57 neue Corona-Infektionen in Halle, Inzidenz bei 177,63, weiterer Todesfall, vier Masken-Verstöße

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6 Antworten

  1. Dummling sagt:

    Ich hab mal ne dumme Frage, aber gilt denn noch die Hallesche Ausgangssperre ab 21 Uhr? Ich hab das nirgends konkret gefunden, aber die Zahlen sind doch nun mehrere Tage unter 200 in Halle oder?

  2. ... sagt:

    Hier kannste nachlesen: https://dubisthalle.de/faq-zur-bundesnotbremse

    Also erst ab einer Inzidenz von 100 wird die Ausgangssperre aufgehoben.

    • Quasi sagt:

      Ihm gehts um die Sachsen-Anhalt speizifische Ausgangssperre…

      • ... sagt:

        Die Bundesnotbremse gilt auch für Sachsen-Anhalt, incl. Halle…

        Bundestag und Bundesrat haben am 23. April 2021 eine neue Fassung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Dies beinhaltet auch die sogenannte Notbremse, die bei einer Inzidenz von drei Tagen über 100 greift. In einigen Bereichen gelten Sonderregelungen bei Inzidenzen über 150 und 165.

        Mit der offiziellen Bekanntmachung der Sieben-Tage-lnzidenz nach § 28b Abs. 1 und 3 Infektionsschutzgesetz greift in der Stadt Halle (Saale) die sogenannte Notbremse des Bundes ab Samstag, 24. April 2021, 0 Uhr.

      • XYZ sagt:

        Warum verstehen immernoch einive Leute nicht, dass jetzt bzw seit 24.04.21 die vom Bund vorgegebene Notbremse gilt und es demnach eben keine stadtspezifischen Regelungen mehr gibt?

        Genau wie seit 24.04.21 im ÖPNV eine FFP2-Maske zu tragen ist. Haben Sie diese Regelung auch verpasst (aber vlt nutzen Sie den ÖPNV nicht)?

        • Fragolin sagt:

          Warum verstehen immer noch einige Leute nicht, warum andere Leute nicht verstehen, was einige Leute verstehen (oder zu verstehen glauben)?

        • Ondrak sagt:

          §32 des vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ermächtigt die Länder zu eigenen Erlassen oder diese an andere Stellen (Landkreise) zu deligieren.
          Es ist also durchaus möglich, dass Sachsen-Anhalt oder Halle strengere Regeln festlegt, als sie die „Bundesnotbremse“ vorschreibt, von daher ist die Frage nach landes-/Landkreisspezifischen Regelungen gar nicht so abwegig.

          Zitat:
          „Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28, 28a und 29 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.“

  3. Xxy sagt:

    Heute morgen kam ein Beitrag auf ARD, daß die Notbremse in Köln bereits ab 21 Uhr gilt.
    Es wäre also möglich, dass sie in Halle anders sein könnte.
    Aber wie hier bereits erwähnt wurde ist die Verordnung der Stadt aufgehoben. Aber ganz theoretisch hätte es sein können.

    • Adam O. sagt:

      Ja, strenger geht immer! Aufgrund der hohen Inzidenz hätte Köln auch 20 Uhr festlegen können.

  4. Gesundheitsministerium sagt:

    Vor Corona dürften in Halle jährlich etwa 1500 Personen mit Fußpilz verstorben sein.

  5. EgonO sagt:

    Irgendwie scheint die „Notbremse“ nicht richtig zu bremsen…sind vielleicht die Bremsbeläge runter…🙄

    • BW sagt:

      Bremsbeläge sind runter, seit Monaten.
      Das jetzt sind nur noch die Nachwirkungen von ner verkackten Politik

  6. Tim Buktu sagt:

    Wayne interessiert’s !