AfD-Anti-Corona-Kundgebung: auch Oberverwaltungsgericht kippt Auflagen

61 Antworten

  1. As sagt:

    Nichts ist unendlich. Nur die Dummheit der Menschen! Die Menschen haben nichts geringeres verdient als covid 19!

  2. Grr sagt:

    Was hier stattfindet hat mit Demokratie überhaupt nichts mehr zu tun. Die einen dürfen, den anderen wird’s verboten und einem er wird es lange Zeit erlaubt. Armes Deutschland, ich sehe überhaupt keine einheitliche Linie.

    • Hallenser sagt:

      Wem wirds verboten?

    • Franz2 sagt:

      Zumindest hab ich ein gutes Gewissen, wenn ich mich dran halte – auch wenn die Leute gemeinhin als Schaf, Mitläufer, Systemlinge usw. betitelt werden, aber jemanden vielleicht anzustecken, der es dann nicht verkraftet, während ich symptomfrei bleibe, wäre für mich sehr schwer auszuhalten.

    • Maik sagt:

      Gerade das ist aber Demokratie, keine einheitliche Linie. Im Übrigen steht allen der Rechtsweg offen. Lustig, dass nun gerade die AfD von den Gerichten Recht bekommt. Müsste diese sich nicht sofort in einem Logikwölkchen auflösen?

    • Ondrak sagt:

      Stimmt, der Kommentar hat mit Demokratie nix zu tun.
      Demokratie heißt schließlich nicht, dass Gerichte bei Ermessensfragen einheitlich entscheiden müssen oder dass es im Föderalismus eine „einheitliche Linie“ geben muss.

      Was aber tatsächlich etwas mit Demokratie zu tun hat, ist die hier gezeigte und ganz eindeutig funktionierende Gewaltenteilung, die denen, die behaupten es gäbe keine Demkratie mehr, zu ihren demokratischen Rechten (wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit) verhilft.

  3. Hazel sagt:

    Unsere Verwaltungsgerichte sind nicht besser wie die in Sachsen. Ohne Worte…….hier wundert einen nix mehr.

    • Normal sagt:

      Das sind doch die üblichen Spielchen.
      Gehört schon fast zum guten Ton.

    • Osendorfer sagt:

      Sie sprechen Recht, nach den uns selbst gegebenen Gesetzen! Das ist unser Rechtsstaat, wer das ändern will, ist ein Fall für den Verfassungsschutz! Punkt!

    • Komparativ sagt:

      Mich auch nicht. Noch nicht mal, dass du der deutschen Sprache nicht mächtig bist!!

    • Wilfried sagt:

      Warum wundert mich das nun nicht mehr? Man schaue und höre sich nur einmal die angehenden Rechtskundigen an der Universität an, und natürlich die sog. „Alten Herren“. Da gibt es nicht viele Farben…
      Und wer heute in Verwaltungsgerichten „Recht“ spricht (oder war es rechts?), will es sich natürlich auch mit niemandem so richtig verderben… schließlich ist man froh, einen solchen Druckposten gefunden zu haben

  4. Hallenser sagt:

    Ich zweifle an den Gerichten mehr als an Querbommelträger.

    • Hallenser sagt:

      Das ist dein gutes Recht. Es bringt nichts, du kannst es nicht erklären, aber dürfen darfst du es. Mit nur ein wenig (Weiter)Bildung, würdest du es verstehen. Aber das musst du selber erstmal wollen, das kann niemand für dich übernehmen.

  5. H G S sagt:

    Diejenigen, welche das entschieden haben, sollte man mitten in diese Coronaleugner stellen. Aber vielleicht sind die ja freiwillig dabei. Übrigens wenn ich mal wieder mit mehr als 10 Personen spazieren gehen möchte, dann melde ich diesen Spaziergang als Demo an. Dann geht’s. Verrückte Welt, verrückte Justiz.

  6. Jo sagt:

    Hoffentlich übernimmt das Verwaltungsgericht dann auch die volle Verantwortung!!!

  7. Jens sagt:

    Hier bestätigt sich mal wieder, dass unsere Gerichte die Demokratie vernichten. Die haben nichts begriffen. Mal sehen wie sie entscheiden, wenn einer der Liebsten auf ITS liegt.

  8. florian hallensis sagt:

    Nein das hat schon seine ordnung.
    —Die Polizei als Veranstaltungsbehörde—
    hat sich neutral zu verhalten und keine veranstaltungen durchzuführen!
    Wo kämen wir denn hin wenn jede machen könnte was sie will. 😀 😀

  9. Beobachter sagt:

    Auch wenn das OVG mehr als 200 Hanseln erlaubt, ist aber weiterhin die Maskenpflicht einzuhalten…

  10. Dermetzgermeister sagt:

    Hoffentlich gehen die Damen und Herren vom Oberverwaltungsgericht in einer Linie mit der Polizei gegen die hirnlosen dieser Gesellschaft vor

  11. Hallmarkt Heiko sagt:

    Na was denn nun? 200 Teilnehmer oder 200 Teilnehmer, was stimmt denn nun?

