Afrikaner versucht Passantin am Ex-Maritim zu vergewaltigen

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44 Antworten

  1. Normalbürger sagt:

    Warum sitzt der nicht im Flieger nach Hause?

  2. Normalbürger sagt:

    Ja…das Wort kennen sie alle.

    • Spiegelleser sagt:

      Offenbar doch nicht alle, denn einer fragte: „Warum sitzt der nicht im Flieger nach Hause?“

      #eigentlichnichtschwer

  3. Beim Fußball gibt es Schnellrichter…da werden Hooligans an Ort und Stelle verurteilt. Wenn sie Pech haben gehen sie nicht über Los sondern sofort ins Gefängnis.
    Und da soll es nicht möglich sein den ins Flugzeug zu setzen?

    • Spiegelleser sagt:

      Fußball, ah ja. Eine Flugreise ist eine angemessene Bestrafung für eine versuchte Vergewaltigung?

      Aber selbst wenn das so wär, gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Ermittlungsverfahren nicht nur Formsache ist, sondern tatsächlich etwas anderes ergibt?

      Oder sind alle Afrikaner immer schuldig?

  4. Komm mir nicht mit dem letzten Satz…so was kannst du dir schenken.
    Und ja…eine vom Staat gesponserte Heimreise fände ich in diesem Fall angemessen.

    • Spiegelleser sagt:

      Also doch erstmal ermitteln und je nach Ergebnis anklagen, verhandeln, urteilen?!

      Nach einem Freispruch kannst du ihm ja ein Ticket kaufen.

      #rechtsstaat #wirklicheinfach #ohnemist

  5. #umwaswollenwirwettendasdernievorgerichtlandet

  6. Ach so….also ist er in Haft?
    Muss ich überlesen haben.

  7. HashTag sagt:

    Er war NICHT vor Gericht, sondern wurde einem Haftrichter vorgeführt. Dieser liess ihnn gegen Auflagen (Meldepflicht) wieder laufen.
    Man darf gespannt sein, was als nächstes passiert…

  8. Haftrichter ist nicht gleich Gericht.
    Haftrichter entscheidet ob er bis zum Gerichtstermin auf freiem Fuß bleibt oder nicht. Soviel dazu…..und nun nochmal. Wetten das er nicht vor Gericht(nicht Haftrichter) landet weil er dann nämlich nicht mehr auffindbar sein wird?

    • Spiegelleser sagt:

      Offensichtlich hat der „Haftrichter“ keine Fluchtgefahr erkannt, sonst hätte er wohl den Haftbefehl nicht außer Vollzug gesetzt. Und allein die Tatsache, dass das innerhalb von 36 Stunden und noch dazu an einem Sonntag passierte, sollte zu erkennen geben, dass sowohl Polizei als auch Richter sehr wohl an die Sorgen der Besorgten gedacht haben.

      Ob die Staatsanwaltschaft aber schlussendlich Anklage erhebt, wird Ergebnis des Ermittlungsverfahrens sein. Haben die nämlich nichts anzuklagen, muss er gar nicht auffindbar sein und landet dementsprechend auch nicht vor Gericht.

      Ändert natürlich alles nichts an etwaigen Vorverurteilungen und sonstigen Ressentiments.

  9. Und da Richter sich nie irren ist doch alles schick…

    #hashtagssinddoof

  10. #hauptsacheduverstehst

    • Spiegelleser sagt:

      Haftstrafe, Geldstrafe, Therapie, Schmerzensgeld. Also quasi straffrei – unfassbar!

      #bildwardabei #internetnurauftelefon

      • Bei der schwere der Schuld….ja, praktisch Strafgericht.
        P.S. Haftstrafe auf Bewährung

        • Straffrei. ..sorry

          • Spiegelleser sagt:

            Sollten sich die Prozessbeteiligten tatsächlich nach 257c StPO verständigt haben, waren neben dem Angeklagten und seiner Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft, zwei oder drei Berufsrichter und zwei Schöffen mit dem Strafmaß einverstanden.

