35 Anzeigen wegen illegaler Drohnenflüge – Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich

In Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2024 insgesamt 35 Anzeigen wegen unerlaubter Drohnenflüge registriert worden. Im Jahr zuvor waren es 34. Das teilte das Landesverwaltungsamt mit, das als obere Luftfahrtbehörde des Landes zuständig ist und die Anzeigen entgegennimmt sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet.

Illegale Drohnenflüge können für die Piloten teuer werden. In der Vergangenheit hat das Landesverwaltungsamt bereits Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt. Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem Art, Schwere und Dauer des Fluges sowie die Frage, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Auch ob Regeln einmalig oder wiederholt missachtet wurden und ob Betroffene nach der Tat Einsicht zeigen, spielt eine Rolle.

Neben Bußgeldern sind auch mildere Maßnahmen möglich. So kann es zu Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld oder mit einem Verwarnungsgeld zwischen fünf und 55 Euro kommen.

Für den Betrieb von Drohnen gelten klare gesetzliche Regelungen. Sie sollen sowohl den sicheren Betrieb im Luftraum als auch die Rechte Dritter gewährleisten. Zwar dürfen Drohnen grundsätzlich ohne spezielle Erlaubnis genutzt werden, in vielen Fällen ist jedoch eine Genehmigung erforderlich – etwa abhängig vom Einsatzort oder vom Zweck des Fluges.

Auf europäischer Ebene müssen Drohnenpiloten die Vorschriften für sogenannte „unbemannte Luftfahrzeugsysteme“ (UAS) beachten. Diese betreffen unter anderem das Gewicht der Drohne und den Ort des Fluges, da nicht überall geflogen werden darf. In den meisten Fällen sind außerdem eine Haftpflichtversicherung, die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt sowie eine Kennzeichnung der Drohne vorgeschrieben. Je nach Größe und Einsatzgebiet ist zudem ein EU-Kompetenznachweis oder ein Fernpilotenzeugnis erforderlich.

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11 Kommentare

  1. Pulswächter sagt:

    5.000 € für eine Eisfläche, 1.000 € für eine Drohne… merkt ihr eigentlich noch was?
    Wer eine Eisfläche betritt, gefährdet im Regelfall nur sich selbst.
    Wer eine Drohne missbraucht, kann beliebig viele Unbeteiligte gefährden, theoretisch Tausende und trotzdem bis zu 5.000 € Bußgeld für Selbstgefährdung, aber nur bis zu 1.000 € für einen illegalen Drohnenflug.

    Das ist keine Verhältnismäßigkeit, das ist Realitätsverweigerung.

    Der Staat tut so, als sei eine Drohne grundsätzlich ein harmloses Spielzeug & eine Eisfläche eine existenzielle Bedrohung für die Allgemeinheit.
    Dabei ist das objektive Gefährdungspotenzial exakt umgekehrt.
    Eine Eisfläche bricht unter Einzelnen ein.
    Eine Drohne kann, bei Missbrauch, gezielt Menschenmengen erreichen.
    Unglaublich wie man bei Drohnenverstößen reflexhaft von Harmlosigkeit ausgeht, während man bei Eisflächen den maximalen Abschreckungshammer auspackt, ist logisch, sicherheitspolitisch und moralisch nicht mehr erklärbar.
    Bußgelder scheinen sich hier nicht nach Gefährdungspotenzial zu richten, sondern nach Bequemlichkeit, Durchsetzbarkeit und politischem Bauchgefühl.
    Selbstgefährdung wird härter bestraft als das Potenzial zur Fremdgefährdung.
    Wer das nicht für absurd hält, hat das Maß verloren.

    • Ü30 sagt:

      Was für ein Haufen Schwachsinn

    • Runterfahren! sagt:

      Du willst weder eine Eisfläche betreten, noch wirst du von Drohnen gejagt.

    • micha sagt:

      Und auch hier wird die Ideologie-Keule rausgeholt.
      Übrigens, wenn jemand im Eis einbricht, werden auch die potentiellen Retter gefährdet.

      • Pulswächter sagt:

        Applaus für micha, er schoss den Vogel ab XD

        Das ändert nichts am Kern.
        Das Betreten einer Eisfläche ist primär Selbstgefährdung,
        ein illegaler Drohnenflug ist potenzielle Fremdgefährdung.

        Dein Argument mit den Rettungskräften ist ein klassisches Scheinargument & offenbar eines, das man manchen Leuten schon so tief ins Gehirn gehämmert hat, dass sie es reflexhaft wiederholen.
        Es dient dazu, eine offensichtliche Unverhältnismäßigkeit zu verschleiern.

        Dass im Ernstfall Rettungskräfte gefährdet sein könnten, ist kein Argument für höhere Bußgelder bei Eisflächen, sondern höchstens ein Argument gegen leichtfertige Einsätze, nicht gegen Verhältnismäßigkeit.
        Rettungskräfte sind ausgebildet, sie haben sich diesen Beruf bewusst ausgesucht, sie kennen die Risiken und sie werden ggf. sogar fürstlich aus Steuergeldern genau dafür finanziert, nämlich ihren Job zu machen, den sie sich ausgesucht haben.
        Doch daraus folgt gerade kein Anspruch, jede Form von Selbstgefährdung mit maximaler Abschreckung zu sanktionieren, um ihnen den Job „zu erleichtern“.

        Bußgelder müssen sich am objektiven Gefährdungspotenzial orientieren, nicht an hypothetischen Folgerisiken, administrativer Bequemlichkeit oder politischem Bauchgefühl.

        Wer Selbstgefährdung härter sanktioniert als das Potenzial zur gezielten Gefährdung Dritter, setzt sicherheitspolitisch falsche Anreize, er verwechselt Ordnung mit Sicherheit.

        • ...echt jetzt ? sagt:

          @Pulswächter, wer hat Dich denn geschickt ? Woher so ein Arrangement, für das Andere? ist ja unglaublich welche Energie Du hier reinsteckst! Da steckt doch was dahinter !

  2. Nicole sagt:

    Wie jetzt, muss ich nun mein Nachbarn anzeigen, wenn der im Sommer immer seine Drohne steigen lässt, wenn ich mich im Garten Sonne oder im Pool plansche?

  3. Dulli sagt:

    Was für ein lächerlicher Scheiß. Womit man sich alles beschäftigen kann. 1000 Euro Strafe sind absolut übertrieben. Da kann ich Selbst wenn ich mit 200 durch die 30er Zone fahre, kostet das max 700 Euro.

    • Drohnenpilot sagt:

      …und den Führerschein. Übertrieben ist das nicht. Wenn jemand mit einer FPV-Drohne durch die Gegend kachelt und dich erwischt, kann es bei einem Kopftreffer für dich unter die Erde gehen.