Ab heute: Corona-Testpflicht an den Schulen – Ungetestete Schüler dürfen nicht ins Gebäude, Lehrern ohne Test wird das Gehalt gestrichen

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54 Antworten

  1. Lehrer sagt:

    Dienstrechtliche Pflicht, das ist die Interpretation des Landes, ob das auch so stimmt ist eine andere Frage. Zudem sind die Lehrer geimpft bedeutet, wie so noch ein Test?
    Der Mehraufwand ist enorm. Was sind die eidesstattlichen Wert, bei Selbsttest?

  2. JM sagt:

    Das stimmt so nicht! Man kannaich zuhause testen und eine eidestattliche Erklärung abgeben. Das ist absolut absurd. Viele Testverweigerer werden die Erklärung ausfüllen und gut. Es MUSS in den Einrichtungen getestet werden. Auch wenn es ein großer Aufwand ist.
    Bei uns an der Schule ist es perspektivisch das Ziel, dass sich alle nur noch zuhause testen. Dann kann ich es auch lassen. So viel Vertrauen habe ich nicht.

    • Achso sagt:

      Man kann sich zuhause testen …? Nicht zu fassen und doch nicht unerwartet. Ein typischer Tullner auf dem Sachsen-Anhalt-Weg. Die CDU Sachsen-Anhalt ist schon eine ganz besondere Partei.

  3. Uns sagt:

    Report Impfung noch Test will trotzdem noch ansteckend, alles richtig so

  4. hallestar sagt:

    Eine Behörde sollte ihre Mitarbeiter nicht zu einem Test zwingen dürfen.

  5. NT sagt:

    Ich habe ein wenig die Übersicht verloren, in welchen Bundesländern gibt es das bereits so? Danke

  6. Uns sagt:

    Seite Schule bestimmt wer wie unterrichtet wird, wem das nicht gefällt soll zu Hause bleiben

  7. Uns sagt:

    Die Schule bestimmt wer wie unterrichtet wird, wem das nicht gefällt soll zu Hause bleiben

  8. sXe4Life sagt:

    Ja schön, was in Weimar bereits gerichtlich untersagt wurde, wird hier einfach weitergemacht. Warten auf Godot

    • Nachfrager sagt:

      In Weimar wurde dies für zwei (!) Kinder von einem Familiengericht untersagt. In dem Fall ist ein Familiengericht weder inhaltlich kompetent noch zuständig, Verwaltungsangelegenheiten müssen vor ein Verwaltungsgericht.

  9. Mama sagt:

    Gibts für Kinder unter 8 Jahren einen anderen test? Ich habe nichts dazu gefunden auf der Seite vom Landschulamt.

    • Horst Schlämmer sagt:

      „Kann ich den Test bei Kindern durchführen? Für Kinder unter 8 Jahren wird die Anwendung des Tests nicht empfohlen, da hier potentiell eine höhere Verletzungsgefahr besteht. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollten den Test nur unter Aufsicht eines Erwachsenen durchführen. Auch bei Personen über 18 Jahren gilt, dass der Test nur ohne Aufsicht oder Unterstützung durchgeführt werden sollte, wenn der Anwender die Gebrauchsanweisung vollständig nachvollziehen und den Test eigenständig durchführen kann.“
      Aufgrund von Nachfragen weisen wir darauf hin, dass dies bedeutet, dass empfohlen wird, den Test nicht durch Kinder unter 8 Jahren selbstständig/alleine durchführen zu lassen. Es handelt sich nicht um eine Altersbeschränkung, sondern lediglich um eine Empfehlung zur Anwendung. Dadurch, dass die Tests im heimischen Umfeld mit elterlicher Unterstützung durchgeführt werden und nicht allein durch die Kinder, wird der Empfehlung nachgekommen. Es handelt sich mithin um einen selbstverständlichen Sicherheitshinweis in Form einer Empfehlung des Herstellers; derartige Hinweise sind in unterschiedlichen Formulierungen in allen Laienschnelltests zu finden. Ebenso werden in den Anleitungen der verschiedenen sich derzeit auf dem Markt befindenden Laienschnelltests unterschiedliche cm-Angaben genannt, wie tief das Teststäbchen in den vorderen Nasenbereich eingeführt werden soll (1,5 cm, 2 cm, bis zu 2,5 cm). Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass es sich hier selbstverständlich nicht um Mindestangaben handelt, sondern nur um einen Orientierungswert.

