Landessozialgericht Sachsen-Anhalt stärkt Menschen mit Behinderung beim Anspruch auf angemessene Bezahlung ihrer Assistenz

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

2 Antworten

  1. Unklar sagt:

    Also da braucht man sich nicht zu wundern, dass die Sozialausgaben explodieren, wenn 17.600 € monatlich nicht ausreichen. Bei einem Stundensatz von angenommenen 20 € sind das 880 Stunden! 30 Tage sind insgesamt nur 720 Stunden. Was machen die da?

    • W. Molotow sagt:

      Was die machen? Rundumpflege. Mal lesen: Arme und Beine gelähmt…

      Weiters: 20,-€ Stundenlohn brutto – dazu muß er als Arbeitgeber seiner Pflegekräfte noch deren Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben abführen.

      Das läppert sich…Deine Milchmädchenrechnung geht da so nicht auf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert