine so hohe Fehlerquote erreicht, macht irgendetwas falsch. Über 8000 ungültige Unterschriften (mehr als 20 Prozent) passieren nicht mal „eben so“.

  2. Dr.iur Wichtig sagt:

    Wenn man schon klugscheißt, sollte man evtl auch verstehen, dass durchaus beides gleichzeitig möglich ist. Es ist durchaus üblich, sich als Besitzer zu betiteln, solange Hypothek o.Ä. nicht vollständig beglichen ist. Das entbindet aber eben nicht von eventuellen Forderungen im Falle von Maßnahmen im Straßenbau.

    • Seb Gorka sagt:

      Das Bestehen einer Hypothek hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse. Die „Bindungswirkung“ von Straßenausbaubeiträgen ist gerade ein Beleg dafür, nicht dagegen. Wie du dich dabei betitelst, interessiert nur am Rande, den Gläubiger kommunaler Abgaben vermutlich überhaupt nicht. Da zählt allein die rechtliche Stellung.

      Nun kommt es natürlich noch darauf an, was „o.Ä.“ alles ist. Aber mit schwant, es ist ebenfalls nicht allzu kluge Scheiße, jedenfalls keine wichtigen oder auch nur richtigen Ausführungen zum Liegenschafts- oder Grundpfandrecht. Namenswahl – wie immer – voll daneben.

      • Möchtegernjurist sagt:

        Mir schwant, dass der Seppel gern den Juristen mimt, in dem Bereich aber keine Ahnung hat. Sonst würde er hier nicht den ganzen lieben langen Tag kommentieren und sich in seiner eigenen Rechthaberei suhlen. Deine Aussage ist im übrigen falsch.

        • Seb Gorka sagt:

          Ich glaube dir, dass du gern Jurist sein möchtest. Ob der Wille allein genügt?

          Um vermeintlich oder tatsächlich falsche Aussagen zu widerlegen (das Gegenteil zu beweisen), genügt die bloße Behauptung jedenfalls nicht. Auch wenn du es dir noch so sehr wünschst.

          • Möchtegernjurist sagt:

            Das brauch ich mir nicht wünschen. Das weiß ich. Wenn man schon mit aller Macht versucht, pseudointellektuelle Kommentare zu verfassen und dies auch offensichtlich als sein Beruf ansieht (ein Blick auf Häufung/Frequenz und Inhalt der Kommentare reicht da), dann sollten sie auch abseits von Gehässigkeit und dem zwanghaften Versuch den Gegenüber zu beleidigen, Substanz und etwas Witz haben. Beides ist hier nicht der Fall.
            Ich kann ja verstehen, dass Seppl sich wünscht, irgendwann einmal aus der 1Zi Wg herauszukommen. Das geschieht aber eben nicht durch konstantes Belehren von Menschen, die im echten Leben z.B. mit Immobilien zu tun haben und dem nachgehen, was man im Volksmund „Arbeit“ nennt. Ich wünsche noch eine gute Nachtschicht in der Trollfabrik und werde auch weiterhin in einer freien Minute darüber schmunzeln, dass jemand so unzufrieden mit sich ist, dass er jeden Tag erneut den Kampf an der Tastatur antritt.

          • Seb Gorka sagt:

            Wolltest du noch etwas zum Thema schreiben, zum Beispiel, warum meine Aussage „im übrigen“ falsch ist, oder bleibt es beim minütlichen Schmunzeln?

    • Herr Neunmalklug sagt:

      Wer Eigentümer ist, steht im Grundbuch. Wer das Haus besitzt, ist für den Straßenausbaubeitrag völlig egal.

      • Maik sagt:

        Sind das lausige juristische Argumentationen: nur weil jemand im Grundbuch steht, ist er noch nicht gleich Eigentümer. Denn zwischen tatsächlicher Rechtsposition und dem Gutglaubenstatbestand (Rechtsschein) ist zu differenzieren. Ansonsten würde § 894 BGB auch keinen Sinn ergeben. Beim nächsten Mal einfach ein Buch „Immobiliarsachenrecht für Dummis“ heranziehen.

        • Seb Gorka sagt:

          Beitragspflichtig ist nach §6 Abs.8 KAG, „wer … Eigentümer des Grundstücks ist.“

          Eigentümer des Grundstücks ist gem. §873 BGB, wer im Grundbuch eingetragen ist. Vermutet wird gem. §891 BGB, dass dem Eingetragenen dieses Recht auch zusteht.