      • Entspannt euch mal sagt:

        Das bedeutet nur, dass Kids unter 8 Jahren das nicht ALLEINE, sondern unter Aufsicht eines Erwachsenen machen sollen…

      • mama sagt:

        Es ist schon ein unterschied einen 6 oder 8 jährigen zu testen bzw. Sich selbst testen zu lassen. Weiß nicht wie oft du schon einen PCR bzw. Schnelltest machen musstest. Mein kleiner ist traumatisiert. Da es spucketest gibt, könnte so etwas angeboten werden.

  10. Hallenser sagt:

    Das es soweit kommen wird ,haben schon vor Monaten die „Verschwörungstheoretiker “ gesagt.
    Was lässt sich die Politik noch alles einfallen um die Bürger wütend zu machen ?

    • max sagt:

      Ein engmaschiges Testkonzept zur Eindämmung einer Pandemie haben Experten schon vor Jahren gefordert. Jetzt, knapp 16 Monate nach Ausbruch, kriegen wir es wenigstens halbwegs hin.
      Deine Verschwörungstheoretiker haben nur wieder Angst, dass ihnen eine Mikrochip mit dem Wattestäbchen installiert wird.

    • Hans G. sagt:

      Die Verschwörungstheoretiker sind aber nicht deswegen Verschwörungstheoretiker. Die Tests sind richtig und sinnvoll, die Schulen sind problematisch was die Übertragung angeht. Diese Tests mögen nicht 100% Sicherheit bieten, können die Ansteckungen teilweise verhindern, sofern entsprechend gehandelt wird.

    • Sachverstand sagt:

      „Was lässt sich… um die Bürger wütend zu machen?“ Jetzt kommt, hoffentlich, mit den avisierten Änderungen im Infektionsschutzgesetz eine bundesweite Vereinheitlichung des Vorgehens. Man kann auch sagen: Es wird dadurch, neben einer einheitlichen und damit effektiveren Handhabung von Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz und der Arbeitsfähigkeit des Gesundheitswesens in Pandemielagen, Gerechtigkeit (Gleichbehandlungsgrundsatz) hergestellt indem nicht jeder Provinzfürst Vorgaben so auslegen kann, wie es gerade beliebt. Eine Vereinheitlichung wird letztlich auch in der Bevölkerung wieder zu mehr Zustimmung führen, da dieses ewige Hü und Hott mittelalterlicher Kleinstaaterei wegfällt. Gleiches Land+gleiche Regeln=klare Linie! Sicher wird es und da muss sich die Politik mit ihrer jahrzehntelangen Bauchpinselei a la „Souverän“ an die eigene Nase fassen, wenn „monarchistische“ Bevölkerungskreise dagegen meinen Aufbegehren zu müssen.

  11. Beamter sagt:

    Geht das Kürzen von Beamtenbezüge überhaupt? Bezweifle ich!

  12. theduke sagt:

    „Das aber die Präsenzplicht aufgehoben ist, hat dies keine weiteren Konsequenzen.“ DAS STIMMT SO NICHT GANZ. Wer den Test nicht machen will, darf nicht auf das Schulgelände UND HAT KEINEN ANSPRUCH AUF DISTANZUNTERRICHT. Die Auswirkung ist also, dass man sich den Unterrichtsstoff irgendwie zu Hause aneignen muss.

    • 10010110 sagt:

      Ja und? Dann gibt’s halt Arbeitsblätter mit nach Hause. Hauptsache, der Stoff wird durchgenommen. Das haben Schulkinder seit Jahrhunderten so gemacht, auch ohne Computer und Smartphone. Meine Güte, jetzt tut mal nicht so, als würde auf einmal die Welt untergehen, weil das Kind keine audiovisuelle Sonderbehandlung bekommt. 🙄

    • JM sagt:

      Auslegungssache. Du kannst auch zuhause testen und eine Eidestattliche Erklärung abgeben. Sinnlos.

    • Hans G. sagt:

      Ja, richtig erkannt. Das eigene Handeln hat Konsequenzen.

