Arbeit, Hochzeit, Beerdigung, Pflege: das sind die triftigen Gründe

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58 Antworten

  1. F.u.r.t.z sagt:

    So nun ist alles definiert worden und jeder kann sich dran halten. Was ist da nur so schwer. Die, die immer wieder bewusst dagegen verstoßen müssen viel strenger bestraft werden, guckt euch die Zahlen an die immer weiter steigen. Es ist ja grauenhaft und manche lachen da noch drüber. Das ist wirklich lustig.

  2. Yxz sagt:

    Hauptsache Profi-Fussball,-Handball etc. sind weiter erlaubt . Die haben ja keinen engeren Kontakt 😙, aber Gastronomen müssen schliessen.

    • Peter sagt:

      Dürfte daran liegen, dass der Profisport bereit war auf Gäste zu verzichten und die Gastronomie nicht.

      • Leser sagt:

        Das irrelevant! Wolfsburg und Hoffenheim hatten bzw. haben noch einige Corona-Fälle in ihren Mannschaften, Und das ohne Zuschauer im Stadion. Hier geht es allein um die Profitgier und Sonderstellung, die lt. DFL-Boss Seifert angeblich keiner wollte. Das Konzept der DFL hat versagt. Es ist niemanden zu erklären, dass der Profisport weiter durch die Republik, Europa und der Welt tourt. Und die Fußball-Bundesliga kommt doch ganz gut ohne Zuschauer aus. Das meiste Geld verdienen die Vereine durch horrende Fernsehgelder und Werbung. Andere Sportarten wie z. B. Handball oder Eishockey sind auf Zuschauereinnahmen angewiesen.

  3. Zyx sagt:

    Testen die denn sich, ihre Mitarbeiter und alle Gäste alle paar Tage auf eigene Kosten? Nein.

  4. HallEver sagt:

    Bei allem Verständnis für die Frage „warum Sport und wir nicht?“ ein Gedanke. Für manche ist das Anschauen von sportlichen Berichten aber auch etwas für die Seele, ein Stück Freiheit und ein klein wenig Normalität in den unnormalen Tagen.

  5. Bis einer heult sagt:

    Lebenspartnerschaftsgesetz?
    Wenn meine Beziehung nicht eingetragen ist was dann ? Ich werde mir ganz sicher nicht den Besuch meiner Freundin verbieten lassen und Sex auch nicht 😉

    • Hallenser sagt:

      Sex geht immer. Hol dir aber bitte auch immer die Zustimmung vorher ein! Sonst landest du womöglich dort, wo dich dann niemand nach der Zustimmung zum Sex fragt.

      Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden geschlossen, bevor es die gleichgeschlechtliche Ehe gab. Seit es die gibt, kann man eine Lebenspartnerschaft nicht mehr eintragen lassen. Man muss heiraten, um die damit verbundenen Privilegien in Anspruch nehmen zu können. Daran siehst du, Beziehungen welcher Intensität unter die Ausnahmeregelungen fallen. Ausgedachte Freundinnen in über 15km Entfernung (der Grund, warum sie noch nie jemand gesehen hat?) genügen hier nicht…

      • Bis einer heult sagt:

        Sie ist ja eben nicht ausgedacht und zum heiraten bringen mich keine 10 Pferde, ich kenne die Scheidungsraten ^^.

        Bin gespannt welchen Nachweis die sehen wollen, dass dieser Mensch meine Freundin ist.

  6. west sagt:

    beutet punkt 11, dass man zu einer genehmigten demo irgendwo in deutschland fahren darf?

    • Hallenser sagt:

      Demos müssen nicht genehmigt werden.

    • Buerger sagt:

      Ja, die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Daran ändert auch Corona nichts. Die Behörden werden aber sicher kaum noch Versammlungen genehmigen, die nicht genehm sind.

    • ost sagt:

      Veranstaltungen, die nach einer Landesverordnung von Sachsen-Anhalt zulässig sind, finden vermutlich in Sachsen-Anhalt statt.

    • Klaus sagt:

      Ja. War vorher auch schon so. Beim Querdenkerauflauf in Leipzig z.B.

    • Leser sagt:

      Demos müssen angemeldet werden und können unterbunden bzw. eingeschränkt werden, gemäß GG Art. 8 (2).

  7. Wo nur sagt:

    Ich stelle mir die Frage was soll das bringen. Schwachsinn in meinen Augen. Immer noch, macht das Land einen Monat dicht.

  8. ?! sagt:

    Also muss ich etwa verheiratet sein, um meinen Partner sehen zu dürfen :‘)

    • Hallenser sagt:

      Nein. Du musst verheiratet sein, um deinen Ehe-Partner in über 15km Entfernung besuchen zu dürfen. Ehen und auch sonstige Beziehungen, die mit Abstand von mehr als 15km geführt werden, sind sicher recht entspannt. Da kommt es auf ein paar Wochen mehr oder weniger nicht an.

    • Jessica G sagt:

      Ich hoffe ja nicht! ich führe selber eine fernbeziehung und lasse es mir sicherlich nicht verbieten ihn sehen zu dürfen! da wir uns auch jeden Tag sehen und miteinander zutun haben und denke schon das man zu einem hausstand zählt wenn man täglich Kontakt hat und er halb bei mir wohnt und ich bei ihm!

      • Hallenser sagt:

        Jeden Tag mehr als 15km hin und mehr als 15km wieder zurück? Ihr solltet über eine gemeinsame Bleibe nachdenken. Oder hat ER etwa noch eine ANDERE? Jessica?

