Arbeitskreis Innenstadt kritisiert Abrissarbeiten am Hasi

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27 Antworten

  1. Jens sagt:

    Endlich schafft jemand mal Tatsachen und irgendein Heini hat wieder etwas zu meckern. Einfach nur furchtbar!!!

  2. farbspektrum sagt:

    Die Sperrmüllaktion kann man nur begrüßen. Wer hätte denn das Kessel- und Reglerhaus von der Straße aus gesehen?
    https://transit-magazin.de/2018/12/demolieren-statt-diskutieren/

  3. Böllberger sagt:

    @farbspektrum: es gibt auch Leute, die sich außerhalb eines Kfz befinden, die sehen es dann…ich hab im Hasi-Kontext immer was von Linksterrorismus gehört, würde mir nun wünschen, dass für die HWG ein ähnlicher Terminus benutzt wird, sowas wie: kriminelle Immobilienzocker oder rücksichtslose-real-estate-Heuschrecke. Der normale Häuslebauer muss jeden Furz beantragen, den er lassen will und die Hallesche Wucher Gesellschaft macht was sie will.

    • farbkuller sagt:

      Dann zeig sie doch an, deine „kriminelle[n] Immobilienzocker“. Hier:
      Staatsanwaltschaft Halle
      Merseburger Str. 63,
      06112 Halle (Saale)
      Telefon: 0345 2203789

      Mach hinne und laber hier nich rum!

  4. Beifall sagt:

    Zuerst haben ja wohl die Leute vom Capuze-Verein gegen Denkmalschutzbestimmungen verstossen, indem Schrottgitter an die Fenster geschraubt und geschweißt wurden, die Fassade beschmiert und mit Glanzfolien tapeziert wurde, Holzterassen angebaut, Pfeiler abgerissen, das eiserne Tor beschädigt und der Vermüllung des Grundstücks keine Grenzen gesetzt wurden. Wo war da der Aufschrei des AKI?

  5. farbspektrum sagt:

    „Neben älteren Gewächshäusern “
    Das ist ja nun völlig sinnentleert.

    • HansimGlueck sagt:

      Stimmt, hat man auch nicht gesehen.
      Manchmal solltest du einfach mal besser nix sagen.

      • farbspektrum sagt:

        Die sieht man sogar im Threadfoto. Machen wirklich den Eindruck von erhaltenswertem Denkmal. Jetzt fehlt nur noch , dass der Bagger einen Eidechse totgefahren hat.

  6. Böllberger sagt:

    @farbkuller: Text nicht richtig gelesen, ich will niemanden anzeigen, es reicht mir, keine Geschäfte mit dem Verein zu machen. Ich möchte aber schon, dass die Entmietungs-WG nach der Kulturdenkmalzerstörung jetzt auch unter Terrorismusverdacht steht wie die Hasis. Populismus muss einfach gerecht verteilt werden.

    • 10010110 sagt:

      Sollte die HWG beim Verfassungsschutz auftauchen, können wir ja gerne darüber reden. Deine Polemik ist aber putzig.

    • farbkuller sagt:

      Doch, nicht nur richtig gelesen. Auch Intention verstanden. Du willst nur labern. Populismus gleich verteilen. Das ist dann aber auch … ähhh … ja: populistisch. Du weißt genau, daß hier im Thread nichts passiert – außer Labern, und da kann man ruhig noch mal Laberkram-Populismus-Mist draufstapeln? Klasse Haltung. Beachte, daß du dich hier in der Öffentlichkeit bewegst. Die HWG findet es bestimmt ganz toll, was du da über diese als „kriminelle Immobilienzocker“ faselst, ohne das irgendwie ernst zu meinen geschweige ein paar Trümpfe auf der Hand zu haben. Paß mal auf, daß nicht die Greiferlein an deiner Haustüre klingeln!

