Axt-Schläger muss fünf Jahre ins Gefängnis

7 Antworten

  1. g sagt:

    welch läppisches urteil .. nach 2,5 a ist der doch wieder raus …

    • Metsämies sagt:

      Ich empfehle Ihnen einen Blick in §57 Abs. 2 StGB. Dann werden Sie sicherlich feststellen, dass dies nicht der Fall sein wird.

  2. Thomas sagt:

    Empfehlung hin oder her!
    Das lächerliche Deutsche System ist der größte Witz!..man schlägt mit Vorsatz einen Menschen fast Tod!..mit einer Axt!
    Und dafür bekommt man 5 Jahre Haft..wie lächerlich ist das denn bitte?!
    Aber wehe..wehe man prügelt sich wo vielleicht nur „Nasenbruch“ zum Vorschein kommt..da darf man gleich ins Gefängnis!..ja ich weiß doofes Beispiel aber sind wir mal ehrlich..es ist doch!..spätestens noch 5 Jahren kommt dieser Drecksack wieder raus!
    Und dann?..ist er dann ein besserer Mensch?..Ach okay ich rege mich schon wieder viel zu viel auf..!!!
    Ich hoffe nur das der Typ danach kein schönes Leben mehr hat..!!!!!

  3. LL sagt:

    Die Begründung des Gerichts dafür, dass es kein versuchter Totschlag war, würde mich wirklich interessieren.

  4. Jens Lehmann sagt:

    Ist doch für das Opfer gut gelaufen das nicht die richtige Wahrheit raus kamm und das Gutachten von dem Opfer ein IQvon38 und an dem Tatabend Drogen im Blut die sind ja nicht durch denn Schlag ins Blut gekommen bloß gut dass das Opfer ein Anwalt hatte wegen sein IQ sonst wärs anderes gelaufen.