Berufungsprozess gegen Totraser vom Hansering beginnt

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  1. Jochen sagt:

    Der Angeklagte hat ein Menschenleben auf dem Gewissen und bekommt nur 2 Jahre auf Bewährung?
    Das darf nicht sein. Der sollte mindestens 10 Jahre eingesperrt werden.

  2. Bettina sagt:

    Sorry. Aber was für ein A***loch!!!!
    Keine Bewährung und Lappen für 10 Jahre weg!!! Zeit zum Nachdenken und Reifen.

  3. Jrf sagt:

    Was ist denn ein Menscheleben eigentlich wer Liebe Richter

  4. Jrf sagt:

    20 Jahre mindesten Mohammed

  5. Autofahrer sagt:

    Den Todraser für immer weg sperren.Egal ob jugendlicher .

    • Autofahrer sagt:

      Aber wie ich das Gericht kenne und denen ihre Urteile,was Migranten anbetrifft bleibt es bei Bewâhrung
      ,,Der Todraser war ,, traumatisiert “ war halt auf der Flucht.

    • rellah2 sagt:

      Der Autofahrer selbst ist nicht in den ToD gerast, sondern hat durch sein Rasen einen Mensch getöTet.

  6. Sven sagt:

    Ich fasse es nicht !!!!!!! Der rast mit seinem pubertären Art eine Frau und Mutter tot und bekommt NUR 2 Jahre auf Bewährung…. Was ist das nur für ein jämmerliches Land in dem wir gut und gerne angeblich leben ….. das Verhältnis im Strafrecht ist ein absoluter Witz ! Ich kann mir durchaus vorstellen das der Ehemann das Vertrauen in die Justiz absolut verliert ! Ein echt falsches Signal wie immer vom Staat

  7. Freiluftirrenhaus Halle sagt:

    Zwei Jahre auf Bewährung im ersten Urteil??? War der Richter Mitglied bei den Grünen oder wurde aus dem Ministerium unter Druck gesetzt?

  8. Zu_Hause_in_Halle sagt:

    Hört auf zu jammern, ihr lebt in einer kapitalorientierten Gesellschaft, wo die Gesetzgebung auf den Schutz des Kapitals ausgerichtet ist, falls es jemand nicht glauben sollte, der sollte sich Strafen bei Bankraub und co. ansehen.

    • Skeptiker-Prüfer sagt:

      laber nicht,
      Flüchtlinge bekommen auch bei Millionenbetrug oder Bankraub nur ein paar Jahre auf Bewährung.

      Wie Ihr immer tut, als ob man sich das ausdenkt, seit 2015 kommen immer mehr solcher Fälle ans Tageslicht.

  9. Emmi sagt:

    Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Warum gibt es solche Unterschied bei den Urteilen. In Berlin würde es als Mord angesehen. Das ist es auch hier. Schließlich ist ein Mensch gestorben!!!!

    • Bergamo sagt:

      Wenn ein Mensch stirbt, ist es immer Mord. Aha.

      • Autofahrer sagt:

        @Bergamo* es kommt darauf an,wie er stirbt. In diesen Fall,war es Mord
        Er hat es in Kauf genommen,das bei einem Unfall ein Mensch sterben könnte aber woher solltest du das auch wissen.

