Betrunkener belästigt Reisende und springt Zug an

3 Antworten

  1. Wilfried sagt:

    Und tschüss, aber das wird ja wohl eher nicht passieren. Und die zivilrechtlichen Ansprüche kann sich die Bahn auch abschminken; das gelt wird in Alkohol aufgehen…
    Schöne Gäste haben wir hier

  2. Tim Buktu sagt:

    Na immerhin wurde er nicht wegen des fehlenden keimigen Maullappens belangt… 🙂