Bis zu 5 Euro mehr: Landesmuseum hebt die Eintrittspreise kräftig an – kein kostenloser Eintritt für Kinder und Jugendliche mehr
Ab dem 27. März 2026 müssen Besucherinnen und Besucher des Landesmuseums für Vorgeschichte in Halle (Saale) tiefer in die Tasche greifen. Das Museum, das mit der ältesten bekannten konkreten Darstellung des Himmels, der Himmelsscheibe von Nebra, zu den bedeutendsten archäologischen Einrichtungen Deutschlands zählt, teilt auf seiner Website neue Eintrittspreise mit, die zum Frühlingsbeginn in Kraft treten.
Erwachsene zahlen künftig 12 € an der Kasse (Bisher 7), ermäßigte Karten kosten 9 € (bisher 5), für Kinder und Jugendliche (6–18 Jahre) wird ein Eintrittspreis von 3 € eingeführt (Bisher kostenfrei).
Besonders auffällig ist die Neuerung bei Familienkarten: Diese gab es bislang nicht – künftig zahlen Familien 26 € (zwei Erwachsene mit Kindern) bzw. 13 € (ein Erwachsener mit Kindern). Auch Gruppentarife steigen auf 9 € pro Person. Jahreskarten bleiben unverändert bei 30 € für Einzelpersonen und 60 € für Familien.










Absolut richtige Entscheidung ….andere sollten folgen.
Warum findest du diese Entscheidung richtig?
Weil er (jhWdwv sei Dank!) keine Kinder hat.
Das ist nur weil eine Sonderausstellung ist
Nein. Steht auch nicht im Artikel.
Die bisherigen Preise waren verglichen mit anderen vergleichbaren Museen mit so viel Umfang und Qualität aber auch erschreckend niedrig.
Dem kann ich nur zustimmen.
Die Preise müssen nicht irgendwie, sondern auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden!
Besuche in Museen oder andern öffentlichen Einrichtungen müssen kostenlos sein. Warum sollte daran irgendetwas kostendeckend sein? Wie kommst du darauf?
Weil Museen irgendwie auch Ausgaben wie so Dinge wie Steuern, Sicherheitsanlagen und Personal,, generell Personal, Nebenkosten, Versicherungen und eventuell Ausgaben für Exponate oder Leihgaben decken müssen.
Es gibt selten was geschenkt.
Steuern?
Die Feuerwehr hat Ausgaben wie Sicherheitsanlagen und Personal,, generell Personal, Nebenkosten, Versicherungen und eventuell auch Steuern. Arbeitet sie kostendeckend? Sollte sie ensprechend Gebühren für ihre Einsätze erheben?
Schulen haben Ausgaben wie Sicherheitsanlagen und Personal,, generell Personal, Nebenkosten, Versicherungen und eventuell auch Steuern. Sollte es Schulgeld in kostendeckender Höhe geben?
Ein Kilometer Autobahn kostet mehrer Millionen Euro im Neubau und viel 100.000 Euro im Unterhalt. Maut für alle, damit die Kosten gedeckt werden?
usw. usf.
Haste das recherchiert und eher eine blühende Fantasie? Nochmal…warum muss da irgendwas gedeckt sein?
Und mit den Steuern…naja, war eher nix.
Nein, das müssen nicht.
Man könnte sogar sagen, das d ü r f e n sie nicht. Aber dann müsste man mal in die Verfassung sehen. Das haben manche noch nie…
Was steht denn in welcher Verfassung zu Eintrittspreisen vin Museen? Könnten Sie mir bitte auf die Sprünge helfen.
Verfassung des Landes Sachsen Anhalt vom 16. Juli 1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2005
Artikel 36.
Das war jetzt einfach.
Da Du nicht mal eine Suchmaschine bedienen kannst, gehe ich davon aus, dass dir das auch nicht hilft.
Den Inhalt muss man auch verstehen.
Weder im Artikel 36 Landesverfassung Sachsen-Anhalt noch überhaupt in der gesamten Landesverfassung steht etwas darüber, dass Museumseintritte nicht erhoben werden dürfen (es steht im Gegensatz dazu auch nichts darüber drin, dass Museumseintritte erhoben werden müssen). Darum ging es in diesem Thread.