  10. Stefan S sagt:

    Das so etwas passiert, ist eine Tragödie, Gerechtigkeit kann man da unmöglich erreichen. Auf der einen Seite steht ein Halbstarker (wohl) jugendlichen Gemüts. Der überschätzt sich und seine Fähigkeiten, wie so oft im Leben, aber eben diese Mal in einem Auto. Autos sind eben eine gefährliche Waffe und Fehler damit enden leicht und oft tödlich.
    Auf der anderen Seite war eine wichtige Person, jede Person ich wichtig, aber eine Mutter ist es noch 5x mehr. Ob Sie heranrasende Autos hätte hören können müssen oder nicht, das ist situationsabhängig, aber offensichtlich hat Sie sie nicht hören können.
    Nun ist also das Drama perfekt, ein Mensch ist tot, das ist nicht zu ändern, jetzt ist die Frage, was macht man mit dem jungen Menschen, der einen so schweren Fehler begangen hat, aber überhaupt keinen Vorsatz hatte.
    Moral im Strafmaß ist unheimlich schwierig, weil man ja irgendwie Täter, Opfer, Hinterbliebene und Öffentlichkeit zufriedenstellen sollte. Gut, den Täter vielleicht nicht unbedingt.
    Für immer weg sperren, wie die Öffentlichkeit allzu oft fordert, nimmt einem weiteren Menschen das Leben, jemandem, der einen schweren Fehler machte. Aber Rache ist eben nicht das Ziel des Werkzeugs Strafe.
    Das Ziel ist zu einem großen Teil: Abschreckung. Dieser Täter, aber auch andere potentielle Täter sollten sich im klaren sein, dass diese Art Fehler schwerwiegende Konsequenzen hat. Ich denke mit 2 Jahren auf Bewährung ist das nicht getan. Ich denke, da ist die Angst, einen toten Menschen auf dem Gewissen zu haben schlimmer, als die Angst vor der Strafe. Wenn das so ist, dann brauchen wir überhaupt keine Strafe, darum: Das Strafmaß ist zu gering, Bewährung darf es hier auf keinen Fall geben.
    Das zweite Ziel einer Strafe ist natürlich im Endeffekt eine Eingliederung in die Gesellschaft, der Täter sollte irgendwann wieder Teil der Gesellschaft werden und das am besten so, dass er ein nützlicher Teil wird und keiner der Angst, Schrecken und sonstiges Unheil verbreitet. So gesehen ist Bewährung in Ordnung, nach dem Knast ist jeder kriminell, so ein Umfeld verändert Menschen nicht zum Besseren, das ist einfach Tatsache. Andererseits kann es ja nicht sein, dass unser Strafen an nicht funktionierende Gefängnisse angepasst werden, eigentlich sollte diese Eingliederung ja während der Haft passieren.
    ———–
    Also in der Abwägung:
    * Rache machen wir nicht
    * Abschreckung vor Wiederholung
    * Wiedereingliegerung eines jugendlichen

    muss man sich jetzt entscheiden …
    wäre die arme Frau dort nicht auf der Straße gewesen, es wäre gar nichts passiert. Nun war sie aber da und es ist das Schlimmste passiert. Wieviel Schuld trägt der Täter wirklich? Er hätte damit rechnen müssen, dass da jemand ist, offensichtlich tat er es nicht, es war aber keine billigende Inkaufnahme .. es war eine Fehleinschätzung, glaube ich.
    Darum, so schwer das zu verstehen sein mag, insbesondere für Angehörige, es war zu einem großen Teil ein großes „Unglück“ und nur zu einem kleineren Teil eine „Tat“.
    Zum Glück bin ich kein Richter und werde auch niemals einer sein, aber ich verstehe schon, wie man hier zur Einschätzung kommen kann, dass Bewährung in Ordnung ist. Auch wenn es fast unmenschlich schwer ist, hier objektiv zu bleiben.
    —–
    ich selbst fahre auch mit Autos in der Gegend rum und von Zeit zu Zeit überhole ich auch mal und bin dabei schneller. Natürlich immer nur dann, wenn ich meine sicher zu sein, dass entsprechend Platz ist. Dass man da aber im Dunkeln vielleicht doch einmal jemanden übersieht, sich verschätzt oder eben irgendeinen Fehler macht und es zu einem Unfall kommt, ich würde das auf keinen Fall wollen, aber wenn man dafür unbedingt ins Gefängnis müsste, stünde ja jeder Autofahrer schon mit einem Bein im Knast.
    Für das Abhauen vom Unfallort, DAS ist kein Fehler, das ist Vorsatz, vielleicht in Panik, aber das macht man aktiv, das ist kein Übersehen und keine Unachtsamkeit, das ist eine strafwürdige Tätigkeit. Wenn es dabei zum Tot eines Menschen kommt, dann ist man dafür verantwortlich … und so war es hier. Darum: Nicht für den Unfall, aber für die Fahrerflucht würde ich eine Gefängnisstrafe fordern. Vielleicht, nur vielleicht, könnte die Frau noch leben, hätte sich der Fahrer darum gekümmert, aber dass er diese Chance nicht genutzt hat …

    • @Stefan S sagt:

      Hast Du keinen Friseur?

      • Koppzu sagt:

        Spar dir deinen dummen Kommentar du Ratte. Hier macht sich jemand Mühe und schreibt was sinnvolles auf und du anwtwortest so einen Müll. Würdest du dir in der Öffentlichkeit auch nicht trauen weils da eine auf den Wanst gibt. Also machn Kopp zu!

        • @Koppzu sagt:

          Dann lies nochmal und achte auf sinnvolles!
          Aber Gewalt scheint ja Deine Lösung zu sein, zumindest hier.
          Und spekuliere nicht über mich.

          • @@ sagt:

            @ Stefan S dennoch ist Deine Aussage unangebracht und sinnfrei, vielleicht besprichst Du das mal mit Deinem Friseur

      • Stefan S sagt:

        Du musst es ja nicht lesen. Merke dir meinen Namen und wenn ein längerer Text hier steht und mein Name dran, dann weißt du, dass es sich für dich nicht lohnt ihn zu lesen.

