44 neue Corona-Infektionen in Halle, Inzidenz bei 147,05, vier weitere Todesfälle
Am heutigen Freitag meldet die Stadt Halle (Saale) 44 neue positive Tests auf das Corona-Virus. Als aktuell infiziert gelten 915 Personen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 147,05.
Im Krankenhaus werden 119 Hallenser behandelt, davon 33 auf der Intensivstation. Auch 36 Nichthallenser sind in halleschen Kliniken.
Die Verdopplungszahl liegt bei 38 Tagen, der R-Wert bei 0,86.
Es gibt vier weitere Todesfälle. Gestorben sind eine 93 Jahre alte Frau mit einer Corona-Infektion und 76, 78 und 80 Jahre alte Männer an einer Corona-Infektion.
Kontaktketten zu den gestrigen 36 Infektionen:
80,5 Prozent private Kontakte
3 Prozent berufliche Kontakte
3 Prozent Pflegeheime
3 Prozent medizinischer Sektor
5,5 Prozent Gemeinschaftseinrichtungen
…und definitiv nicht mit Corona sondern an bzw. Durch Corona verstorben?
Ja. Steht doch da: Die Frau ist „mit“ gestorben, die Männer „an“. Sonst noch Fragen? Da gibt es offizielle Seiten wie halle.de Da kann man auch nachgucken, wenn man sich nicht „definitiv“ sicher ist. Tot sind übrigens alle vier – falls Dich das beruhigt…
Die, nach einer Impfung Verstorbenen rücken langsam in das Blickfeld einer wertenden Betrachtung !
Du wirst lachen, aber eine Impfung macht nicht unsterblich. Niemanden. Garantiert!
Sterben soll vorkommen. Und nen Zusammenhang mit der Impfung gibt es selbstverständlich nicht. Alles bereits erforscht bei den Hochbetagten und Risikogruppe 🤔🤔
Verordnung
zur Verlängerung von Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(GesRGenRCOVMVV)
Vom 20. Oktober 2020
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
(BGBl. I S. 569, 570) verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Ver-
braucherschutz:
§ 1
Verlängerung von Maßnahmen
Die Geltung der §§ 1 bis 5 gemäß § 7 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit
Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Berlin, den 20. Oktober 2020
Die Bundesministerin
der Justiz und für Verbraucherschutz
Christine Lambrecht
2258 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2020
Das Bundesgesetzblatt im Internet: http://www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag http://www.bundesanzeiger-verlag.de
Luisa lies erst mal das Gesetz dessen Geltungsdauer verlängert wurde. Da geht es um Auswirkungen – Folgen der Pandemie. Und nicht um Lookdown bis 31.12.
Is nicht von mir ist von der Regierung ,!,,