Das war jetzt einfach.
Ich zitiere mal (leicht abgewandelt):
Da Du nicht mal ein Gesetz lesen kannst, gehe ich davon aus, dass dir das auch nicht hilft.
Den Inhalt muss man auch verstehen.
Gegenprobe:
Steht in der Landesverfassung (oder sonst irgendwo), dass ich dir nicht aufs Maul hauen darf? Wenn das nirgendwo steht, darf ich dir dann aufs Maul hauen?
Zum Eintrittspreis:
Du hast verlangt, die Preise müssten „auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden.“ Das würde bedeuten, die Mehrzahl der Bevölkerung könnte sich einen Museumsbesuch nicht mehr leisten. DAS widerspricht der Regelung in Artikel 36 der Verfassung.
Ist wirklich nicht schwer. Das verstehen Schulkinder.
@Versuch mal: Ich nehme mal an, dass ich gemeint war? Ich habe nichts verlangt. Auch nicht „die Preise müssten „auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden.“ Vielleicht solltest Du mal Threads verstehe, bevor Du“ aufs Maul hauen „willst.
Ich bin nämlich weder“ Bilanz-Poker“ noch einer der anderen Kommentatoren.
Ich habe mich auf „stehe aufm Schlauch“ und den Folgekommentar von „Halle-Leser“ bezogen. Und: In der Landesverfassung steht weder, dass keine noch dass Ticketpreise erhoben werden müssen. Nach wie vor.
Ist wirklich nicht schwer. Das verstehen Schulkinder.
„Vielleicht solltest Du mal Threads verstehe“
Der Thread beginnt mit:
„Die Preise müssen nicht irgendwie, sondern auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden!“
Alle Antworten beziehen hinsichtlich der Eintrittspreise sich darauf.
In der Verfassung steht nach wie vor nicht, dass ich dir nicht aufs Maul hauen darf. Ist es deswegen erlaubt? Komm, du weißt die Antwort.
Ist wirklich nicht schwer. Der nächste Schritt ist dann sogar noch einfacher.
Ich habe noch immer nichts von dem ‚verlangt‘, was Du mir vorwirfst.
Nach dem von Dir zitierten Post schrieb jemand (du?) aber :
„Nein, das müssen nicht. Man könnte sogar sagen, das d ü r f e n sie nicht. Aber dann müsste man mal in die Verfassung sehen. Das haben manche noch nie…“
Aber auch das geht nicht aus Artikel oder aus der Verfassung hervor, weder, dass sie das nicht dürfen noch dass sie es müssen.
Für den Rest verweise ich auf meinen ursprünglichen Post vom 25., 08:17 Uhr.
Das alles ist eigentlich sehr einfach, einfach zu verstehen. Vielleicht ist es aber für dich zu einfach? Oder zu kompliziert? Wer weiß…
Doch, das geht aus dem Artikel der Verfassung hervor. Das möchtest du vielleicht nicht wahrhaben, weil du dann dein Unwissen eingestehen müsstest. Aber Gnatz ändert nichts an den Tatsachen.
Nein, das geht eben nicht aus der Verfassung hervor.
Weder dass Eintrittspreise erhoben werden müssen noch dass keine erhoben werden dürfen, auch nicht, dass sie kostendeckend sein müssen oder dass alle Kosten vom Staat zu tragen sind.
Wenn Du das behauptest was Du behauptest, dann zeig doch einfach mal die Stelle. Bin gespannt! Im Artikel 36 Landesverfassung Sachsen-Anhalt steht das jedenfalls nicht.
„Das Land und die Kommunen fördern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die kulturelle Betätigung aller Bürger insbesondere dadurch, daß sie öffentlich zugängliche Museen, Büchereien, Gedenkstätten, Theater, Sportstätten und weitere Einrichtungen unterhalten.“
Prima. Das habe ich auch gelesen.
Also steht da jetzt, dass man KEINEN Eintritt erheben darf, dass man Eintritt erheben MUSS, dass ggf. ein Eintrittsgeld kostendeckend sein muss, nicht sein muss oder nicht darf? Nein, das steht da nicht.
