Betrunkener Fußgänger läuft über die Hochstraße in Halle (Saale)

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  1. StVO-Kenner sagt:

    Paragraf 25 StVO:

    „(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.“

    Also korrekt verhalten.

    • Vorbildlich. sagt:

      Sehe ich auch so. Der Fußgänger hat sich innerhalb der Stadt vorbildlich verhalten.

    • Pilzesammler sagt:

      Auch Feldwege!

    • Wien 3000 sagt:

      Zumal die Hochstraße ausdrücklich nur für Fahrräder mit Zeichen 254 gesperrt ist. Ein Verbot für Fußgänger ist nach meiner Kenntnis nicht ausgewiesen, zumindest steht am Anfang der Hochstraße in Neustadt kein „Fußgänger Verboten“-Schild. Die Hochstraße ist auch nicht als Kraftfahrstraße ausgewiesen, also dürfen sich Fußgänger dort auch bewegen.

    • 12345 sagt:

      Total beklopper Kommentar die Hochstraße ist nur Autos & nicht für Fußgänger, sie ist für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Also ist Ihr Kommentar vollkommener Unsinn.

  2. Elfriede sagt:

    Bestimmt einer, der immer Auto fährt. Das muss ein schönes Gefühl für ihn gewesen sein: Endlich mal nicht so viele Fahrzeuge unterwegs!“
    Ich gönne ihm das! 🙂

  3. Prost! sagt:

    Jetzt ist schon Spazierengehen verboten.

  4. Hw sagt:

    Was manche für eine Gylle zusammenschreiben, verhaften und bestrafen

  5. Bürger sagt:

    Wenigstens hatte er sich nicht angeklebt.

  6. Hannes sagt:

    Und dann über die Autofahrer schimpfen wenn was passiert.
    Sowas leichtsinniges.

  7. Radfuchs sagt:

    Was soll ich machen, wenn mein Rad einen Platten hatte?