Abendgymnasium soll zum Giebichenstein-Gymnasium
Das Kolleg und Abendgymnasium, an dem Hallenser ihr Abitur und Fachhochschulreife nachholen können, soll seine Eigenständigkeit verlieren. Stadt und Land planen eine Zuordnung zum Giebichenstein-Gymnasium „Thomas Müntzer“. Der Bildungsausschuss hat am Mittwoch jedoch die Pläne einstimmig abgelehnt. Über alle Parteien hinweg wurde für eine Beibehaltung der jetzigen Lösung plädiert.
Das Kolleg in Frage zu stellen, weil das Land keine weitere Schulleitung finanzieren möchte, „ist skandalös“, sagte Hendrik Lange (Linke). Die Nutzer des Kollegs seien mit großer Motivation dabei, in ihrer Bildung weiterzukommen, betonte Lange. Hier sparen zu wollen, finde er bedenklich. Eine Vertreterin des Landesschulamts erklärte, dem Land gehe es nicht um Einsparungen, sondern um eine Bestandsfähigkeit. Die Schule habe zu wenig Schüler, um dauerhaft eigenständig bleiben zu können. Das Bildungsangebot solle auch nicht verschwinden, sondern auf anderem Weg fortgeführt werden. Die Vertreterin erklärte auch, dass es beim zweiten Abendgymnasium Sachsen-Anhalts, das sich in Magdeburg befindet, ähnliche Diskussionen gibt. Auf die Nachfrage von Stadträten nach Referenzbeispielen aus anderen Bundesländern, wo es bereits eine Anbindung des Abendgymnasiums an ein normales Gymnasium gibt, konnte die Vertreterin des Landesschulamts nur erklären, dem Land sei so ein Beispiel nicht bekannt. Kay Senius (SPD) merkte an, „wir wollen sicher sein, dass es gut funktioniert“. Harald Bartl (CDU) warf die Frage der Praktikabilität auf. Es seien noch viele Fragen offen.
Aktuell besuchen das Kolleg 149 Personen, auf das Abendgymnasium gehen 24 Schüler. Vor vier Jahren waren es noch 195 Schüler am Kolleg und 66 am Abendgymnasium. Anlass der Pläne ist, dass die bisherige Schulleiterin zum kommenden Schuljahr in den Ruhestand geht. Auf eine Neubesetzung des Postens will das Land verzichten. Laut Schulgesetz muss das Abendgymnasium mindestens 50 Schüler aufweisen. Dies sei auch in den kommenden Jahren nicht mehr zu erwarten, begründet das Landesschulamt. Wegen der geltenden Rechtslage sehe man sich außer Stande, die Schulleiterstelle neu auszuschreiben, teilt das Landesschulamt der Stadt mit.
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