Was aber da steht ist „fördern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten“. Das kann,. muss aber nichts mit Eintrittspreisen zu tun haben. Es gibt viele viele Möglichkeiten, etwas zu fördern. Man kann das Eintrittsgeld bezuschussen oder ganz übernehmen, oder gar nichts davon. Weder muss man es noch ist es verboten. Man kann zum die Betriebskosten ganz oder teilweise überneo, kann Personal bezahlen, Steuern und Gebühren übernehmen, alles ganz oder teilweise und und und…
Also stimmt, was ich bereits am 25. Februar um 08.17 Uhr geschrieben habe. Dankeschön. Warum das ganze Theater dann?
Da steht nicht, dass man Eintritt nehmen muss.
Daraus folgt: man darf freien Eintritt gewähren. (ja, auch wenn das da nicht wortwörtlich steht)
—
Da steht aber (sinngemäß), Museen müssen unterhalten werden.
Daraus folgt, dass Mittel zu ihrer Unterhaltung bereitzustellen sind.
Allein daraus ließe sich schon folgern, dass es keine Kostendeckung durch die Besucher geben darf. Sonst würden (weitere) Mittel ja nicht benötigt.
Aber vor allem ist den Bürgern die kulturelle Betätigung (hier z.B. durch Besuch der Museen) zu ermöglichen.
Würde nun ein kostendeckender Eintritt verlangt werden, würde sich die Besucherzahl auf Null reduzieren. Allein das Landesmusuem hat ein Budget von mehreren Millionen Euro pro Jahr. Nimmt man großzügig aufgerundet weiterhin(!) 100.000 zahlende(!) Besucher an, kämen mit den neuen Preisen maximal 1.200.000 Euro zusammen.
Wollte man die Kosten mit den Eintrittsgerldern decken, müssten sehr viel mehr als 12 Euro Eintritt verlangt werden, schon weil die Besucherzahlen zurückgehen würden. Zudem würden sehr viele Besucher ein so hohes Eintrittsgeld auch nicht zahlen können (nicht nur „nicht wollen“). Das würde für viele demnach die Möglichkeit des Besuchs faktisch beenden. Das wiederum wäre ein Verstoß gegen die Verfassung. Deshalb hieß es schon am 20 Februar um 19.47 Uhr:
Danach hast du dich demonstrativ auf den Schlauch gestellt und Theater angefangen. Niemand weiß, warum.
Ach, hatte ich, hatten meine Liebste und ich ein schönes Wochenende. Und wir waren sogar im Museum, nicht in Halle, aber okay. Ich weiß nicht, wie es in Berlin ist, aber darum geht es ja nicht.
Also dann schauen wir mal in die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (wieder). Genauer gesagt, wie schon so oft, in den Artikel 36. Dort heißt es im Absatz 3:
„Das Land und die Kommunen fördern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die kulturelle Betätigung aller Bürger insbesondere dadurch, daß sie öffentlich zugängliche Museen, Büchereien, Gedenkstätten, Theater, Sportstätten und weitere Einrichtungen unterhalten.“
Okay, soweit unstrittig. Dort steht eine bemerkenswerte Einschränkung. Auch bemerkt? Da steht nämlich unter anderem: „…im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten…“
Hm. Warum hat man wohl diese Schranke eingebaut, Meiner? Warum hat man diesen winzigen Teil, diese wenigen Worte, diese Einschränkung der Förderung aufgenommen? Nicht in ein gemeines Gesetz, sondern in die Verfassung? Wie wäre es, wenn eben KEINE finanziellen Möglichkeiten bestünden, Kunst und Kultur zu fördern? Oder eben nur einen Teil davon? Zum Beispiel Museen zeitweise gar nicht? Genau DAS sagt diese Schranke aus, die Eintrittspreise könnten (müssten!) in diesem Falle kostendeckend gestaltet werden. Also nichts von „sie dürfen nicht“.
Deine „Herleitung“, dass dann die Besucherzahlen sich auf Null reduzieren würden ist eine weitere haltlose Behauptung von dir. Es gibt Leute, die kaufen sich ein Auto für 500.000 Euro oder ein Haus für 2 oder 5.000.000 Millionen oder mehr, das Landesmuseum für Vorgeschichte hat auch internationales Publikum. Weniger würden kommen, sehr viel weniger, ganz sicher. Aber genau genommen geht es darum gar nicht.
