Bauernmarkt – und Liebich mittendrin

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64 Antworten

  1. BurgerBürger sagt:

    Na wenn der Brüllzwerg bei Maskenträgern schon Schaum vorm Mund bekommt, dass er verbal ausfällig wird, sollte man in seiner Gegenwart erst recht Maske tragen … natürlich nur zum Schutz dieses wertvollen Mitgliedes unserer freiheitlich-liberalrn Gesellschaft 😉

    • Uppercrust sagt:

      Warum hat die Stadt denn keine Marktschreie engagiert, z.B. mit kostenlosem Stand. Die muß man natürlich vorwwarnen, aber bei attraktivem Angrbot brüllen die Sven nieder oder schleudern ihm Alle ins Gesicht.
      Man könnte auch eine Bannmeile erlassen.

      • Uppercrust sagt:

        Die dämliche Autokorrektur macht aus Aale Alle, aber da wo sie soll funktioniert sie nicht: Marktschreier, vorwarnen. Es ist noch ein langer Weg bis zu funktionierender künstlicher Intelligenz, aber für Sven wäre selbst aktuelle KI ein Intelligenzsprung.

        • Wirtschaft kaputt sagt:

          Wenn ihm „alle“ ins Gesicht schleudern, klingt das definitiv makaber. 😀

          Apropo Aale, als Kind habe ich noch echte Marktschreier erleben dürfen. Echt mist, dass die Zunft kaum noch gibt. Das wäre eine effektive Maßnahme gegen Liebich.

          Und wenn Liebich doch dazwischen brüllt, schaukelt sich daß viel schneller hoch und zack :

          Er wird schneller abgeführt, da er Geschäft schädigend ist.

      • Daniel sagt:

        „Man könnte auch eine Bannmeile erlassen.“

        Was für eine „Bannmeile“? Wer sagt das und wo steht das, daß man die „erlassen könnte“?

  2. Bo sagt:

    Ein Virus ist halt schwer zu bekämpfen.

  3. UM sagt:

    Aber das Virus ist dich viel gefährlicher als “der Brüllzwerg“, oder liege ich da falsch?

  4. hallenser sagt:

    Irgendwie stimmt da was nicht in userer freiheitlich demokratischen Rechtssprechung, wenn die gesetze so mißbraucht werden können und auch noch so wohlwollend gerichtlich ausgelegt werden können.

    • G sagt:

      Sie sind ja ein scharfsinniger Beobachter.
      Wenn es für einen versuchten Mord nur 3,5 a haft gibt…… Stimmt tatsächlich was nicht.

    • BurgerBürger sagt:

      Tja, die Gerichte scheinen auf dem rechten und linken Auge blind zu sein und bei der Polizei ist mein Vertrauen mittlerweile im Keller angelangt. Wenn der Brüllzwerg Menschen auf dem Markt beleidigt und die daneben stehen und es mitbekommen, dann müssten die ihn sofort von seiner Schrottkarre ziehen und einpacken lassen.

      • Wilfried sagt:

        Wäre ich auch sehr dafür… oder einfach einen andere Brüllwürfel aufstellen und Freude schöner Götterfunken aus dem Ghettoblaster abfeuern… es gibt soo schöne Bluetooth-Lautsprecher…

    • TheDuke sagt:

      …und dann können wir froh sein, dass es nur einen gibt, der das durchzieht.

  5. GW sagt:

    Ja da hast Du recht UM. Und außerdem, was auch immer die Stadt unternimmt, sie verliert immer und die Gegenseite lacht sich kaputt. Beschämend Was für Rechtsberater haben die denn!

    • Daniel sagt:

      Wiegand hat den Gerichten das „Rechtsgutachten“ seines Freundes, des pensionierten Richters und Professors, vorgelegt. Die Richter haben allerdings über dieses Gutachten den Kopf geschüttelt…
      Immerhin hat Wiegands Freund, der Gutachter, für sein Geschreibsel von der Stadt Halle sein Honorar bekommen, dies ist was zählt.

  6. farbspektrum sagt:

    Ich habe hier etwas bei NRW gefunden, was man durchaus für Demonstrationen gelten lassen könnte:“ Musikveranstaltungen und Konzerte im Freien fallen in den Geltungsbereich des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG). Musikinstrumente und Lautsprecher dürfen danach nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist der Gebrauch derartiger Geräte verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.“ Demo-Recht ist richtig, dezibelstarke Beschallung nicht.

    • xxx sagt:

      Gute Idee, schick es mal an die richtigen Adressen.

    • Daniel sagt:

      Demonstrationen sind keine „Musikveranstaltungen und Konzerte“. Halle/Saale liegt außerdem in Sachsen-Anhalt und nicht in NRW, da gibt es Halle/Westfalen.