  13. Putzfee sagt:

    Was ist mit den Reinigungskräften, müssen die auch einen Test machen? Wir reinigen nach dem Unterricht wenn keine Kinder mehr da sind.

  14. Erzieher sagt:

    Einfach nur krank, was hier in diesem Staat abgeht… Und Idioten und Ja Sager befürworten so einen Schwachsinn auch noch. 🤮

    • Hans G. sagt:

      Was stört dich denn? Wenn Corona nur eine Erkältung ist, haben die Tests keine relevante Nebenwirkung. Im realen Leben kann man so Ansteckungen und viele Todesopfer verhindern. Ist doch auch was.

      • Achso sagt:

        Vergiss nicht, dass die Aluhüte glauben, dass die Watte mit einem gesundheitsschädlichen Gas „beschichtet“ wurde (wie auch immer die Beschichtung mit einer flüchtigen Substanz funktionieren soll).

  15. Letz sagt:

    Die Schule darf bestimmen, er in die Schule darf, so einfach ist das. Hört auf zu meckern. Die Fluggesellschaft darf das ja auch. Und Betriebe auch, was soll’s

    • Pisa_lässt_grüssen sagt:

      @Letz so ganz richtig bist du auch nicht im Kopf!!!

    • xxx sagt:

      Fluggesellschaften und Betriebe sind privatwirtschaftlich, Schulen unterliegen staatlichen Bestimmungen, kann man also nicht vergleichen.

  16. MS sagt:

    Das Kürzen der Bezüge bzw. des Gehaltes geht. Gibt schon Gerichtsentscheidungen dazu, demnach ist die Testpflicht ein geringerer Eingriff in die Grundrechte als die Gesundheitsgefährdung für andere; und der AG hat ausserdem ein Informationsrecht über eine mögliche COVID- Infektion. Eine Verweigerung rechtfertigt sogar eine außerordentliche Kündigung.

  17. Tg sagt:

    Auch dumm: „Testpflicht ab Montag“ …. Ich bin selber Schüler an einer großen Gesamtschule in der Oberstufe… Tests finden bei uns erst ab Morgen (Dienstag) statt. Dazu gibt es noch einen positiven Fall und die nachverfolgung klappt nicht. Einige Schüler die am Freitag mit der betreffenden Person Unterricht hatten stehen nun unter Quarantäne, andere wiederum nicht

  18. Sandra Schmidt sagt:

    Ich finde es richtig 👍

  19. Ich sagt:

    Hallo, ich finde es nicht schlecht das in der Schule getestet wird so werden noch vor dem Unterricht die positiven aussortiert und es müssen nicht ständig ganze Klassen in Quarantäne. Was mich stört das in moment nur diese Tests für Nasenabstriche vorhanden sind. Mein Kind muss Allergie Nasenspray und Schleimhaut abschwellendes Spray nehmen. Ich hoffe das dass keine Auswirkungen auf den Test hat.

    • Adam O. sagt:

      Möglicherweise muss dein Kind dann in ein Testzentrum, wo ein Rachenabstrich genommen wird? Fakt ist, dass der Zutritt zur Schule nur mit Test möglich ist.

  20. Mulder sagt:

    Mein Nachbar hat schulpflichtige Kinder. Der Test wird zu Hause durchgeführt und man gibt dann seinem Kind einen Zettel mit das es negativ ist… wenn das so ist macht das aber wenig Sinn.

    • Daniel M. sagt:

      Weil? Ach ja, der mündige Bürger ist ein potentieller Lügner und Betrüger. Sie haben in Staatsbürgerkunde gut aufgepasst.

      • Cynthia sagt:

        Naja… so ganz abwegig ist das nicht. Der Fall war ja schon, dass ein infiziertes Kind wissentlich in die Schule geschickt wurde. Nicht alle sind ehrlich genug!

  21. Eh sagt:

    Die wollen doch alle strechen

  22. Sunny sagt:

    „Wer das Schulgebäude betreten will, muss ein negatives Schnelltestergebnis vorweisen.“

    Ich lach mich schlapp.
    In der Schule meiner Kinder dürfen alle ohne Test ins Klassenzimmer und erst da wird gemeinsam mit allen Kindern der Test durchgeführt.
    Das heißt, wenn einer positiv ist, muss trotzdem die ganze Klasse in Quarantäne.