Beherbergungsverbot in Sachsen-​Anhalt vorläufig außer Vollzug gesetzt

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19 Antworten

  1. N.Mey sagt:

    richtig so

    • Ney, meiner! sagt:

      Komisch, bisher hast du immer bei den Beiträgen Maskenfaschisten geklatscht und Zulagen verlangt. Drakonische Strafen eingefordert. Usw. Was ist denn los mit dir? Haben sie deinen Namen weggekapert?

  2. Gewehr sagt:

    Nee gar nicht richtig so. Die Leute sollen zu Hause bleiben und nicht ihre Krankheiten verbreiten.

    • Bierflaschensammler sagt:

      Die Entscheidung ist vollkommen nachvollziehbar, da die bisherige Regelung unausgegoren ist. Das Beherbergungsverbot knüpft einzig an den melderechtlichen ersten Wohnsitz in einem innerdeutschen „Risikogebiet“ an. Alle anderen durften im Land in Hotels übernachten. Z.B. Touristen, die nicht ihren ersten Wohnsitz im Risikogebiet haben, aber vorher mehrere Tage selbst im Risikogebiet waren; private Besuche aus Risikogebieten; Tagestouristen; Bewohner mit gemeldetem zweiten Wohnsitz und überwiegendem Aufenthalt im Risikogebiet….

  3. Systemkritiker sagt:

    Ich glaube, die Richter haben in virologischer Hinsicht nichts kapiert. Wenn ich den Einzelfall betrachte, so scheint es kein großer Beitrag zum Infektionsgeschehen durch das Beherbergen zu geben. Aber es ist eben die Summierung vieler kleiner Geschehnisse, welche die Pandemie beschleunigen. Auch der wirtschaftliche Schäden im Falle einer unkontrollierten Pandemie ist weit größer als der Schaden eines Lockdowns. Hier muss die Politik weiterhin einen Einschätzungsspielraum haben, was jetzt wichtig ist und was nicht. Die Argumentation ist daher nicht nur an den virologischen Erkenntnissen vorbei, sondern auch verfassungswidrig, weil damit der Schutz der körperlichen Unversehrtheit und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems riskiert wird.

    Wenn Politik und Gericht versagen, kann man nur noch hoffen, dass viele freiwillig ihre Kontakte eindämmen.

    • Bierflaschensammler sagt:

      Es ist nicht sinnvoll, die Richter für eine schlecht verfasste Regelung zu kritisieren. Mit dem Beherbergungsverbot werden einzelne Gewerbetreibende / Wirtschaftszweige herausgepickt, die an der Verbreitung des Virus keinen wesentlichen Beitrag leisten. Im Übrigen verweise ich auf oben: warum soll jemand, der in Köln gemeldet ist, nicht in einem hallischen Hotel übernachten dürfen, dafür aber bei Freunden auf einer Party mit 25 Personen teilnehmen, wohingegen ein Schweriner, der die letzten zwei Wochen in Köln oder Berlin war und dort ausgiebig die Nachtszene genossen hat, problemlos im Hotel in Sachsen-Anhalt absteigen darf?

      • Systemkritiker sagt:

        „Mit dem Beherbergungsverbot werden einzelne Gewerbetreibende / Wirtschaftszweige herausgepickt, die an der Verbreitung des Virus keinen wesentlichen Beitrag leisten.“

        So argumentieren die Gastronomen, die Hoteliers, die Saunen, die Fitnessstudios. Merkst du was? Niemand will es sein, aber alle zusammen sind sie es.

        • Bierflaschensammler sagt:

          Ich merke es und versuche sachlich zu bleiben. Wenn es bisher keine belegten Infektionsherde in Hotels und Gaststätten, die sich an das Hygienekonzept gehalten haben, gegeben hat, ist es eben schwer verständlich, warum „nur“ oder „gerade“ diese die Verantwortung tragen oder den Sündenbock spielen müssen. Wenn die „Einreise“ ins Land Sachsen-Anhalt zu privaten Feiern und Übernachtungen und umgekehrt weiter möglich bleibt, ist die derzeitige Regelung des Beherbergungsverbots eben nicht nachvollziehbar. Merkste was?
          Eindämmungsregelungen sind wichtig und erforderlich, allerdings müssen sie auch wirksam sein bzw Sinn ergeben. Was anderes besagt auch nicht die Entscheidung des Gerichts.