      • farbspektrum sagt:

        Mein Vorschlag: Du liest vollständig und verstehend.

        • gelesen und verstanden sagt:

          Halle (Saale) – Sachsen-Anhalt
          Halle/Westfalen – Nordrhein-Westfalen

          Nordrhein-Westfalen: hat ein Immissionsschutzgesetz
          Sachsen-Anhalt: hat keins, weshalb das Bundes-Immisionsschutzgestez gilt

          Bundes-Immisionsschutzgesetz: keine Regelungen zu Musik und Lautsprechern

          hinzu kommt:
          Versammlungen richten sich in erster Linie nach Versammlungsrecht. Es ist abzuwägen, ob das Bedürfnis nach einer Beschallung während einer Versammlung schwerer wiegt als das Ruhebedürfnis von einzelnen Besuchern einer Großstadt. Bisher war die Versammlungsbehörde (Polizeiinspektion Halle) der Ansicht, die Lautsprecher sind zu genehmigen.

          Ob die Stadt Halle (Saale) als wohl zukünftige Versammlungsbehörde andere Ansichten hat und durchsetzen kann, bleibt abzuwarten.

          • farbspektrum sagt:

            Du bist zwar auf dem richtigen Weg, hast aber nicht verstanden, dass ich NRW als beispielgebend angeführt habe.

          • schon beim ersten Mal verstanden sagt:

            Als Beispiel wofür? Wie eine Regelung in Halle nicht gilt?

            Halle (Saale) liegt in Sachsen-Anhalt. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Versammlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

            „Aber in einem NRW-Gesetz steht…“ hält vor keinem Gericht stand. Zumal das LImschG in NRW die gleiche Gewichtung gegenüber dem dortigen VersammlG haben dürfte, wie das BImschG gegenüber der VersammlG LSA.

            Wo hapert’s da bei dir?

          • Daniel sagt:

            „dass ich NRW als beispielgebend angeführt habe.“

            Wann genau wurde in NRW eine Demo wegen des „Emissionsschutzgesetzes“ verboten?

    • hallenser sagt:

      Demnach dürften dann aber auch keine konzerte mehr auf der Peißnitz stattfinden.

      • ö_Ö sagt:

        Die Peißnitz liegt aber nicht in NRW. Sollte man als „hallenser“ wissen.

      • farbspektrum sagt:

        Es gibt eine allgemeine Regelung von der in Einzelfällen abgewichen werden kann.
        Nun sind ja Demos mit Beschallung in relativ kurzen Abständen keine Einzelfälle. Es gibt ja zur Zeit eine Demo-Inflation. Und wenn die Demos mit akustischer Beschallung immer wieder am gleichen Ort stattfinden, ist die Beschallung für die Anlieger nicht zumutbar.

        • Daniel sagt:

          Das sahen das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht aber anders. Im Artikel steht: „Der hatte sich vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht den Platz eingeklagt.“

          • farbspektrum sagt:

            Du hast allgemeine Verständnisprobleme. Mein Posting bezieht sich auf den Ansatz der NRW-Regelung und nicht auf Status quo in SA,

          • Lauthörer sagt:

            Du weißt leider wie so oft nicht, wovon du redest.

            „Art. 8 Abs. 1 GG stellt auch und gerade die Kontaktaufnahme zu Nichtteilnehmern der Versammlung unter Schutz. Deshalb lässt er eine akustische Verstärkung kollektiver Meinungsäußerungen von Versammlungsteilnehmern grundsätzlich und ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl zu. Die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit durch die Versammlung ist zentraler Bestandteil des Versammlungsgrundrechts.“

            „Beeinträchtigungen Dritter sind durch Art. 8 Abs. 1 GG gerechtfertigt, soweit sie als sozialadäquate Nebenfolgen – und nicht etwa als Hauptintention oder Hauptwirkung – mit rechtmäßigen Demonstrationen verbunden sind.“

            OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.09.2019 – 15 A 3186/17

            Das ist nur eine der vielen Entscheidungen, in denen die Versammlungsfreiheit höher gewichtet wird als der Lärmschutz. An diesem Verhältnis ändert auch ein Landes-Immissionsschutzgesetz nichts. Das von NRW gibt es schon seit 1975. Das Grundgesetz gilt bundesweit gleich und zumindest in NRW schon seit 1949.

          • farbspektrum sagt:

            Also, nun mal langsam. In Art.8 Abs.1 steht lediglich „(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
            Was du sonst noch versuchst als Art.8 Abs.1 uns unterzujubeln ist lediglich die Ansicht des Gerichtes. Da ist das Herbeigeleitete doch sehr kreativ.

          • Lauthörer sagt:

            Ich jubele nicht unter, das ist ein wörtliches Zitat aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Sicher hast du mehr Ahnung als Oberverwaltungsrichter in Nordrhein-Westfalen und kannst auch ausführen, warum die damit falsch liegen.

