Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung: Sven Liebich wird der Prozess gemacht
Dem vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist, Verfassungsfeind und Volksverhetzer geführten Sven Liebich wird ab heute am Amtsgericht in Halle der Prozess gemacht. In sechs Anklagepunkten geht es um Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede und Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.
Politische Gegner wie Renate Künast (Grüne) oder Martin Schulz (SPD) hat Liebich laut Staatsanwaltschaft als „Laus“ und Made“ bezeichnet. Diverse seiner Aufkleber aus seinem Online-Shop erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung, so die Anklage.
Im Vorfeld wurde auch die Staatsanwalt Halle für eine „Verschleppungstaktik“ kritisiert. So wies das Bündnis gegen Rechts bei einer Demo am Samstag darauf hin, dass es um drei Jahre zurückliegende Fälle geht.
So hatte demnach die Staatsanwaltschaft in Halle das Verfahren zunächst nach Leipzig abgeben wollen, weil Liebich offiziell in Nordsachsen wohnt. Dort wurde das Verfahreb aber abgelehnt, Liebich habe seinen Lebensmittelpunkt in Halle.
Anschließend sollte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren betreuen, weil der Anzeigenerstatter aus der Hauptstadt kommt. Letztendlich hat der Bundesgerichtshof die Staatanwaltschaft Halle zu Tätigkeit verdonnert.
Zunächst sind drei Prozesstage angesetzt. Liebich selbst trommelt auf seinen Social-Media-Kanälen um Spenden für den „politischen Schauprozess“, und hat – wie sollte es auch anders sein – „Schau-Prozess-Beobachter“-T-Shirts für seine Anhänger produziert. „Wir lassen uns nicht brechen“, kündigt Liebich an.
Kann das Gericht nicht bestimmte Slogans im Saal verbieten?
Ansonsten haben sowohl Versammlungsbehörde wie auch Staatsanwaltschaft offensichtlich einen Sehfehler auf einem politischen Auge
Gilt Meinungsfreiheit im Gerichtssaal nicht?
Doch. Aber dort gilt auch Hausrecht. Im Gerichtssaal finden nämlich, man soll es nicht glauben, hauptsächlich Gerichtsverhandlungen statt, weniger Meinungskundgebungen.
„hauptsächlich Gerichtsverhandlungen statt, weniger Meinungskundgebungen.“ … Lüchen-Svenni wird das ändern! Eine prima Bühne habt ihr dem gebaut, alle Achtung!
Lüchen-Svenni darf und soll sogar seine Meinung äußern. Zu der wird er auch befragt werden. Es geht um die Zuschauer mit den „lustigen“ Die-Shörts.
Deine Ablehnung gegenüber dem deutschen Rechtssysstem bringst du sicher auch mit einem fetzigen Spruch auf der Brust zum Ausdruck?
Das geht aus wie immer. Der L. liefert seine Show ab. Das Verfahren scheitert, wird eingestellt oder der L. wird sogar freigesprochen. Dann hat der Vochel erst recht Oberwasser. Was soll das nur?
die Anklagepunkte sind Straftatbestände, keine Meinungsfreiheit !
Es ging aber nicht um die Straftatbestände, sondern um bestimmte Slogans im Gerichtssaal.
….die am Ende ebenfalls ein Straftatbestand sind, das gilt es zu prüfen! ich würde mir als Staatsanwalt nicht vorwerfen lassen einen „Schauprozess“ zu führen !
Da spricht der Richter?!
Zählen „Laus“ und “ Made“ wirklich als Beleidigung? Oder war da mehr?
Das ist unser Staat / Durchsetzungkraft gleich null nicht mal die Gerichtsbarkeit findet Möglichkeiten einem solchen Menschen in die Schranken zu weisen / aber beim Steuer-eintreiben da geht alles …..
Ist doch dein Staat! Also meiner jedenfalls nicht! Nie gewesen.
Dann wandere doch aus. Ich gehe aber trotzdem mal davon aus, daß du auf deine vermeintlichen Rechte aus dem von dir abgelehnten Staat trotzdem pochst.
Ähnliche Sprüche bringt der Herr um den sich der Artikel dreht.
Erst immer wieder genehmigen und von der Polizei bewachen lassen und nun prozessieren, wie passt das denn zusammen? Da müssen doch etliche auf einem Auge blind sein oder gar auf beiden?
Sehe ich genau so wie du. Das Problem ist, dass man im Vorfeld einer Versammlung ja noch nicht weiss, was der braune Hobbit so von sich gibt. Würde man eine Kundgebung von vornerein verbieten, weil es sein könnte, dass straftatrelevante Äußerungen getroffen werden, dann wäre das ja auch nur Wasser auf die Mühlen dieser Kaputten.
Das passt ganz gut. Die Genehmigungen für Demo kommen nicht von der Staatsanwaltschaft Halle. Die wiederum hat sich jahrelang gesträubt, gegen Liebich zu prozessieren. Nun wurde sie dazu gezwungen. Wegen den jüngsten Demos ist er aber gar nicht angeklagt.
Wenn man immer nur einen Bruchteil weiß, bekommt man die Bauklötze natürlich nicht zusammengesteckt. Aber alle Informationen stehen zur freien Verfügung…
Das war jetzt aber wirklich eine totale Verunglimpfung und unnötige Beleidigung …. für alle Hobbits.
Ich entschuldige mich hiermit bei den Auenland-Bewohnern ! 😉
„Liebich selbst trommelt auf seinen Social-Media-Kanälen um Spenden für den „politischen Schauprozess“, und hat …….“ Wer da spendet, dem ist nicht mehr zu helfen. Soll er doch die Gerichtskosten abarbeiten. Am besten in einem Flüchtlingsheim.
Sozialstunden in einer Asylbewerberunterkunft. Essenausgabe und Hof reinigen.
Ob das den Menschen zuzumuten ist ? Eine körperlich schwere Tätigkeit ohne dem Beisein Anderer – maximal eines Justizvollzugsbeamten – wäre vielleicht angemessener, damit er mal geerdet wird.
Den Liebich sollte man für unzurechnungsfähig erklären und in die „Klapse“ einweisen. Dieser Typ ist doch total kirre, was der behauptet.
Hört, hört. Famulus Wagner stellt die Diagnose. Dr. Freud wäre stolz auf dich. Oder er müsste wieder fluechten! So wie einst!
Schreibst Du aus dem Ausland?
Wenn man hier Inhalt und Substanz sucht findet man nur Beschimpfungen.
Gegenstandpunkte werden nicht betrachtet.