        • Soso sagt:

          Sach mal du Dummschwätzer, langsam gehen mir deine Kommentare auf den Sack…überall haste deinen Senf zu verbreiten. Keine Arbeit der du nachgehen kannst oder doch eher so viel Langeweile, dass du hier wirklich überall deine überflüssigen Kommentare ablassen musst?
          Geh bitte in den Keller und komm bestenfalls nicht mehr raus, alles was beschlossen wird begrüßt du doch hier, verurteilst andere die anders denken oder aus welchen Gründen auch immer Probleme damit haben. Behalt deine geistlosen Sprüche für dich und vertreib dir deine Zeit nicht hier. Dein Gelaber kann man echt nicht mehr lesen!

      • Franz2 sagt:

        An seiner Stelle, sei ihm ein wenig Ruhe gegönnt – da kommt die 15 Km Beschränkung für Viele gerade recht – so muss man keine Ausflüchte suchen, um mal für sich zu sein. 🙂

    • Lesehilfe sagt:

      „13. ähnlich triftige und unabweisbare Gründe“

  9. klaus sagt:

    Wenn man weit genug weg fährt, steigen die Chancen nicht erwischt zu werden. Im Saarland kennt vermutlich kaum ein Polizist die Hallenser Eindämmungsverordnung.

    Aber solange diese nur sie Einwohner der Stadt Gangelt, dürfen ja Leute von überall her nach Halle kommen, sich infizieren und dann wieder nachhause fahren. Nur die Hallenser dürfen nicht mit.

    Alles in allem: unausgegorener und wirkungsloser Quatsch

    • Hallenser sagt:

      Nun rate, ob das Saarland auch eine Eindämmungsverordnung hat, in der es eine 15km-Regelung gibt! (3 Versuche)

    • Bärbel R. sagt:

      Klaus, die 15km-Regel gilt bundesweit. (Allerdings soll es schon wieder ein paar Ausnahmen geben 🙁 )

      • Der Frosch mit der Maske sagt:

        In Thüringen gibt es keine 15-Km-Regel!

        Nur eine Empfehlung…

        • Hallenser sagt:

          Ist der Kreis Hildburghausen schon offiziell aus dem Land Thüringen ausgeschieden? Nach all den Jahrhunderten…

          Sprachlich hat der Laie die Henneberger aber meist sowieso – wenn an sich auch nicht ganz richtig – dem Fränkischen zugordnet. Das ist also nur konsequent.

  10. Weg sagt:

    Versammlungen die nicht genehm sind gehören selbstverständlich verboten, das ist doch Richtig weils schon immer so war

  11. Proband80 sagt:

    Wie sieht es denn mit dem Aufsuchen des Zweitwohnsitzes aus? An sich müsste Halle doch damit auch mein Wohnort sein. Gibt es dazu eine Aussage?
    @Enrico: könntest du das erfragen?

    • Hallenser sagt:

      Wie weist du denn deinen Zweitwohnsitz nach? Ein Schlüssel reicht nicht.

      Warum musst du zu deinem Zweitwohnsitz? „Weil ich das will“ ist keine triftiger Grund.

      • Buerger sagt:

        Der OB hat bereits gestern erklärt, dass der Zweitwohnsitz ein trifftiger Grund ist.

      • Spion sagt:

        Na weil die Olle am Erstwohnsitz ist. Triftiger Grund genug!

      • Proband80 sagt:

        Es gibt auch für den Zweitwohnsitz eine Meldebescheinigung.
        Bin übrigens der einzige soziale Kontakt meiner Großmutter in Halle, der sie besuchen kann.
        Fände es auch total super wenn mein Zweitwohnsitz in Halle ein Bungalow an der Ostsee wäre. Aber leider liegt Halle nicht an der Ostsee… 😀

    • Thüringer sagt:

      Ja, Enrico, bitte erfragen. Bei mir ist es umgekehrt. Halle als Hauptwohnsitz, weil Arbeitsplatz. Die thüringer Heimat als Zweitwohnsitz (im PA eingetragen!), weil am WE dort ehrenamtliche Tätigkeit.

      • Hallenser sagt:

        Thüringen gibt aber seltsame PA raus. Am besten fragst du mal beim Kemmerich nach. Der hat immer eine Lösung.

    • Franz2 sagt:

      Oh, diese Wohlstandsprobleme mit „mein Zweitwohnsitz … mein Bungalow an der Ostsee …“ LÄCHERLICH

      • Oberlehrer sagt:

        Lächerlich? Was ist daran lächerlich, dass Menschen der Arbeit wegen einen zweiten Wohnsitz haben, aber von ihrer Heimat mit Verwandten und Freunden auch nicht lassen mögen?

  12. Soso sagt:

    und da ist er wieder, ein weiterer sinnlos-Kommentar vom Hallenser, *Augen verdreh* . Bitte gebt dieser Person eine „sinnvolle“ Aufgabe, damit er hier nicht alles immer „sinnlos“ kommentiert

  13. Dvd sagt:

    Gehört das Saarland denn zu Deutschland und wenn ja, dann hat es auch so eine Verordnung, was stellst du denn für Fragen

  14. Kfz sagt:

    Den Zweitwohnsitz kannste jetzt vermieten

  15. Scholli sagt:

    Ich weiß nicht ob ich hier im falschen Film bin oder alle hier nach 1990 geboren wurden. Vorher nämlich gab es ganz andere restrektivere Verhaltensmaßregelungen und Vorschriften und tausende SPITZEL haben diese überwacht! Diskussionen dieser Art wie heute, auf diesem Niveau gab es aber nicht!!! Es wurde entweder eingehalten oder missachtet, egal wie!!! Hinterher hat es sich bewahrheitet, das dieses Verhalten richtig war! Also was soll es?

    • Malte sagt:

      Und trotz der Spitzel hat es nix genützt, wie wir heute wissen… Und wir haben trotzdem gelebt; es hat uns irgendwie doch immer nicht gejuckt.