            Bitte beachte dabei auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema:

            „Vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit grundsätzlich umfasst war damit auch die Verwendung von Lautsprechern oder Megaphonen als Hilfsmittel“ (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2014 – 1 BvR 2135/09)

            Sicher ist auch das nur ein „Ansicht“ und sicher kannst du auch die schlüssig und fundiert widerlegen.

          • Daniel sagt:

            „Was du sonst noch versuchst als Art.8 Abs.1 uns unterzujubeln ist lediglich die Ansicht des Gerichtes.“

            Genau. Und zwar „lediglich“ des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts. Die haben das letzte Wort und Wiegand, sein pensionierter Professorfreund, die Stadt Halle und erst recht Du haben das zu akzeptieren. Und was jetzt weiter? Denkst Du in NRW wäre das anders? Wann ist jemals eine Demo in NRW wegen des „Emissionsschutzgesetzes“ verboten worden?

          • farbspektrum sagt:

            Gerichtsurteile müssen keinen ewigen Bestand haben und juristische Gesetze sind keine Naturgesetze.

          • Lauthörer sagt:

            Wieso kommst du dann mit dem ImschG von NRW? Das ist so ein „juristisches Gesetz“ und das ändert schon seit 45 Jahren nichts am Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

          • Achso sagt:

            Na dann auf zum Zweitstudium in Jura. Wenn du dich ranhältst, schaffst du es noch bis zum Richter am Oberverwaltungsgericht.

          • xxx sagt:

            „Gerichtsurteile müssen keinen ewigen Bestand haben und juristische Gesetze sind keine Naturgesetze.“

            Eben, aber leider muss man das manchen obrigkeitshörigen Leuten immer mal klarmachen.

          • Alexandra sagt:

            „juristische Gesetze sind keine Naturgesetze.“

            Das heißt Du willst das Grundgesetz abschaffen?

          • farbspektrum sagt:

            „Kiel Schleswig-Holsteins Landesregierung sieht sich in ihrem Corona-Kurs von Gerichtsentscheidungen bestätigt und bereitet die Verschärfung von Schutzmaßnahmen vor. Zwei wichtige Vorschriften bleiben vorerst unangetastet: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten und gegen die Maskenpflicht an Schulen zurück.“

            Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab der Familie heute recht: Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich verfassungswidrig.

            Noch Fragen offen?

          • Lauthörer sagt:

            Ja. Du weißt, dass es insgesamt 16 Bundesländer gibt? Du kennst den Unterschied zwischen Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt? Du kennst den Unterschied zwischen Beherbergungsverbot, Immissionsschutz und dem Grundrecht Versammlungsfreiheit? Du hast den zweiten Artikel (ohne Quellenangabe) bis zum Schluss gelesen?

            „Die Entscheidung des Gerichts (…) bezieht sich aber nur auf das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg.“

          • farbspektrum sagt:

            Du solltest verstehend lesen. Die Gerichte haben in den Bundesländern unterschiedlich für ihre Bundesländer entschieden.“Gerade erst hat der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg das Beherbergungsverbot aufgehoben, in Niedersachsen und Brandenburg gaben Gerichte Klägern Recht. Andererseits haben Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg die gleiche Regelung gerade bestätigt. “ (zeit.de)

          • Lauthörer sagt:

            Unterschiedlich für ihre Bundesländer entschieden? Doch nicht etwa, weil in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Gesetze und Verordnungen gelten? Das würde ja bedeuten, dass das LImschG von NRW mal so gar nichts mit dem Versammlungsrecht in Sachsen-Anhalt zu tun hat. Herzlichen Glückwunsch. Du hast dich jetzt 2 Tage lang im Kreis gedreht, bis du endlich (wieder) am Startpunkt angekommen bist. Das war zwar zumindest im Ergebnis vorherzusehen, aber es ist doch traurig, dass du diesen Tanz immer wieder aufführst, ohne auch nur ein „Mü“ dazu zu lernen.

  7. Je sagt:

    Ich hab’s gewusst, die Stadt blamiert sich ob ihrer Dummheit, was sie auch unternehmen, sie handeln ohne Rechtskenntnisse in die selbstausgerufene Demokratie macht ihnen immer wieder einen Strich durch die Rechnung

  8. Ja z sagt:

    Die Rechten kommen vor Lachen nicht in den Schlaf und ihr Demokraten schießt ein Eigentor nach dem anderen. Und die Polizei hilft auch mit, prima!

  9. Karl Eduard sagt:

    Na diese Richter trauen sich was, Versammlungsfreiheit für alle. Demonstrieren darf nur wer genehm ist… oder wie es so schön heißt, wer nicht mit uns ist, Genossen, ist gegen uns.

