Alkohol für 420 Euro geklaut: Ladendieb gestellt
Am 18.12.2019, gegen 17:25 Uhr, konnte der Ladendetektiv eines Warenhauses im Bereich Markt in Halle(Saale), einen männlichen Täter bei einem Diebstahl beobachten. Der Täter entwendete aus einem Warenträger 6 Flaschen mit hochwertigen Alkohol in einem Gesamtwert von 420,74 €. Der Ladendetektiv verständigte daraufhin die Polizei und konnte den Täter im Bereich der Kassenzone stellen. Der 38-jährige Täter wurde vorläufig festgenommen und am 19.12.2019 dem Haftrichter am Amtsgericht Halle (Saale) vorgeführt. Dieser erließ, gegen den Tatverdächtigen, den durch die Staatsanwaltschaft Halle beantragten Haftbefehl. Der 38-jährige wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Jetzt ist dem Täter das Weihnachtsfest gesichert, allerdings ohne Alkohol.
Haft wegen 420€? Wie passt das zu den unzähligen (auch gefährlichen) Körperverletzungsdelikten, die hier regelmäßig protokolliert werden und wo der Täter nach einer Aufnahme seiner Personalien wieder laufen gelassen wird.
Es lagen Gründe für eine Inhaftierung vor. Das wird nicht nach Lust und Laune entschieden. Vielleicht hat ja der Dieb einige dieser unzähligen (auch gefährlichen) Körperverletzungsdelikte begangen, die hier regelmäßig „protokolliert“ werden.
Ein immer starker Haftgrund ist „Verdunkelungsgefahr“…