Also dürften kostendeckende Preise genommen werden? Müssten? Weiß ich nicht, aber dürfen: Ganz sicher. Genau das sagt dieser Absatz aus.
Ich weiß nicht, warum du das trotzdem immer wieder demonstrativ was anderes behauptest und bei dem Theater bleibst. Niemand weiß, warum.
„Also dürften kostendeckende Preise genommen werden? … Genau das sagt dieser Absatz aus.“
Nein, dieser Absatz (der schon kein Absatz ist) sagt das nicht aus. Auch in Berlin gilt nichts anderes (dort gibt es schon Jahrzehnte sehr viel größere Finanzierungsprobleme als in Sachsen-Anhalt). Finde dich bitte damit ab. Deine Theorien sind unausgegoren und von der Praxis hast du noch weniger Ahnung.
Okay, der Absatz 3 ist also kein Absatz und die Einschränkung „…fördern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten…“ ist keine Einschränkung.
Letztlich der beinahe allfällige Hinweis auf „von Praxis keine Ahnung“ (obwohl es sich um ein theoretisches Problem handelt) und ein abwertendes „Wirdnixdu“.
Doch, es wäre theoretisch möglich, die finanzielle Förderung auf Null zu reduzieren. Ganz einfach, genau das sagt nämlich „im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten“ aus. Wo keine Möglichkeit, da keine Förderung.
Danke fürs Gespräch.
Es ist ein praktisches Problem. Das Museum ist nämlich existent.
Es geht und ging nicht ums Museum, sondern ob Eintrittspreise kostendeckend sein können/dürfen oder nicht.
Ist eigentlich nicht so schwer.
„Es geht und ging nicht ums Museum“
Achso? Dabei könnte ich schwören…
„Bis zu 5 Euro mehr: Landesmuseum hebt die Eintrittspreise kräftig an“
Jetzt wirklich absolut neu, aber offensichtlich nur für dich:
Bilanz-Poker 20. Februar 2026 um 18:10 Uhr:
Die Preise müssen nicht irgendwie, sondern auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden!
hochgeschreckt 20. Februar 2026 um 19:47 Uhr:
Nein, das müssen nicht.
Man könnte sogar sagen, das d ü r f e n sie nicht. Aber dann müsste man mal in die Verfassung sehen. Das haben manche noch nie…
Usw. usf.
„Bilanz-Poker 20. Februar 2026 um 18:10 Uhr:
Die Preise müssen nicht irgendwie, sondern auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden!“
Welche Preise, hm?
Nach fast zwei Wochen weißt du immer noch nicht, worum es überhaupt geht. Das ist schon ziemlich krass.
Es tut mir leid, dass Du den zugegebenermaßen recht langen Thread nicht folgen kannst oder schlicht nicht gefolgt bist. Dann sollte man sich aber mit entsprechenden Gedanken zurückhalten, sonst blamiert man sich nämlich.
HIER ging es schon lange nicht mehr um ein spezielles Museum, das Landesmuseum für Vorgeschichte, welches den Ausgangspunkt darstellte, denn auch eine Erhöhung der Eintrittspreise um 5 Euro ist noch immer keine Kostendeckung. Um ‚ein‘ Museum ging es tatsächlich „in letzten zwei Wochen“, wie Du schreibst, längst nicht mehr.
Spätestens seit dem 20. Februar 19.47 Uhr ging es um die (theoretische!) Frage, ob Museen, und zwar in Sachsen-Anhalt, kostendeckende Eintrittspreise erheben müssen, dürfen oder nicht dürfen. Artikel 36 wurde bemüht, mehrfach. Ich weiß, es ist viel zu lesen, aber das sollte man, bevor man sich so blamiert wie du (gemeint ist dieser Kommentator https://dubisthalle.de/bis-zu-5-euro-mehr-landesmuseum-hebt-die-eintrittspreise-kraeftig-an-kein-kostenloser-eintritt-fuer-kinder-und-jugendliche-mehr/#comment-1079102, wer auch immer das nunmehr ist).