  12. Leser sagt:

    Na gucke, da kann die AfD doch jetzt die Demo absagen. Denn das Gericht hat bewiesen, dass wir keine Diktatur haben! Somit macht die Demo der Rechtsextremen keinen Sinn! Sarkasmus Ende!

  13. Halles Katze sagt:

    Schickt die Verantwortlichen für diesen Wahnsinn für immer in die Arbeitslosigkeit – … ohne jegliche staatliche Hilfe !
    Schwachsinn und Heraufbeschwörung ohne Ende mit sicher unzähligen Schäden und Kosten – … wieder für die Allgemeinheit und den dummen Steuerzahler … !
    Sind wir nun angekommen im deutschen Drecks`Staat ???

  14. hallenser sagt:

    Intrgendwie zweifle ich an dem Rechtsstaat und seiner Justiz. Stehen Paragraphen jetzt über aller Vernunft ? Einen Paragraphen über Pandemieregeln wird man dort nicht finden. Sind denn Richter noch Menschen mit Verstand oder sehen sie sich schon als Götter ? Die bisherigen demos haben doch gezeigt, Auflagen bringen gar nichts, sie werden von den Personenkreisen sowieso nicht eingehalten. Spart die regierungen und Genehm9igungsbehörden ein, fragt gleich die Richter.

    • Hallenser sagt:

      Das Infektionsschutzgesetz ist voll mit Paragrafen zu Pandemieregeln. Wenn du davon im März noch nie gehört hattest, ist das verständlich. Aber im November?

  15. Pepe sagt:

    Furchtbar wenn man nicht mal Gerichtsentscheidungen akzeptiert
    gleich welche zugelassenen Parteien im Rechtsstaat demonstrieren.

  16. klaus sagt:

    Die meisten Kommentare hier zeigen nur eines: an der Hufeisentheorie ist mehr dran, als bisher vermutet. Beide Seiten lehnen den Rechtsstaat ab, nutzen ihn aber, wenn er den eigenen Zielen dient.

    • Achso sagt:

      Also wenn man Gerichtsentscheidungen kritisiert, lehnt man den Rechtsstaat ab. Wie ist es, wenn man politische Beschlüsse kritisiert? Lehnt man dann die Demokratie ab?

  17. W. Molotow sagt:

    Wie sie wieder Gift und Galle spucken, die hier versammelten, selbst ernannten „Demokraten” – nur weil ein OVG willkürliche, durch nichts zu begründende Einschränkungen der grundgesetzlichen Rechte kippt.

    Da haben sie wieder mal eine richtige Klatsche bekommen, die, die da denken, sie könnten selbstherrlich-willkürlich politische Probleme(weil sich ja da die „Falschen” versammeln) per Ordre de Mufti lösen.

    • Wilfried sagt:

      Keine Bange, du bist auch irgendwann mal dran… Dann bekommst du eine Klatsche bei Gericht

    • Achso sagt:

      Das stimmt natürlich nicht. Das OVG hat mehrere Grundrechte (Versammlungsfreiheit vs Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) gegeneinander abgewogen. Es hat nicht behauptet, die Einschränkungen seien „durch nichts zu begründen“, was ja auch Unfug wäre, sondern die Begründung hat ihm im konkreten Fall nicht ausgereicht.

  18. Kfz sagt:

    Was ist denn im OVG los? Selbst wenn’s nach dem Gesetz geht, was sind das denn für Gesetze? Auf der einen Seite sollen alle Kontakte vermeiden, auf der anderen Seite widerspricht das Gericht. Na was denn nun? Arbeiten dort keine Menschen?

    • Hallenser sagt:

      Manchmal gibt es widerstreitende Interessen, bei denen eins von beiden überwiegt. Du weigerst dich doch auch ständig, gewisse Dinge zu akzeptieren. Andere weigern sich nicht. Also muss da ein Lösung gefunden werden, denn beides gleichzeitig geht nicht. So ist das auch mit dem Recht auf Versammlung und dem Verbot der Versammlung.

      Francke-Stadt Halle – aber es können doch heute nicht mehr Waisenkinder auf der Straße aufwachsen, ohne jegliche Grundlagenvermittlung durch das Elternhaus, als im Glaucha des 18.Jahrhunderts. Aber manchmal hat es diesen Eindruck…

  19. Ja sagt:

    Nun liebe Freunde des Gulag und alle Anderen,
    der Unfug wonach pro Person 7 Quadratmeter erforderlich seien wurde durch das Gericht gekippt.

