Alkoholisiert auf Tour

Keine Antworten

  1. Tuts sagt:

    Ne 17 jährige auf einem e Roller ich sag’s doch, die denken, so kommt man schneller nach Hause. Das wird nich die letzte gewesen sein. Und wie will man denn so eine bestrafen? Fahrerlaubnis wegnehmen geht doch nicht, die hat so wad noch nicht.

  2. Hallenser sagt:

    Stimmt nicht,man kann auch mit 17 einen Autoführerschein haben (begleitendes fahren). Also TUTS erst nachdenken bevor man was schreibt 😜

    • Hallenser sagt:

      Begleitung auf einem Roller ist aber ungünstig.

      Zum Führen im öffentlichen Straßenverkehr genügt für Fahrzeuge dieser Art bis 45km/h Höchstgeschwindgikeit die Mofa-Prüfbescheinigung. Die bekommt man bereits mit 14. Für E-Roller wie z.B. die von TIER bedarf es überhaupt keiner Fahrerlaubnis, lediglich das Mindestalter von 14 Jahren muss erreicht sein. TIER selbt verlangt ein Mindetalter von 18 Jahren, was wiederum Probleme beim Versicherungsschutz geben könnte, denn der muss ebenfalls gegeben sein.

      In jedem Fall gilt für unter 21-jährige motorisierte Verkehrsteilnehmer eine Promille-Grenze von 0,00.

      • Schwede sagt:

        Isser nicht göttlich unser „Hallenser“… 🙂 Mach so weiter und ich werd noch ein riesen Fan von dir.

        • Hallenser sagt:

          Egal, welchen von uns du meinst, ich lege sehr großen Wert auf deine Bestätigung, Unterstützung und Beteiligung.

    • piratenpaule sagt:

      Ja lustig, lieber Hallenser.
      Man kann auch ein Holzbein haben und Pirat sein.
      Also erst eine Runde mit den Haien schwimmen bevor du angeln gehst.
      Aber vergiss den Säbel nicht, Hygene du weisst.

  3. Rh sagt:

    Die 17 Jährige sofort zur Mutti bringen übe dann ab in den Stubenarrest