Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung: Sven Liebich wird der Prozess gemacht

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28 Antworten

  1. Beobachter sagt:

    Kann das Gericht nicht bestimmte Slogans im Saal verbieten?

  2. Beobachter sagt:

    Ansonsten haben sowohl Versammlungsbehörde wie auch Staatsanwaltschaft offensichtlich einen Sehfehler auf einem politischen Auge

    • 10010110 sagt:

      Gilt Meinungsfreiheit im Gerichtssaal nicht?

      • Hallenser sagt:

        Doch. Aber dort gilt auch Hausrecht. Im Gerichtssaal finden nämlich, man soll es nicht glauben, hauptsächlich Gerichtsverhandlungen statt, weniger Meinungskundgebungen.

        • Änderung sagt:

          „hauptsächlich Gerichtsverhandlungen statt, weniger Meinungskundgebungen.“ … Lüchen-Svenni wird das ändern! Eine prima Bühne habt ihr dem gebaut, alle Achtung!

          • Hallenser sagt:

            Lüchen-Svenni darf und soll sogar seine Meinung äußern. Zu der wird er auch befragt werden. Es geht um die Zuschauer mit den „lustigen“ Die-Shörts.

            Deine Ablehnung gegenüber dem deutschen Rechtssysstem bringst du sicher auch mit einem fetzigen Spruch auf der Brust zum Ausdruck?

  3. Freispruch sagt:

    Das geht aus wie immer. Der L. liefert seine Show ab. Das Verfahren scheitert, wird eingestellt oder der L. wird sogar freigesprochen. Dann hat der Vochel erst recht Oberwasser. Was soll das nur?

  4. tom sagt:

    die Anklagepunkte sind Straftatbestände, keine Meinungsfreiheit !

  5. Fritz sagt:

    Zählen „Laus“ und “ Made“ wirklich als Beleidigung? Oder war da mehr?

  6. Das ist unser Staat / Durchsetzungkraft gleich null nicht mal die Gerichtsbarkeit findet Möglichkeiten einem solchen Menschen in die Schranken zu weisen / aber beim Steuer-eintreiben da geht alles …..

  7. Blind sagt:

    Erst immer wieder genehmigen und von der Polizei bewachen lassen und nun prozessieren, wie passt das denn zusammen? Da müssen doch etliche auf einem Auge blind sein oder gar auf beiden?

    • Hallore sagt:

      Sehe ich genau so wie du. Das Problem ist, dass man im Vorfeld einer Versammlung ja noch nicht weiss, was der braune Hobbit so von sich gibt. Würde man eine Kundgebung von vornerein verbieten, weil es sein könnte, dass straftatrelevante Äußerungen getroffen werden, dann wäre das ja auch nur Wasser auf die Mühlen dieser Kaputten.

    • Hallenser sagt:

      Das passt ganz gut. Die Genehmigungen für Demo kommen nicht von der Staatsanwaltschaft Halle. Die wiederum hat sich jahrelang gesträubt, gegen Liebich zu prozessieren. Nun wurde sie dazu gezwungen. Wegen den jüngsten Demos ist er aber gar nicht angeklagt.

      Wenn man immer nur einen Bruchteil weiß, bekommt man die Bauklötze natürlich nicht zusammengesteckt. Aber alle Informationen stehen zur freien Verfügung…

  8. Toter Frosch sagt:

    Das war jetzt aber wirklich eine totale Verunglimpfung und unnötige Beleidigung …. für alle Hobbits.

  9. Stachel sagt:

    „Liebich selbst trommelt auf seinen Social-Media-Kanälen um Spenden für den „politischen Schauprozess“, und hat …….“ Wer da spendet, dem ist nicht mehr zu helfen. Soll er doch die Gerichtskosten abarbeiten. Am besten in einem Flüchtlingsheim.

  10. Bürger sagt:

    Sozialstunden in einer Asylbewerberunterkunft. Essenausgabe und Hof reinigen.

    • Hallore sagt:

      Ob das den Menschen zuzumuten ist ? Eine körperlich schwere Tätigkeit ohne dem Beisein Anderer – maximal eines Justizvollzugsbeamten – wäre vielleicht angemessener, damit er mal geerdet wird.

  11. Philipp Schramm sagt:

    Den Liebich sollte man für unzurechnungsfähig erklären und in die „Klapse“ einweisen. Dieser Typ ist doch total kirre, was der behauptet.

    • Bassow, mein Freund sagt:

      Hört, hört. Famulus Wagner stellt die Diagnose. Dr. Freud wäre stolz auf dich. Oder er müsste wieder fluechten! So wie einst!

  12. tom sagt:

    Schreibst Du aus dem Ausland?

  13. HALLENSER sagt:

    Wenn man hier Inhalt und Substanz sucht findet man nur Beschimpfungen.
    Gegenstandpunkte werden nicht betrachtet.