        • Stefan S sagt:

          Namen sind hier Schall und Rauch…

          • the real Stefan S sagt:

            stimmt wohl, aber ich benutze den immer und glaube nicht, dass mich jemand ernsthaft nachmachen möchte. Sein Risiko wäre, dass es der komische Kommentar-Schreiber sonst nicht liest .. und das kann ja keiner wollen!

    • 1 Typ sagt:

      Sehr konstruktiv. Mit diesem Beitrag kann sich jetzt jeder einfacher eine eigene Meinung zur ganzen Tragödie machen. Danke

  11. Hallunke66 sagt:

    Das war eindeutig MORD! Egal ob jugendlich oder nicht, der gehört auf Lebzeit weggesperrt!!!

    • Roberta sagt:

      @Hallunke66 war es nicht dazu fehlt der Vorsatz, ich hoffe auch das, dass zu erwartende Urteil „gerechter“ wird, das Leben der jungen Frau bringt es zwar nicht zurück, das schafft kein Urteil. Mich würde nur mal interessieren ob hier alle so empört wären wenn der Fahrer nicht Mohammet, sondern Ronny, Kevin oder Janette heißen würde…

      • Bochmann sagt:

        Bitte biete dich als nächstes Opfer eines Todesraser an.

        • Roberta sagt:

          @Bochmann, was für ein Schwachsinn! Sinnfrei und argumentationslos ! Du wünscht mir also den Tod, weil ich nicht Deiner Meinung bin ? Das bestätigt doch nur meine Vermutung, zumindest was Dich betrifft

      • Blödquatscher entlarven sagt:

        Der Todesfahrer heißt nicht Mohammet.

        • wie heißt er denn sonst ? sagt:

          @ Blödquatscher entlarven ! Gilt das auch für Dich ?

          Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte den heute 24 Jahre alten Angeklagten Mohammed G. wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen unerlaubten Entfernens von Unfallort zu einer einheitlichen Jugendstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Weil der Ehemann der getöteten Frau Berufung eingelegt hat, wird nun neu verhandelt.

          Verstehendes Lesen ist nicht so Deins ?

      • Stefan S sagt:

        noch interessanter wäre die Reaktion, wenn das Opfer Ali gehießen hätte.
        Diesen Gedanken kann man wahlweise mit deutschen oder nicht-deutschen Fahrer spielen. Da kommt immer was anderes dabei raus.

        „Ausländer“ überfährt „Ausländer“ –> jaja, wen juckts
        „Deutscher“ überfährt „Ausländer“ –> die sollen den in Ruhe lassen
        „Ausländer“ überfährt „Deutschen“ –> MORD!! Tötet alle!!
        „Deutscher“ überfährt „Deutschen“ –> wahrscheinlich halbwegs sinnvoll objektive Betrachtung .. aber noch wahrscheinlicher: Der Fahrer hatte bestimmt eine türkische Oma …

  12. der arme Knabe sagt:

    „Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Heranwachsender.“

    Mit 22? Aber Autofahren, wählen, ein Unternehmen gründen, Kredite aufnehmen, heiraten… darf so ein Heranwachsneder schon, oder?

  13. Ekelhaftes Halle sagt:

    Die ganzen selbsternannten Richter hier. Ihr passt perfekt ins 3. Reich. Da haben sich Hallenser auch fleißig freiwillig als Henker gemeldet.
    Wenn Leute wie ihr irgendwas in diesem Land zu sagen hättet, wäre das der Untergang. Zum Glück wird das nie passieren.

    Zum Urteil: Ich hoffe, dass in der neuen Verhandlung ein gerechtes Urteil gefunden wird.

    • rellah2 sagt:

      Ein Richter wird nicht ‚ernannt‘, sondern berufen, nach Studium und Referendariat. Und wahrscheinlich hat auch nicht ein einzelner Berufsrichter entschieden, sonder ne Kammer. Und Schöffe(n) ist/sind auch dabei, die die gleiche Stimme haben wie Berufsrichter.
      Richter haben sich an die entsprechenden Gesetze zu halten. Die Gesetze beschließen Politiker. Also, wenn du nicht einverstanden bist, wende dich an den Politiker deines geringsten Misstrauens.

    • Bochmann sagt:

      Bitte melde dich doch einfach als nächstes Opfer. Du hilfst ganz Halle damit und der Welt natürlich.

  14. Soso sagt:

    Bitte ein Beispiel an den USA nehmen und gern 42 jahre wegsperren. Er hat es in Kauf genommen menschen zu töten und sollte sein leben damit verwirkt haben.

