Bau- und Vergabeausschuss lehnt Ampellösung für Dölau ab – Stadtverwaltung legt Widerspruch ein

Weil die seit Jahrzehnten bestehende Lösung nicht StVO-Konform ist, soll die Ampelanlage an der Kreuzung Salzmünder Straße / Stadtforstraße in Halle-Dölau umgebaut werden. 720.000 Euro soll die Maßnahme kosten. So soll die bestehende Lichtsignalanlage so erweitert werden, dass sie auch für rechtsabbiegende Fahrzeuge von der Salzmünder Straße in die Stadtforststraße sowie für querende Fußgängerinnen und Fußgänger gilt. An dieser Stelle gibt es derzeit einen Fußgängerüberweg.

Doch der zuständige Bau- und Vergabeausschuss hat das Vorhaben abgelehnt. Dagegen geht die Stadtverwaltung vor. Sie hat Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt und begründet das mit den modernen Richtlinien für Fußgängerüberwege.

Stadträte hatten die Notwendigkeit in Frage gestellt. So sei die Stelle nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Es kam dort zu keinem Unfall zwischen Autos und Fußgängern.

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30 Kommentare

  1. Holger sagt:

    Mich erschließt der Sinn des ganzen Aktion nicht.
    Die Stadtkasse ist sowas von klamm und jetzt soll auf Teufel komm raus was umgebaut werden, was jahrelang sehr gut funktioniert hat.

    Halle hat deutlich größere Baustellen ,die angegangen werden müssen.

  2. Hans Hansen sagt:

    Hat Halle keine anderen Probleme als eine Kreuzung für 720 000 Euro umzubauen die funktioniert. Dölau da brummt es, wenigstens 100000 Fahrzeuge am Tag. In der Stadtverwaltung stimmt etwas nicht!
    Was Rauchen die so den ganzen Tag ?!

  3. Bürger sagt:

    720.000 € für eine bislang unproblematisch Kreuzung mit einer funktionierenden Lösung. Deutschland schafft sich ab.

  4. Paul Zeltbrand sagt:

    Der Umbau ist an dieser Stelle nicht nötig. Der Verkehr läuft dort bereits jetzt problemlos. Es gibt wesentlich wichtigere Kreuzungen, z.B. am Gasthaus „Zum Mohr“.

    • Hausmeister sagt:

      Genau, dort hakt es ständig. Und Platz ist auch genug vorhanden für einen Kreisel, denn hinter der neuen Burgmauer ist ein unbeutztes gelände

  5. 10010110 sagt:

    Für 720.000 Euro kann man das auch gleich zu einem Kreisverkehr umbauen, dann spart man sich alle Ampeln. 🙄

  6. Emmi sagt:

    „Stadträte hatten die Notwendigkeit in Frage gestellt. So sei die Stelle nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Es kam dort zu keinem Unfall zwischen Autos und Fußgängern.“
    Stadträte sollten überlegen zu sparen bei dem Haushaltsloch!
    Wenn kein Unfall passiert ist, warum soll dann umgebaut werden. Wer hat da Lobbyismus betrieben?
    Dann noch Veto einlegen, kann der Stadtrat nur streiten?

  7. Abseits sagt:

    Aufgrund einer „Richtlinie“ solch unverhältnismäßigen Aufwand zu betreiben ist wohl im Rahmen des „Ermessensspielraum“ unangemessen.
    Wie viele Fußgängerüberwege entsprechen der „modernen Richtlinie“ denn noch nicht?
    Richtlinien haben keine Gesetzeskraft

    • Karl sagt:

      @Abseits –> mit deiner Aussage hast du dich selbst dahin gestellt. Richtlinen können sehr wohl eine Gesetzeskraft entwickeln. Und was spricht dagegen, eine Kreuzung nach derzeitigen Stand der Technik, Gesetze und Richtlinien zu ertüchtigen?

  8. Anwohner sagt:

    Da fragt man sich ehrlich wie die auf solche Summen kommen

    • Karl sagt:

      @Anwohner –> du weißt gar nicht wie exorbitant die Bausummen gestiegen sind sonst würdest du gar nicht solche Fragen stellen

  9. Radfahrer sagt:

    Schon im ersten Beitrag vom 4. Januar und auch in jetzt wieder wird behauptet, diese Kreuzung sei nicht StVO-konform. Der Bürger nimmt es einfach so hin.
    Wo bitte in der Straßenverkehrsordnung steht da was konkretes? Die regelt m.E. das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, aber nicht die bauliche Gestaltung von Kreuzungen.

  10. JtD sagt:

    Wo jeder Mensch und jedes Unternehmen abwägen, ob sich etwas lohnt, ist für die Verwaltung ohne weitere Abwägung die Richtlinie relevant.

    Schlimm!

    (Wie Die Partei schon seit Jahren sagt.)

    • Aufmerksamer Beobachter sagt:

      Vielleicht kann sich eine Verwaltung den Gedanken, ob sich etwas lohnt, auch gar nicht stellen, wenn sie nach Recht und Ordnung handeln muss.
      Wer denkt, die Öffentliche Hand funktioniert nach „lohnen“, sollte dringend sein Staatsverständnis prüfen.

      • JtD sagt:

        „Vielleicht kann sich eine Verwaltung den Gedanken, ob sich etwas lohnt, auch gar nicht stellen, wenn sie nach Recht und Ordnung handeln muss.“

        Und wenn zu dem aufmerksamen Beobachten noch ein klein wenig Nachdenken kommt, ist der Kern des Problems vielleicht zu erkennen.

  11. : sagt:

    Was für dämlich Kommentare🤦‍♂️

  12. Angermann Gerd sagt:

    Ich denke mal es gibt wichtigere Baustellen in Halle wie diese Kreuzung.

  13. Radfahrer sagt:

    Ja und bitte wo steht in der StVO irgendwas zu diesem vermeintlichen Problem?

    • Google kaputt? sagt:

      Hast du es schon bis zu § 26 geschafft?

      Wenn nicht, „gib Gas“! 😉

      Solltest du das schaffen, sieh bitte noch in die R-FGÜ. Da ist es dann gleich Nr.2, das ist entspannt schaffbar.