  20. Ja sagt:

    Die 7 Quadratmeter pro Person … aber da darf man hier nicht reden.

  21. Rico sagt:

    Ihr seid so naiv und dumm. Lasst euch weiter knebeln und verarschen von den Altparteien. Viel Spaß dabei

  22. Philipp Schramm sagt:

    Einerseits soll man sich mit so wnigen Leuten wie möglich treffen, um die Pandemie einzudämmen, andererseits werden aber Demo’s erlaubt mit teils tausenden Teilnehmern.

    Da stimmt doch irgendwas nicht.

    Und wer glaubt, das sich die Corona-Gegner an irgendetwas halten, der scheint wohl auch noch hinterm Mod zu leben.

    • Hallenser sagt:

      Der eine, der mit der Glatze, der ist bei Rot gefahren. Zum Glück mit dem Auto…

    • Franz2 sagt:

      Wenn Menschen den Holocaust leugnen können, dann fällt es auch nicht schwer die Toten durch Corona zu leugnen. Ich frage mich, ob deren Kinder es in Zukunft ihren Eltern gleichtun und Corona und die Opfer genau so verleugnen, wie ihre Eltern damals die Verbrechen im 3. Reich.

  23. Sachverstand sagt:

    Unsere Gerichte, wahre Anker in der Not! Aber wie von mir bereits schon einmal zur Leipziger Chaotenveranstaltung geschrieben hangeln sie sich ja zwangsweise auch nur an den bestehenden Gesetzen lang und sind deshalb unschuldig. Hier muss also zwingend der Gesetzgeber, sprich die Politik, an Modifizierungen diverser Rechtsgrundlagen ran. Würde mit Versammlungsrecht beginnen. Ansonsten gut das lediglich 300 „Tapfere Spartaner“ den Worten der hellblau lackierten „Patriotischen Teutschen“ gelauscht haben.

    • Hallenser sagt:

      Was würdest du denn am Versammlungsrecht modifizieren wollen? Sicher hast du, ob deines Sachverstands, konkrete Vorstellung und tipperst nicht nur einfach hohle Phrasen ins Internet.

      Also?

      • Sachverstand sagt:

        Generell nur mit Anmeldung, Anliegen/Zweck der Veranstaltung, zu erwartende Teilnehmerzahl, Rednerliste, Inhalte von Transparenten (Gibt es übrigens beim Fußball schon, nur um der „Meinungsfreiheitskeule“ schon mal den Schwung zu nehmen.), klar definierte Ablehnungsgründe (z.B. Veranstalter vorbestraft, von Staatswegen unter Beobachtung, absehbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Notlagen wie aktuell,…). Und weil sich ja viele besorgte Steuerzahler immer so gern an öffentlichen Investitionen wie Stadien u.s.w. abarbeiten, zahlt natürlich der Veranstalter den Einsatz von erforderlichen Sicherheitskräften. Danach wird ja in gewissen Kreisen auch immer laut und gern gekräht, wenn es um die Absicherung anderer Veranstaltungen geht. Ist das genug ge“tipperst“?

        • Hallenser sagt:

          „Generell nur mit Anmeldung, Anliegen/Zweck der Veranstaltung, zu erwartende Teilnehmerzahl, Rednerliste“
          Das ist bereits der Fall. Das geht ja gut los.

          „Inhalte von Transparenten“
          Hier möchte ich erwartungsgemäß die Meinungsfreiheitskeule schwingen. Denn nur Transparentinhalte, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, dürfen präsentiert werden. Das gilt nicht nur beim Fußball, wobei Fußball natürlich strenger reglementiert wird, weil Fußball keine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts ist.

          „klar definierte Ablehnungsgründe“
          Auch die gibt es schon. Vorstrafen gehören logischerweise nicht dazu, denn (abgeleistete) Vorstrafen sollen das geschehene Unrecht im vorgesehenen Umfang sanktionieren und nicht einen lebenslangen Entzug fundamentaler Grundrechte nach sich ziehen. Sollten Strafen wegen Straftaten im Zusammenhang mit versammlungsrechtlichen Vorschriften verhängt worden sein, kommt der so Vorbestrafte als Versammlungsleiter auch jetzt schon nicht in Frage.

          „zahlt natürlich der Veranstalter den Einsatz von erforderlichen Sicherheitskräften“
          Demokratische Grundrechte nur noch für Vermögende. Da musst du aber erhebliche Überzeugungsarbeit leisten! Das gelingt dir bisher nicht im Ansatz.

          „Ist das genug ge“tipperst“?“
          Es erfüllt meine Erwartungen. Die waren aber nicht sehr hoch.