          Alles andere sind Ausnahmen und deren Regulierung. Für die Unrichtigkeit des Grundbuchs hat die (faktische) Stellung von Eigentümer und Besitzer keinen Einfluss. Auch die Ausnahmen nach §6 Abs. 8 KAG (Erbbaurecht, dingliches Nutzungsrecht) regeln die Beitragspflich für das Quasi-Eigentum, nicht bei bloßem Besitz.

          Müsste auch so oder ähnlich im Buch der Dummi-Reihe stehen.

          • schroeter1a sagt:

            Nein so ist es eben nicht. Seb sitzt in einer Einraumwohnung und glaubt er hat Recht. “ Wissen ist Macht und nichts Wissen macht nichts“.Fahr doch einmal zum Grundbuchamt und Versuch mal eine Mitarbeiterin dazu zu bringen dir eine Bescheinigung zu geben das du ein Eigentümer von einem Grundstück bist. Versuch es Klugsch…….. Genau so sieht es mit deiner Staatsangehörigkeit aus.

          • Seb Gorka sagt:

            Das Grundbuchamt stellt keine Bescheinigungen zur Staatsbürgerschaft aus. Soviel steht fest. Da gebe ich dir unumwunden Recht.

            Den Rest deiner Ausführungen verbuche ich unter Ulk, da du offenbar noch nie Eigentümer eines Grundstücks warst und schon deswegen nicht mitreden solltest.

  3. Heidi sagt:

    Ich finde es unmöglich und am eigentlichen Thema vorbei, was vor mir hier gepostet wurde. Die Straßenausbaubeiträge sollten abgeschaft werden, weil Straßen und Wege gottseidank von allen genutzt werden können. Leider ist die Verbreitung zur Unterschriftsleistung meineserachtens nicht an alle Mitbürger heran gekommen, ich hätte gern unterschrieben, vielleicht hätte sowas in den Gemeindeämtern ausliegen sollen, natürlich mit einer Info an die Bürger. Schade, aber kann man so etwas denn nicht auch wiederholen?

    • Seb Gorka sagt:

      29666 (echte) Unterschriften wurden gesammelt. Vielleicht kannst du zusammen mit dem natürlich real existierenden „Hausbesitzer“, der vor die diese unmöglichen Kommentare schrieb, eine neue Aktion starten. Es fehlen lediglich 334 weitere. Alle, die bisher unterschrieben haben, unterschreiben garantiert nochmal. Der „Möchtgernjurist“ hilft dir sicher bei der rechtliuchen Bewertung. Viel Erfolg!

  4. Herbert sagt:

    Bezweifle stark das 8000 Unterschriften ungültig sein sollten
    Mal davon abgesehen nervt mich das ich in meiner Gemeinde nicht nur für meine Straße zur Kasse gebeten werde, sondern für alle von der Gemeinde sanierten Straßen einzeln, jedes Jahr.
    Eigentum verpflichtet, nicht aber dazu ausgepresst zu werden wie eine Zitrone.

  5. Wolfgang sagt:

    Bei uns in Bad Dürrenberg,hatte es nie eine Liste gegeben,dies trifft auch für andere Orte zu. Es sind so viele die Unterschreiben würden.Warum werden nicht alle gefragt.Die Landesregierung will nur abwimmeln

    • Seb Gorka sagt:

      Die Landesregierung hat damit nichts zu tun. Eine Volksinitiative – der Name lässt es vermuten – geht vom Volk aus. Initiativ sozusagen. Es gab bei euch in Bad Dürrenberg eine Liste und du bist hier bei Dubisthalle, aber egal.

      Tu dich mit Heidi, Herbert und dem tatsächlich existenten „Hausbesitzer“ zusammen und starte das Ding neu. Dürrenberg dürfte ja komplett unterschreiben, wenn du dich dabei auch so reinhängst, wie hier. Es sei denn, du stellst fest, dass man dazu rausgehen muss…

      Als nächstes dürfte jetzt jemand aus Querfurt oder Naumburg oder von noch weiter weg (Zeitz?) auftauchen, der/die von keiner „Liste“ wusste. Natürlich noch viel authentischer als bisher schon.