  4. Norman K. Ontrollé sagt:

    So. Gut gemacht. Alle, die hier sich mit „Allmacht durch Corona“ an Freiheitsrechten vergriffen haben, haben stellvertretend aufs Maul gekriegt.

    Sehr gut, daß man den Politfutzis, auch in der Landesregierung, gerichtlich die Hosen herunterreißen kann. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit.

    Endlich mal ein guter Tag für LSA!

    • Spinnst du? sagt:

      Ich glaube es hackt!

    • Hallenser sagt:

      Das ist Alltag (statistisch mehr als 1 Normenkontrollverfahren pro Tag in D), auch wenn dir das noch nie aufgefallen ist. Allerdings war das hier bisher nur eine vorläufige Maßnahme, keine abschließende Regelung. Die Hose ist noch an, die Maske muss noch getragen werden. Aber schön, dass du wieder ein kleines bisschen Hoffnung hast.

      • Norman K. Ontrollé sagt:

        @Hallenser
        Klar ist die Hose runter: das Beherbergungsverbot in Sachsen-​Anhalt ist außer Vollzug gesetzt. „Vorläufig“ spielt da keine Rolle mehr. Das Hauptsacheverfahren findet so schnell nicht statt.

        Ein grandioser Sieg über das Corona-Deutungs- und Auslegungsmonopol in Sachsen-Anhalt – das ist diese Entscheidung. Ein Sieg über alle Apologethen des Eingrabens. Und auch ein Triumpf über diese ständig scharfe Maßnahmen fordernden und begrüßenden „Freunde“ von „Hauptsache Halle“ … hihihi!

        • Hallenser sagt:

          Corona wurde weder ausgelegt noch gedeutet, auch nicht vom Oberverwaltungsgericht. Lediglich die Verhältnismäßigkeit eines Beherbungsverbots wurde durch einen Bürger angezweifelt. Das Gericht hat entschieden, dass diese Zweifel nicht völlig unberechtigt sind, die Verhältnismäßigkeit also nicht gewahrt sein könnte. Mehr nicht.

          Ob deine Freunde mit einer Ferienwohnung in Naumburg zu tun haben, ist höchst zweifelhaft. Aber da weißt du sicher mehr. Schließlich kennst du auch die korrrräkte Schreibweise von Apologeten und die dazugehörige Bedeutung bestimmt noch besser.

  5. Zu sagt:

    In so einer Situation muss man nicht verreisen und auch in einem Fremden Hotel wohnen, das sollte doch jeder denkende Mensch begreifen

  6. Ufert sagt:

    Die Leute die jetzt verreisen haben von Solidarität noch nie etwas gehört in ihrem Leben, schade

  7. Wahrheit sagt:

    Die Legende, dass die „zweite Welle“ durch jene verursacht wird, die sich nicht an Regeln halten, hat nichts mit der Realität zu tun․
    Der Aberglaube, wenn alle die von der Politik aufgestellten Verhaltensvorschriften befolgen, dann verschwindet das Virus SARS-CoV-2 und endet die Pandemie, sitzt anscheinend bei vielen Menschen tief․ Ihre Enttäuschung, dass die Maßnahmen, die das gesellschaftliche Leben einschnüren, und die Regeln anscheinend nichts bringen und nicht enden, wird an jenen ausgelassen, die diesem Aberglauben nicht folgen․ Die Regierenden fördern diese Stimmung, die die Gesellschaft noch tiefer gespalten hat․ Sie sind verantwortlich dafür, dass die Angst bei vielen Menschen den Verstand ausschaltet․ Doch der Traum beziehungsweise der Wahn von der allumfassenden Kontrolle ist eine gefährliche Illusion․ …

    • Viva la Libertad! sagt:

      Quatsch. FREIHEIT „ist eine gefährliche Illusion“. Für alle Herrschenden, zu allen Zeiten.

    • Begreifer sagt:

      „Der Aberglaube, wenn alle die von der Politik aufgestellten Verhaltensvorschriften befolgen, dann verschwindet das Virus SARS-CoV-2 und endet die Pandemie, sitzt anscheinend bei vielen Menschen tief․“

      Was fabulieren Sie hier für einen abratigen Unsinn? Nie hat „die Politik“ das behauptet. Es ging lediglich um die drohende Überlastung des Gesundheitssystems.