85 Prozent der Sachsen-Anhalter sind „online“ – vor allem Kleidung und Sportartikel werden im Internet bestellt

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2 Antworten

  1. kunde sagt:

    Ist das ein Wunder ? bei den bescheuerten Coronaregeln ? In Lebensmittelläden, Drogerien und Bücherläden dürfen sich die ungeimpften kunden drängeln, in den weitaus geräumigeren anderen Läden wie Textil. oder Sportläden muß man geimpft sein. Da die bstimmenden Poitiker sicher den meisten Vestand habne, sollten sie mal erklären.warum man sich bei „Aldi“ nicht anstecken, aber beim Hosenkauf infizeren kann. Daß viele Leteu gegen die idiotischen gegebsätzichen Maßnahmen auf die Straße gehen, kann ich navollziehen. Unverständlich sind mir nur die Impfverweigerer.

  2. BGB - Käuferrechte tun weh sagt:

    § 312 g BGB
    (1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
    […]