            Und das Strafmaß richtet sich in erster Linie nach der Schwere der Schuld, wobei strafmildernde Umstände, wie Geständnis, geistige Erkrankung/Beeinträchtigung zu berücksichtigen sind. Das musste selbst das Hetzblatt aus dem Springerverlag zähneknirschend zugeben.

  11. Daggilover sagt:

    @nomalbürger: Lass es mit dem Troll zu kommunizieren das ist sinnlos. Ausser Provokation, Beleidigung kommt da nix. Erinnert mich an SfK, Sagisdorfer8 und an das dauerbesoffene SPD Mitglied vom Gut. Alles Leute aus dem Spektrum!

    @Spiegelleser: Jetzt leg los!

  12. Ich bin der Meinung kriminelle Ausländer raus..ganz einfache Handlung .. ein deutscher vergreift sich in Afrika an einer Frau …passiert was schlimmeres..
    Ihr denkt doch nicht wirklich das der noch in halle ist ..schon lange weg

  13. Wilfried sagt:

    Biste bei Daggi wieder nicht drangekommen, daß de hier so rumkotzt?

  14. Becool sagt:

    Eine Sprache hier, wie im Nachbarforum. Schade.

    • 10010110 sagt:

      Das ist aber überall so, wo eine Nachricht über einen Ausländer, der (auch nur vermeintlich) eine Straftat begangen hat, kursiert. Nicht persönlich nehmen und immer an die Beweislast erinnern.

      • Würde mich auch aufregen wenn es ein deutscher Täter wäre.
        Also bitte nix hinein interpretieren was nicht da ist.

        • Spiegelleser sagt:

          Sollte ein deutscher Täter bzw. Beschuldigter auch in den „Flieger nach Hause“? Wo wäre das?

          • 10010110 sagt:

            Nö, denn der ist ja schon zu Hause. Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

          • Spiegelleser sagt:

            Aber auch nicht mit zweierlei Maß messen, oder?

            Der Ne..Ausländer kommt (sofort) in den Flieger (nach Hause). Und der Deutsche? Der muss in den Knast? Das ist aber sehr unpatriotisch.

          • 10010110 sagt:

            Wenn dein Kind einen Freund (m/w) mit nach Hause bringt und beide benehmen sich daneben, dann schickst du das fremde Kind auch nach Hause und dein eigenes kriegt erstmal Stubenarrest.

          • Spiegelleser sagt:

            Wenn der Freund (m/w) mein Kind vergewaltigt oder es auch nur im Raum steht, dass es versucht wurde, schicke ich niemanden nach Hause. Jedenfalls nicht ohne vorherigen „Zuspruch“.

            Erklär doch bitte noch mal, was genau „Äpfel und Birnen“ sind und warum du sie jetzt trotzdem vergleichst!

  15. wolfgang sagt:

    Becool, ja, leider vieles ohne denke.

  16. Daggilover sagt:

    Ach Wilfried versuchs mit Bidung anstaat sinnlosen Kommentaren. Du kannst einem echt leid tun. Aber im Spiegelleser hast ja einen Eidgenossen gefunden.

  17. Olaf sagt:

    Frag mich grad, wie es wohl der Frau (opfer)so geht…. hoffentlich liest Sie die ganzen Kommentare nicht.

  18. Fubar sagt:

    Beinahe täglich neue Schlagzeilen! Begreifen die es nicht! Es passiert noch nicht genug oder? Hier muss es erst zugehen wie in Afrika dieses ungebildete Volk von Drogendealern, Mördern und Vergewaltigern wird hier mit wehenden Fahnen begrüßt! Man müsste dieses scheiß Boot abfackeln. Passiert nichts herrschen bald Bürgerkriegs Zustände!

  19. Wilfried sagt:

    Auf alle Fälle sollte der Bürgerkriegszuständevorhersager mal seine Mutter- gern auch Vatersprache lernen…

  20. Ersttäter, keine Körperverletzung, kein Diebstahl, unsittliche Berührung ist im Strafrecht nur eine Beleidigung. Die Kritik muss an den Gesetzgeber gehen, nicht an den Richter.