Aktuelles aus dem Stadtrat vom Februar 2020

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4 Antworten

  1. Fragwürden sagt:

    Warum wurde die Idee, dass Halle dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beitritt, abgelehnt?! Weiöl der Vorschlag von der AfD kam? Was spielt das denn für eine Rolle in diesem Fall? Die FFF-Leute offiziell beklatschen, aber wenn es beim Umweltschutz mal konkret werden könnte, verhindert man lieber weiterhin. Das ist mehr als fragwürdig!
    https://biologischevielfalt.bfn.de/aktivitaeten/akteure/kommunen/kommunales-buendnis.html

    • Biene Jaja sagt:

      Mann, das kostet um die 6000 Euronen im Jahr und dann hampelt in dem Verein die hallesche Umweltverwaltung in Vetretung des Oberbürgermeisters herum und nüscht kommt heraus dabei!

      Stecke die 6000 Glocken lieber in Blühwiesen und solch Zeugs! Dann haste mehr für die Biologische Vielfalt gemacht als die AfDen gestern mit ihrem pseudoonkologischen Antrag!

      • Fragwürden sagt:

        Was sind denn 6000€ im Jahr in einer Stadt von der Größenordnung Halles? So ein Umweltbündnis könnte mal ein wenig Schwung in die bei Umweltfragen eher steinzeitlich orientierte Stadtverwaltung bringen, von alleine kapieren die nämlich nix.
        Für „Blühwiesen und solch Zeugs“ braucht man übrigens kein Geld, man muss die Natur nur einfach mal in Ruhe lassen. Bisher glänzt die Stadt nur mit ständiger Verringerung der Bäume (wir erinnern uns: Für 4 gefällte Bäume werden nur 3 nachgepflanzt und junge Bäume brauchen Jahrzehnte, bis sie die ökologische Leistung eines Altbaumes erbringen können – so sie nicht ohnehin vorher vertrocknen.

  2. Klagewelle? sagt:

    >> „Sie haben kein freies Mandat,
    >> Sie sind Teil der Verwaltung“, erläuterte
    >> das Rechtsamt und Verwies auf die
    >> Kommunalverfassung und ein Entsendungsrecht.

    Kein freies Mandat? Soso. Nun, dann schauen wir mal nach:

    KVG LSA,
    㤠43 Rechtsstellung der Mitglieder der Vertretung

    (1) Die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretung üben ihr Ehrenamt im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. “
    (https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-KomVerfGST2014V2P43)

    Komisch. Da steht was ganz anderes drin, als es das Rechtsamt da abgespult hat. Da steht doch sowas wie Ehrenamtsausübung im Sinne einer „freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung“. Und „Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“

    Wirklich komisch. Wovor haben die Angst? Lass die AfDen doch klagen! Wird interessant!