Es geht aber nicht um irgendwelche Eintrittspreise, wie es auch nicht um irgendwelche Kosten geht, die damit zu decken wären.
Das Museum aus der Überschrift existiert und hat Kosten – in Millionenhöhe. Wollte man diese Kosten lediglich durch Eintrittsgelder decken, wie es der Kommentator fordert, müsste der Eintrittspreis so hoch ausfallen, dass niemand mehr kommt bzw. die Einnahmen trotz der hohen Preise geringer ausfallen als bisher.
Das wäre eine faktische Zugangsbeschränkung und damit verfassungswidrig.
Man hätte die Preise für die Kinder und Jugendlichen etwas mehr gestaffelt machen können.
Das stimmt. Oder gar nicht nicht nach Alter unterscheiden. Alle ein Preis. Das hätte man auch machen können.
Oder einfach ganz normal…kostenlos.
Der Beitrag vermittelt leider ein falsches Bild, nämlich das einer allgemeinen und dauerhaften Preiserhöhung. Die Preiserhöhung erfolgt, da zum 27. März unsere große Sonderausstellung „Die Schamanin“ startet (https://www.landesmuseum-vorgeschichte.de/sonderausstellungen/die-schamanin). Ähnliche Preiserhöhungen erfolgten auch bei vergangenen Sonderaustellungen und sind in sämtlichen Museen üblich. Nach Ende der Sonderausstellung am 1. November 2026 werden die Preise wieder nach unten angepasst. Mit freundlichen Grüßen Oliver Dietrich, Pressesprecher Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt – Landesmuseum für Vorgeschichte
Ok, dies ist dem Beitrag wirklich nicht zu entnehmen.
Danke für die Aufklärung.
„nach unten *angepasst*“
bedeutet natürlich nicht, auf den Stand von heute zurück.
So ein Pressesprecher-sprech ist immer wieder spannend zu lesen.
Vor allem mit einem entsprechendem zeitlichen Abstand.
Wenn aber fast immer Sonderausstellung ist, ist das Argument hinfällig.
Dann sind die Eintrittspreise fast nie so niedrig wie im Moment.
Da wurde journalistisch aber gut recherchiert…
Ist halt schwierig, Die Preise sind relativ niedrig. Im Vergleich zu Städten, die aktiv mit Kultur Tourismus fördern können, sind sie aber relativ hoch. Pro Euro bekommt man in Rom mehr zu sehen. Dort hat Tourismus aber auch einen anderen Stellenwert als in Halle.
Kulturelle Förderung hat im Monet einen schlechten Ruf und jedem der nach Steuersenkungen ruft, sollte klar sein, dass damit die staatliche Unterstützung für Kultur wegfällt, die Preise niedrig halten kann. Und wenn doch gefördert wird nach amerikanischen Prinzip, fällt freie Forschung ins Wasser.
Wenn es keine Tarife für Schulen gibt, bleiben die übrigens fern, denn die haben auch kein Geld. Das wäre wieder schlecht für Bildung.
Wie hoch sind die Kosten und die Zuschüsse der Stadt für das Landesmuseum und das Stadtmuseum? Das Stadtmuseum wird sicherlich nicht mit seinen Einnahmen die jährlichen Kosten abdecken, bei dem was hier jährlich an „Events´´ stattfindet, die mit normalen Museumsfunktionen nichts zu tun haben. Im Angesicht der sehr knappen städtischen Kassen sollte es doch hier auch einen Sparplan geben!
Ach Neustädter…man hätte sich auch den Gimritzer Damm sparen können. Hat man glücklicherweise nicht. Freu dich also deines Lebens! Ansonsten gibt es Sparpläne bei der Sparkasse und anderen Banken.
Nachvollziehbare Entscheidung. Es war ein Fehler das Kinder und Jugendliche frei rein kommen. Man tut ja so , als ob man jeden Tag ins Museum dorthin geht. Daher zumutbar, dass für alle Besucher Eintritt verlangt wird. Mimimi ich habe Kinder bla bla. Ihr bekommt ein Haufen Kindergeld. Genau dafür ist es auch gedacht. Es kostet nun mal Geld und macht auch keinen arm.