Ab heute gilt auch die Testpflicht für Kinder – zum Beispiel ÖPNV, Restaurants und Geschäfte

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27 Antworten

  1. Cybertroll sagt:

    „Ab heute gilt auch die Testpflicht für Kinder – zum Beispiel ÖPNV, Restaurants und Geschäfte“ – Einmal schauen wie lange denn 2-G beginnt zu wackeln… „Gericht kippt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg“ Erneut urteilt ein Gericht in einem Bundesland gegen die 2G-Regel: Bis auf weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Corona-Test wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt. Er gab damit einem Pharmazie-Studenten Recht. Mit der sogenannten Alarmstufe II wurde Ende November an den Hochschulen und Universitäten im Südwesten die 2G-Regel eingeführt. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen wie Laborpraktika, Prüfungen und den Besuch von Bibliotheken. Die Hochschulen sind per Verordnung dazu verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren. …

  2. Rj sagt:

    Na warum denn nicht

  3. Kritiker sagt:

    Nochmal zum Mitschreiben liebe HAVAG, für Kinder unter 14 ist es, wenn sie alleine fahren egal!
    Die Kinder schließen mit Betreten KEINEN Beförderungdvertrag ab. Sie brauchen noch nicht einmal ihren Namen zu sagen.

    Die Kontrolleure dürfen nichts machen!

  4. tricksenundtäuschen sagt:

    Lauterbach ist wie Spahn ein Pharmalobbyist.
    In seiner Zeit als Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie der Universität zu Köln hat er allein im Jahr 2000 über 800 000 Euro sogenannter Drittmittel von der Pharmaindustrie erhalten.

  5. S. sagt:

    gelten auch Selbsttests oder nur von einer Teststelle?

  6. Sandra sagt:

    Was ist mit geimpften Schülern? Müssen die sich jetzt auch testen lassen? So richtig schlau werde ich da nicht draus.

    • JS sagt:

      Warum sollten sich nach der Regelung geimpfte Schüler testen lassen, wenn geimpfte Erwachsene keinen Test benötigen?

    • Kalide sagt:

      Es gelten die 3G Regeln in Bussen und Bahnen..Also wenn der Schüler vollständig geimpft ist ,dann kann er ohne Test mitfahren. Wichtig er muß dann imfnachweiß bei sich haben. Gilt auch für 2G. Bei 2G + braucht er zusätzlich noch einen Test von einem Zentrum oder Apotheke
      Liebe Grüße

    • XYZ sagt:

      Dann haben vollständig geimpfte Schüler sicherlich den Nachweis der Impfung. Demnach sollte auch kein Test notwendig sein.

  7. Jim Knopf sagt:

    Kann man beim Test Geld verdienen?

  8. Robert sagt:

    Können diese Lebensretter auch noch etwas anderes wie Testen ? Ich frage nur falls mal wirklich ein Notfall in der Nähe einer Teststation entsteht.

  9. Entropie sagt:

    Warum muss unser Mir Misterpräsident so ein alter Mann sein?

  10. Entropie sagt:

    Ministerpräsident Rechtschreibkorrektur…..

  11. Genesener ohne Nachweis sagt:

    Dann bricht ja das gesamte System in Halle zusammen. Das Gesundheitsamt erstellt seit Tagen keine Genesenennachweise mehr aus. Es entzieht damit allen Genesenen die Grundrechte. Jetzt dürfen die Genesenen auch nicht mehr ÖPNV nutzen.
    Das damit keiner mehr Regeln der Eindämmungsverordnung einhalten will, ergibt sich doch daraus.

    • eseppelt sagt:

      Als Genesen gilt man aber erst nach 28 Tagen nach der Infektion. Ist denn dein Bescheid schon so lange offen?

      • Genesener ohne Nachweis sagt:

        Am Mittwoch war der 29. Tag nach dem positiven Ergebnis. Heute ist immer noch nichts da. Auf insgesamt 6 Mails habe ich nur eine Antwort von Dr. Gröger erhalten, mit dem Hinweis das durch das hohe Fallaufkommen die Nachweise nicht pünktlich versendet werden. Die Frage stellt sich Mittlerweile, wie lange der Verzug ist?
        Man müsste den ganzen Ablauf mit der Kommunikation veröffentlichen. Es würden alle die Hände über den Kopf zusammen schlagen.

        • JS sagt:

          Aktuell 3776 Infizierte. Zu wenig Leute im Amt.
          Wenn auch nur jeder zwei Mails schreibt, kannst du dir denken wie lange die Bearbeitung dauert.

          • Genesener ohne Nachweis sagt:

            Das ist keine Antwort auf die Bewältigung der Pandemie. Die besteht schon lange. Entweder man stellt Personal ein oder setzt sie um oder man versucht es mal mit der Digitalisierung. Der derzeitige Ablauf ist nur frustrierend und führt zur Ablehnung durch den Umgang des Gesundheitsamtes.
            Es werden irgendwann die Maßnahmen nicht mehr akzeptiert. Dieser Vertrauensverlust ist nicht mehr zu beheben.

    • 🙄 sagt:

      Nimm deinen Positivbefund und deinen aktuellen Negativbefund, beweg dich in eine Apotheke, die auch Impfungen zertifiziert und lass dir eine Bescheinigung ausstellen.
      Gültigkeit ab 28 Tage nach Infektion.

      • Genesener ohne Nachweis sagt:

        Ist das was in der aktuellen Eindämmungsverordnung steht oder handelt jeder wie es für sich für richtig hält?

        • Faktengefahr sagt:

          Wenn du dein Leben bisher nur mit raten und fühlen bestritten hast, solltest du das weiterhin so machen. Dieses „Wissen“ ist nicht für jeden geeignet.

  12. Virenschleuder sagt:

    Das ist gut.
    Die Wänste gehen mir eh auf den Sack.
    Sollen zu Hause bleiben die Virenschleudern.

    • XYZ sagt:

      Wie wäre es, wenn Sie einfach zu Hause bleiben…?!
      Auf Frutzen wie Sie kann man auch gut verzichten. Vor allem mit Ihrer Scheißmeinung.
      Sie haben sicher hoffentlich keine Wänste

  13. MadMaik sagt:

    Ihr seit einfach Bescheuert den Kindern so Weihnachten vermiesen und den eltern es noch schwerer zu machen . Herzlichen Glückwunsch an diese Politik für so viel nähe zum volk habt ihr eigentlich einen Plan wie das echte Leben aussieht. Steckt euch eure test in den After