  10. Derschuhmacher sagt:

    Einfach ignorieren den Vollpfosten , oder es findet sich einer der ihm mal so richtig aufs Maul…
    Ok die Zeiten sind gerade nicht oder nicht für jeden….

  11. rellah sagt:

    Ich komme ganz wenig zum Markt, da tagsüber das Radfahren verboten ist.
    Dass der da so rumblöken kann ist eben noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
    Aber warum darf der mit Kfz tagsüber AUF dem Markt fahren? Sollten vielleicht mal Kinder- und Jugendgruppen alte Spielchen veranstalten, wie Kreiseln, Huppe, Ringelrein,…

    • 10010110 sagt:

      Ich finde, es müsste nur mal jemand einen ebenso lauten Gegenprotest machen. Wäre doch ein Schauspiel, wenn zwei Typen auf ihren Autos stehend sich gegenseitig volllabern würden. Mal sehen, wer zuerst aufgibt. 😀

      • BurgerBürger sagt:

        Würde ich unterstützen, aber man muss sich ja nicht auf dieses Niveau begeben. Es muss ne rechtlich saubere Handhabe geben, damit sich der Typ nichtmehr auf dem Markt austobt.

      • Würgerrger sagt:

        „Ich finde, es müsste nur mal jemand“ <– finde den Fehler; müsste schnell gehen; da wälzt jemand die Verantwortung auf (alle) anderen ab

        Iiiich? Nee, micht störts doch eigentlich gar nicht.

    • BurgerBürger sagt:

      Ist zwar Offtopic, aber du suchst den Marktplatz selten auf, weil man da tagsüber nicht rausfahren darf ? Ich meine, es ist schön, dass du dich als einer der Wenigen dran hältst, aber warum nicht Rad abstellen und zu Fuß ?

  12. joerg schmidt sagt:

    Gab es kein faules Obst?

  13. Trau Dich über die Hallesche Störung sagt:

    Sven Liebich hat erkannt, das die BRD vorallem Einzelne und Minderheiten schützt.
    Der Fakt hat ihn wahrscheinlich zuerst super aufgeregt. Dann aber hat er den Spieß umgedreht und das Geschäftsmodell „Der letzte öffentlich nichtmerkelistisch redende Deutsche“ entwickelt und lebt nun davon.
    Wäre ich OB, würde ich Liebich als „Hallesches Wut-Männel“ bewerben, daß immer Montags und Sonnabends an der halleschen Störung auf seine Auto steigt und davon lebt, vorbeiziehende Passanten zu verklagen.
    Die Touristenattraktion wäre, an Liebich klagefrei vorbei zukommen. Am Markteingang würde ich jeweils Preislisten mit gängigen Klagesummen positionieren, damit das Einsatzrisiko für passagewillige Marktplatzbesucher bekannt ist.

  14. Wilfried sagt:

    Deutsche Polizisten schützen den/die Faschisten…

  15. Hallenser sagt:

    wieso organisiert ihr keine Marktschreier oder laute bluetooth-Lautsprecher? Ihr könnt doch diese ganzen tollen Ideen mal umsetzen? Nur darauf achten, dass es keine Gewalt gibt, denn sonst bekommt Stinke-Sven noch mehr Polizeischutz.
    Passive und Gegenlautstärke sind erlaubt. Oder eine Hallesche Organisation, mit der sich alle Hallenser freiwillig verpflichten, für die Zeit des Auftritts von Stinke-Sven, den Marktplatz zu meiden, also quasi eine eigenindizierte Bannmeile. Denkt mal darüber nach. Ich selber kann nicht, ich bin krank.

    • Stiftender Anstifter sagt:

      @Hallenser:
      Du kommst nicht umhin, es Deinem Feinde Liebich gleich zu tun und Dich zu trauen, Deine eigene Haut selbst zu Markte zu tragen – so Du gesundest und es wirklich wollen würdest.

      • Achso sagt:

        Wenn man krank ist, fällt es sogar ausgesprochen leicht, den Marktplatz zu meiden. (Außer wenn man zufällig da wohnt.)

    • ? sagt:

      Hoffentlich gehen die Ausreden niemals aus. Sonst muss wirklich noch jemand aktiv werden…

    • Lahhenser sagt:

      Weil die Marktschreier dann eine Anzeige kassieren würden. Siehe die Blasinstrument-Spieler vor ein paar Wochen. Liebich steht über dem Gesetz und diktiert das Gerichts-Geschehen.

      • BurgerBürger sagt:

        Und er hat seine Meute zum Einschüchtern (gekaufte Zeugen??), dann einen Anwalt, über den er die Adressen derer rausbekommt, die er wahllos anzeigt und somit einschüchtern kann, eine Polizei, die ihn gewähren lässt und eine Justiz, die ihm Alles durchgehen lässt.