Ab Pfingstmontag auch erste Lockerungen im Saalekreis: keine Ausgangssperre, Außengastro hat offen
Am Dienstag nach Pfingsten tritt die neue Corona-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft. Weil die Inzidenz unter 100 liegt, gelten ab Pfingstmontag erste Corona-Lockerungen, weil die Bundesnotbremse nicht mehr greift.
Unter anderem dürfen Pfingstmontag auch im Saalekreis Außenbereiche von Gaststätten öffnen. Die Ausgangssperre entfällt ab Montag, Kontaktbeschränkungen werden gelockert – und maximal 5 Personen aus 2 Haushalten Plus Kinder, Geimpfte und Genesene. Auch Veranstaltungen im Freien sind Pfingstmontag im Saalekreis möglich.
In Halle (Saale) gelten diese Lockerungen bereits seit dem heutigen Samstag.
Weitere Lockerungen folgen dann ab Dienstag mit der neuen Landesverordnung.
Im Saalekreis werden somit folgende Maßnahmen zu Pfingstmontag wirksam:
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen
Ab Pfingstmontag gelten die Kontaktbeschränkungen der 12. Eindämmungs-verordnung des Landes. Es dürfen demnach Personen eines Hausstandes mit bis zu maximal fünf Personen eines weiteren Haustandes zusammentreffen. Bei der Berechnung bleiben Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu einem der beiden Hausstände gehören, unberücksichtigt. Nicht betroffen von den Kontaktbeschränkungen sind Personen, die nachweislich einen vollständigen Impfschutz vorliegen haben oder bereits nachweislich genesen sind.
Die Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr entfällt.
Gastronomie
Gaststätten können Pfingstmontag ihre Gäste an Tischen im Außenbereich bewirten.
Freizeit und Kultur
Kulturelle Angebote sind zu Pfingstmontag ausschließlich im Freien möglich (die Anzahl der Besucher ist auf höchstens 100 Personen begrenzt). Literaturhäuser, Theater und Konzerthäuser können diese z.B. umsetzen.
Badeanstalten können ebenso ihre Außenbereiche für Gäste öffnen.
Absonderung / Quarantäne
Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiterbestehen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass positiv Getestete sich unverzüglich und selbstständig in Quarantäne zu begeben haben und nicht erst auf eine Anweisung des Gesundheitsamtes warten. Diese gilt direkt für 14 Tage ab dem Tag der Testung. Des Weiteren ist das Gesundheitsamt umgehend vom Getesteten über das positive Ergebnis zu informieren:
Telefon: 03461 402727
E-Mail: corona@saalekreis.de
Personen, die mit positiv Getesteten im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt sobald sie Kenntnis darüber haben und wird berechnet ab Testtag des positiv getesteten Haushaltsangehörigen
Putin sollte Impfstoff (Sputnik) durch die Nord Stream 2 jagen
damit alle bald saufen gehen können. Mir müsste ein Bein
fehlen mich testen zu lassen. Ich renne auch nicht täglich in
die Apotheke zum Zuckertest, auch diese Krankheit ist gefährlich.
In der Regel reicht auch meist ein Glucoseintoleranztest für die Diagnostik von Diabetes…
@Petermann
„Ich renne auch nicht täglich in
die Apotheke zum Zuckertest, auch diese Krankheit ist gefährlich.“
Ja, und wie ein verstauchter Knöchel durch Niesen und Husten übertragbar.
wow, welch ein held du doch bist
und man muss sich ans 4G-Netz halten: Es dürfen nur die Geimpften,Getragen,Genesenen am Leben teilhaben aber die Gesunden müssen zu gucken.
Weil die Gesunden sich nicht testen lassen wollen, nicht dass es noch in der Nase kitzelt?
Und alle die nicht geimpft, genesen, getestet oder verstorben sind eine gelbe Binde mit 3 Punkten mit Gans verpassen 🙈🤔😇nur noch Irrsinn 🙈🙈🙈
Oh immer lockert nur dann könnt ihr bald wieder jammern
Sind doch mal erfreuliche Neuigkeiten 🙂