  7. JKHalle sagt:

    Jeder private Eigenheimbesitzer wird auf das höchste bestraft wenn der Denkmalschutz missachtet wird. Und eine große städtische auf Gewinnmaximierung agierende Wohnungsgenossenschaft macht was sie will, ohne Konsequenzen zu bekommen. Eindeutig ist Ziel der HWG das Gelände zu beräumen damit neu gebaut werden kann, da Neubau billiger ist als denkmalgeschützte Sanierung. Gut das sich jemand für den Erhalt des Denkmal und anderer Denkmalgebäude in Halle einsetzt.

    • Hendrik sagt:

      Jeder private Eigenheimbesitzer wird auf das höchste bestraft wenn der Denkmalschutz missachtet wird.

      Nenne bitte ein konkretes ein Beispiel.

      • Wilfried sagt:

        Zumal auch kaum ein Eigenheim als Denkmal eingestuft wird. Noch nicht, aber vielleicht in 100 Jahren…

      • Uhlenspiegel sagt:

        Aus privaten Umfeld sind mir einige bekannt.

        Allerdings sollte privat auch privat bleiben. Etwas mehr Umsicht steht allen gut.

        Euch verlogenen Janusgesichtern erst recht.

  8. Nerv sagt:

    Die Stadt hat auch das denkmalgeschützte Planetarium abgerissen. In Halle macht doch jeder was er will und wird am Ende dafür belohnt.

  9. Böllberger sagt:

    @farbkuller: lol…“Greiferlein an deiner Türe“…Jura hast du auf jeden Fall nicht studiert, wir leben nämlich nicht mehr in der DDR oder in China. Ich passe somit ganz bestimmt nicht auf, wenn ich polemisiere. Hier herrscht Meinungsfreiheit und ich orientiere mich an unseren „besorgten“ Bürgern: „das wird man doch wohl mal sagen dürfen.“ Aber schön, dass du so bemüht warst.

  10. Zora sagt:

    Bin gespannt, was die Denkmalbehörde entscheidet. Dürfte nicht so einfach sein, wenn man mit zweierlei Maß misst. Denn die Anzeigen der HWG zur Nutzungszeit von Capuze, wenn in den letzten 3 Jahren durch den Verein gegen Denkmalrecht verstoßen wurde, wurden von der Stadtverwaltung nicht bearbeitet oder abgewiegelt. Gleichzeitig wurden auch nie Anzeigen und Beschwerden von Anwohnern mit der Bitte um bauaufsichtliche Prüfung der Nutzung oder Bauarbeiten bearbeitet.

  11. KlausPeter sagt:

    Die Hütten können weg, und macht nicht solch ein Theater um diesen Mist.

    • Peter sagt:

      Wenn man schon so ein kompletter Kultur-Banause ist, sollte man das nicht öffentlich äußern. So wenig Ahnung ist zum Fremdschämen.

  12. Lolipop sagt:

    Wer sich das Foto genau ansieht weiß doch Bescheid. Papenburg und hwg eine selige Gemeinschaft. Ist der OB nicht im Aufsichtsrat der HWG? Papenburg und Stadtverwaltung?!

    • Wilfried sagt:

      AR ist aber nicht GF, den unterschied darfst du mal nachlesen, und auch gleich über die Aufgaben eines AR.
      Und nein, bei Papenburg sind andere im Aufsichtsrat, keine von der Stadt

  13. nilo sagt:

    Zitat DenkmalSchutzGesetz Sachsen-Anhalt:

    㤠21
    Zerstörung eines Kulturdenkmals
    (1) Wer vorsätzlich ohne die nach § 14 Abs. 1 und 2 erforderliche Genehmigung ein Kulturdenkmal oder einen wesentlichen Teil eines Kulturdenkmals zerstört oder in seiner Denkmaleigenschaft wesentlich beeinträchtigt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

    (2) Kulturdenkmale und Reste von Kulturdenkmalen, die infolge strafbarer oder ordnungswidriger Handlungen wesentlich beschädigt oder zerstört wurden, können vorbehaltlich der Rechte Dritter eingezogen werden.“

    Anzeige ist raus.