  15. Fan sagt:

    Wieso wird der ‚ kleine‘ Mohamed nach Jugendstrafrecht verurteilt, er war zur Tatzeit über 21 Jahre, was làuft nur in diesem Deutschland?Wenn er Deutscher gewesen wäre, hätte er mindestens 10 Jahre bekommen, was auch noch für einen Mord zu wenig ist 🥵

    • Bergamo sagt:

      Er war zur Tatzeit 19 Jahre alt. Zeitrechnung làuft in Deutschland nicht anders als anderswo. Deutsche werde auch nach deutschem Recht verurteilt. Mord wird in der Tat nicht mit nur 10 Jahren, sondern mit lebenslänglich bestraft, allerdings nur nach Erwachsenenstrafrecht. Für Heranwachsende beträgt die Freiheitsstafe dafür höchstens 15 Jahre.

    • Lui Lui sagt:

      Es ist kein Mord!

      • Bochmann sagt:

        Jungendliche morden nicht, alles egal bei dir.

        • Stefan S sagt:

          Mord erfordert Vorsatz. Ehrlich, hätte der Fahrer diese Frau gezielt töten wollen, wäre dieses „Verfahren“ so unzuverlässig .. ist ja irrsinn zu glauben, dass man die richtige erwischt.
          Es bliebe noch ein wahlloser Mord, dann müsste man aber die Zurechnungsfähigkeit in Frage stellen.
          Hier handelte es sich „einfach“ um einen schrecklichen Fehler, ganz ohne Vorsatz. Nun könnte man argumentieren, dass es billigend in Kauf genommen wurde, dass so etwas passiert, das könnte Richtung totschlag gehen, aber „nur“ weil man nachts zu schnell überholt …
          Was hier wirklich die Katastrophe war, war nicht der Unfall selbst, das war schlimm und sicherlich vermeidbar, aber wirklich vorwerfbar ist die Fahrerflucht danach. Das ergibt aber weder Mord noch Totschlag, das bleibt unterlassene Hilfeleistung.

  16. keine Bonus-Justiz sagt:

    Vielleicht hat er ja nur eine Bewährungsstrafe gekriegt weil er regelmässig(oder ein anderer für ihn) und pünktlich seine GEZ-Gebühren bezahlt hat????
    Hier ist ein Mensch ums Leben gekommen,weil ein junger (sicher wächst er noch heran,fragt sich bloss in welche Richtung) Mann(darf man das so schreiben?) einfach mal die Sau rauslassen wollte.Das Fahrzeug hatter er sicher von einem Cousin welcher eine Werkstatt hat.
    Gibt es diesen „Bewährungsstrafen-Bonus“ eigentlich für junge Fahrer oder andere Straftäter,wenn sie keinen Migrationshintergrund haben und bei deren Verurteilung nicht irgendwer als Rassist bezeichnet werden möchte?
    Eine Bewährungsstrafe für den Täter ist eigentlich nur eine Strafe für die Hinterbliebenen des Opfers,sie sind in diesem Fall die Bestraften.
    Ein genommenes Menschenleben kann man mit keiner Strafe ausgleichen werden,aber im Fall einer fahrlässigen Tötung,hervorgerufen durch pooserhaftes Verhalten im Strassenverkehr nur mit einer Bewährungsstrafe zu bestrafen ist in meinen Augen selbst schon strafbar.
    Ich bin kein Experte zur Ermittlung von Unfallursachen,in diesem Fall sogar eines tötlich endenden,aber der „Heranwachsende“ hat es durch seine Fahrweise zumindest billigend in Kauf genommen andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen. Das gefällte Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer eines Verkehrsunfalls.

    • Stefan S sagt:

      Ich verstehe Ihre Sicht auf die Dinge. Billigend in Kauf nehmen heißt eben eine grobe Pflichtverletzung zu begehen. Dafür müsste man jetzt wissen, wieviel zu schnell er war, ob er eine Chance hatte die Frau rechtzeitig zu sehen.
      Aber gerade nachts fahren echt viele Autos mit mindestens 70 durch die Stadt, das ist schon Usus, normal, macht ja jeder. Wenn da nun einer mit 90 oder 100 fährt .. wenn es überhaupt soviel war. Ob das wirklich eine so grobe Pflichtverletzung wird, dass es zum Totschlag reicht, das bezweifle ich, für meinen Teil.
      Was mich wundert, dass Sie gar nicht über die Fahrerflucht am Ende schreiben, in meinen Augen ist DAS der Teil, an dem die Bewährung nicht mehr vertretbar ist. Der Unfall selbst, hätte er sofort Hilfe geholt und geholfen, wäre geständig gewesen etc. wäre nicht halb so schuldhaft, auch mit dem gleichen Ausgang nicht.