Beleidigung: Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl

5 Antworten

  1. 10010110  sagt:

    600 Euro oder 40 Tage Knast wegen Beleidigung? Das bekommen manche noch nichtmal, wenn sie jemanden „aus Versehen“ totfahren.

    • Kronprinz sagt:

      Haben Sie Beispiele für Ihre Behauptung? Eins würde reichen, obwohl Sie in der Mehrzahl schreiben.

      • Hannes sagt:

        Ich glaube es sei seine Meinung und die darf er äußern wie er will, also ist er nicht gezwungen Ihnen Beispiele mitzuteilen. Er kann ja Thesen ohne Ende aufstellen, aber ich bin ganz der Meinung von 10010110.

        • Kronprinz sagt:

          Nein, eine Meinung ist zum Beispiel wenn man äußert „die Strafen für fahrlässige Tötung im Verkehr sind im Vergleich zu Beleidigungen zu niedrig“. Dem kann ich sogar zustimmen!

          Wenn der Zahlencode wie hier aber behauptet, dass „das manche noch nicht mal bekommen, wenn sie jemanden“ aus Versehen“ totfahren“, dann ist das eine Behauptung, keine Meinung. Und eine Behauptung kann man in Frage stellen, so wie ich es getan habe. Denn ich bin mir sicher, dass keiner Beispiele zu finden sind, wo jemand weniger Strafe bekommen hat.

        • Seb Gorka sagt:

          Eine Freiheitsstrafe wiegt schwerer als eine Geldstrafe. Das sieht auch das deutsche Strafrecht so vor. Für die Beleidigung gab es augenscheinlich „nur“ 40 Tage. Bei gleicher Tagessatzhöhe entsprächen die 6 Monate einer Summe von 2700 Euro, wobei davon auszugehen ist, dass beim Lkw-Fahrer ein deutlich höherer Tagessatz als 15 Euro ermittelt worden wäre. Nun gilt er als vorbestraft und steht für mindestens 2 Jahre mit einem Bein im Knast. Ob er seinen Job noch hat oder überhaupt noch ausüben kann, ist fraglich.

          Vergleich das mit dem „schweren“ Schicksal des 40-Jährigen, der sicher nicht wegen besonderer Unauffälligkeit von der Bundespolizei kontrolliert wurde. Der hat nicht zum ersten Mal mit Polizei und Justiz zu tun, und sicher auch nicht zum letzten Mal.

          Aber such mal noch ein wenig. Es war ja nach Beispielen (Plural) gefragt.

        • Kronprinz sagt:

          Dieses Beispiel hat „Dala“ schon am 17. Dezember gebracht, meine Meinung dazu habe ich dort auch geschrieben. Nun könnte man aufrechnen, ob jetzt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und 500 Euro weniger sind als 600 Euro und 40 Tage Haft. Im Übrigen sagt der Artikel nicht aus, wie die Strafe ist, wenn er sich nicht bewährt und außerdem ist diese noch nicht rechtskräftig, wieso dort zu lesen ist.

          Aber grundsätzlich: Ich würde Ihnen zustimmen, wenn Sie sagen, dass die Verhältnisse nicht stimmen, aber weniger bekommt niemand, davon bin ich (auch trotz des ungenügenden Beispiels) überzeugt.

          • Seb Gorka sagt:

            Nicht die Bewährungszeit dauert sechs Monate (sondern mindestens 2 Jahre). Wenn er sich nicht bewährt, ist die Strafe 6 Monate Freiheitsentzug. Dazu wurde er verurteilt.

    • Seb Gorka sagt:

      Vermutlich, weil nicht jede Beleidigung gleich ist, wie auch nicht jede fahrlässige Tötung gleich der anderen ist. Aber auch §222 StGB sieht Geldstrafe vor. Vielleicht hast du einfach nur noch nicht alle jemals gefällten Urteile zu diesen Tatbeständen gelesen.

    • Kronprinz sagt:

      Von ihren „vielen“ Beispielen ist keins dabei, wo der Fahrer weniger Strafe bekommen hat wie der im Artikel genannte für die Beleidigung und wie der Zahlencode behauptete.