          • Sachverstand sagt:

            Na denn, mal Artikel 8, 1, GG zu Gemüte ziehen. Generell muss eben NICHT angemeldet werden. Die Meinung, dass der vorbestrafte, wie schrieb jemand so schön, „Hallesche Propagandaminister seine Sportpalastreden auf dem Markt halten kann“, teile ich nicht. Mit vorbestraft meinte ich nicht den kleinen „Klauer“. Ich nahm an, mein Fehler, dass ich dieses deiner dargebotenen Schläue gegenüber nicht extra anführen müsste.

          • Hallenser sagt:

            Ich zog und ward mir in meiner Gewissheit versichert, dass es immer noch einen Absatz 2 dessen articulum gahibet und schon immer garb.

            Jener verweist auf etwaig bestehende Einschränkungen. Solche bestehen in Sachsen-Anhalt in Gestalt des Versammlungsgesetzes („Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge“ vom 03.12.2009). Dorthinein geillert findet sich unter §14 der Grundsatz der Anmeldungsbedürftigkeit.

            Falls du mir nicht glaubst, glaubst du vielleicht dem Landkreis Saalekreis (ich gehe mal davon aus, dass auch du nicht aus Halle bist):

            https://www.saalekreis.de/de/Leistungsausgabe/leistung/156/zustaendigestelle/47/versammlung_anmelden.html

            „Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel (…) veranstalten will, muss [diese] grundsätzlich (…) bei der zuständigen Versammlungsbehörde anmelden.“

            Das ist natürlich keine saalekreis-spezifische Vorschrift, sondern nur die Wiedergabe der landesrechtlichen Rechtslage. Du findest ähnliche Ausführungen natürlich auch auf Seiten anderen Gemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt. (Du wärst überrascht, wenn du feststellst, dass bundesweit nahezu wortgleiche Vorschriften gelten! Aber das ist sicher zuviel Input.)

            Zu den anderen Punkten steht dort auch noch was. Falls du es nicht lesen oder sachverstehen kannst, melde dich doch einfach nochmal.

            Das Traurige: Das wurde allein hier schon zigmal durchgekaut. Dein Name ist nicht nur diesbezüglich blanker Hohn.

            Du möchtest also dir unangenehme freie Rede im Rahmen von Versammlungen einschränken. Soweit habe ich dich schon beim ersten Mal verstanden. Leider hast du in keinster Weise eine auch nur laienhaft-naive Vorstellung verbalisiert, wie das umgesetzt werden könnte. Die Frage stellt sich also nach dem „Wie“, nicht nach dem „Ob“. Ein Gesetz, dass nur einer konkreten Person das Versammlungsrecht versagt, ist rechtswidrig. Es muss demnach eine allgemeine Regelung geschaffen werden. Das ist auch ein wesentlicher Unterschied zwischen (Allgemein-)Verfügung und Gesetz.

            Zu den Vorstrafen: Ich habe explizit von „Straftaten im Zusammenhang mit versammlungsrechtlichen Vorschriften“ geschrieben. Dazu gibt es aber bereits die Gründe, die du erst noch einführen willst.

            Nun biete mal endlich deine Schläue dar. Sonst waren es am Ende doch wieder nur unüberlegt getipperte hohle Phrasen.

    • Ich sagt:

      Lass dich doch von dem A… nicht rauslocken! Der hat doch immer das letzte (noch so dumme) Wort.

      • Hallenser sagt:

        Ich weiß, aber er soll doch auch wissen, was richtig ist und warum. Unwissen allein macht ihn aber noch nicht zum A…! Das ist allein eine Frage des Umgangs, also wie man z.B. auf Widerspruch und Berichtigung reagiert.

  24. ossi123 sagt:

    Über den Grund der Begrenzung der Personenzahl und warum die 200 aufgehoben möchte man nichts sagen oder sagen lassen?

    • Hallenser sagt:

      Die steht in der ursprünglichen Verfügung. Die ist dem Veranstalter zugegangen. Der müsste sich dazu äußern. (Da ich die Fragezeichen förmlich greifen kann: Die AfD kann dir diese Frage beantworten.)

  25. Wählerin Ratlos sagt:

    die Gerichte urteilen nach dem Gesetz. Es sind unsere erschöpften, müden und überforderten Politiker, die wesentliche Änderungsnotwendigkeiten, in allen Lebensbereichen, nicht erkennen. Sie haben keinen Bezug mehr zur Lebenswirklichkeit und straucheln erschöpft von Tagesordnung zu Tagesordnung und treffen massenhaft falsche oder hinterfragungswürdige Entscheidungen, dass einem als Normalbürger nur noch Angst und Bange werden kann, ob die den Staat und die Verwaltung überhaupt noch im Griff haben.
    Mir steht der Angstschweiß…