44 neue Corona-Infektionen in Halle, Inzidenz bei 147,05, vier weitere Todesfälle

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Eine Antwort

  1. John Doe sagt:

    …und definitiv nicht mit Corona sondern an bzw. Durch Corona verstorben?

    • Talec sagt:

      Ja. Steht doch da: Die Frau ist „mit“ gestorben, die Männer „an“. Sonst noch Fragen? Da gibt es offizielle Seiten wie halle.de Da kann man auch nachgucken, wenn man sich nicht „definitiv“ sicher ist. Tot sind übrigens alle vier – falls Dich das beruhigt…

  2. Itzig sagt:

    Die, nach einer Impfung Verstorbenen rücken langsam in das Blickfeld einer wertenden Betrachtung !

    • Talec sagt:

      Du wirst lachen, aber eine Impfung macht nicht unsterblich. Niemanden. Garantiert!

      • BW sagt:

        Sterben soll vorkommen. Und nen Zusammenhang mit der Impfung gibt es selbstverständlich nicht. Alles bereits erforscht bei den Hochbetagten und Risikogruppe 🤔🤔

  3. Luisa sagt:

    Verordnung
    zur Verlängerung von Maßnahmen im
    Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
    zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
    (GesRGenRCOVMVV)
    Vom 20. Oktober 2020
    Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
    Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
    Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
    (BGBl. I S. 569, 570) verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Ver-
    braucherschutz:
    § 1
    Verlängerung von Maßnahmen
    Die Geltung der §§ 1 bis 5 gemäß § 7 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes über
    Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-
    Pandemie wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
    § 2
    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit
    Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
    Berlin, den 20. Oktober 2020
    Die Bundesministerin
    der Justiz und für Verbraucherschutz
    Christine Lambrecht
    2258 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2020
    Das Bundesgesetzblatt im Internet: http://www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag http://www.bundesanzeiger-verlag.de

    • Karl Eduard sagt:

      Luisa lies erst mal das Gesetz dessen Geltungsdauer verlängert wurde. Da geht es um Auswirkungen – Folgen der Pandemie. Und nicht um Lookdown bis 31.12.