Aktuelles aus dem Stadtrat von Halle von April

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8 Antworten

  1. Alex sagt:

    Wieso dürfen die überhaupt eröffnen? So wichtig ist das jetzt auch nicht.

    • Alexa sagt:

      Deshalb: 4. SARS-CoV-2-EindV §2 Abs.2
      Die haben eine Ausnahme. Eine Fassung von und für Beamtenschimmel hängt an. Unser Stadtrat wäre ein „Gemeinderat“.
      _____

      Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 4. SARS-CoV-2-EindV). Vom 16. April 2020.

      §2 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen
      (1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als zwei Personen dürfen nicht stattfinden.

      (2) Ausgenommen vom Verbot nach Absatz 1 Satz 1 sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge zu dienen bestimmt sind.

      Nicht eingeschränkt wird ferner das Selbstorgani­sationsrecht des Landtages, der Gemeinderäte, Verbands­gemeinderäte, Kreistage und weiterer Selbstverwaltungs­körperschaften.

  2. Sachverstand sagt:

    „Das Virus sei längst durch Vitamin C und Lichttherapie bekämpft.“ Also mal bei Rodney anklingeln, ihr „Globale Dilettantenschar in Weiß“. Man, man, man, da finanziert der Steuerzahler über Jahre das Studium und dann kommt ihr nicht einmal auf das Einfachste. Jetzt aber mal ehrlich, hat Trump oder dieser Darwinleugner Pence das „Ding“ rausgehauen? Ich bekämpfe übrigens weiter mit Ingwer, Knofi und Cuba-Libre.

  3. bsod sagt:

    Rodney musste wohl einmal zu oft Windows installieren. ?

  4. Jo sagt:

    „Vitamin C und Lichttherapie“… ???? Na klar doch ? Wie dumm muss man eigentlich sein??? Was hat B. Gates im Stadtrat zu suchen? Wieso ist eine Impfung menschenrechtswidrig?