BKA übernimmt Ermittlungen zum Terroranschlag von Halle

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14 Antworten

  1. 10010110​ sagt:

    Was brauchen die denn noch mehr zur Aufklärung des Tatgeschehens als das vom Täter selbst veröffentlichte Video der Tat? Eindeutiger geht es doch wohl nicht.

  2. Kronprinz sagt:

    Ich bin echt froh, dass Sie nicht für die Ermittlungen verantwortlich sind. Zu einem Nachweis einer Tat gehören die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Ein einfaches Abspielen eines Videos vor Gericht kann das nicht leisten. Gibt es Mittäter? Gibt es Lieferanten? Gibt es Mitwisser? Stand er unter Drogen? All das und noch viel mehr muss ermittelt und geprüft werden. Stellen Sie sich nur mal vor, der Verbrecher sagt vor Gericht, dass die Waffen jemand anders gebaut hätte. Und dann? Nochmal das Video abspielen? Zweimal?

    Ich weiß, dass Sie das nicht verstehen werden, das sieht man an Ihrer Äußerung.

    • 10010110​ sagt:

      Die Tat selbst wurde aber eindeutig von dieser einen Person verübt. Ob es Lieferanten gab, von wem er die Waffen hat oder ob er unter Drogen stand, ist für die Schuldfrage erstens unerheblich und kann zweitens von Augenzeugen der Tat überhaupt nicht bestätigt werden.

      • Kronprinz sagt:

        Ich sehe, dass sie von der Materie ÜBERHAUPT keine Ahnung haben, daher nur soviel:

        -ob jemandem unter Drogen steht oder nicht, ist immanent wichtig für die Schuld bzw. die Schuldfähigkeit des Beschuldigen,ebenso psychische Erkrankungen, Störungen usw. Schauen Sie bitte in die §§19 ff. StGB.

        -ob es Mittäter, Lieferanten, Anstifter, Beteiligte usw. gibt, lässt sich aus Videoaufnahmen nicht erkennen, man kann nämlich Mittäter sein, ohne vor Ort sein zu müssen.

        -der Attentäter von Christchurch/Neuseeland hatte Geld überwiesen an die sogenannte „Identitäre Bewegung“. Wissen Sie, ob der Mörder hier Unterstützer hatte? Können Sie das anhand des Videos belegen oder widerlegen?

        Kann man anhand des Videos belegen, woher er die Waffen, die Waffenteile, die Munition, die Sprengmittel, deren Zubehör und seine Ausrüstung hatte?

        Ich befürchte aber, diese Hinweise fallen bei Ihnen nicht auf fruchtbaren Boden. Konsultieren Sie bitte einen Juristen, einen Polizeibeamten oder sonst jemanden, der sich mit der Materie auskennt und behaupten Sie nicht solchen laienhaften Unsinn.

        • 10010110​ sagt:

          Es wurde hier „zur Aufklärung des Tatgeschehens“ nach „Hinweisen, sowie Bild- und Videoaufnahmen von Augenzeugen“ gefragt. Das Tatgeschehen ist eindeutig vom Täter selbst auf Video aufgezeichnet worden. Kein Augenzeuge kann noch eindeutiger das Tatgeschehen aufklären. Ob er vorher gesoffen oder geschnieft oder Waffen gekauft hat, ist sicherlich für die Schuldfrage wichtig, aber für das eigentliche Tatgeschehen, das es aufzuklären gilt, irrelevant.

          • Seb Gorka sagt:

            Es geht nicht darum „eindeutig“ zu steigern. Manche sagen sogar, das ginge gar nicht. Es geht darum, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Möglichst sogar alle.

            Die Werke eines Tatverdächtigen, der des Mordes verdächtigt wird, insbesondere eines solchen, der offenbar große Schwierigkeiten hatte, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden, sind in ihrer Glaubwürdigkeit nicht immer als besonders hoch einzuschätzen. Gerade tätereigene Bekenntnisse sind mit Vorsicht zu genießen. Dabei ist es egal, ob sie schriftlich oder als Videoaufzeichnung hinterlassen wurden. Schließlich wird in solch „eindeutigeren“ Fällen gern die Verschwörungstheorie „false flag“ rausgekramt, wobei es oft schon an der Aussprache hapert, jedenfalls aber immer an der substantiierten Darlegung. Deshalb sind alle – vom Täter unabhängigen – Beweismittel äußerst hilfreich. Die Ermittlungsbehörden müssen zudem auch entlastenden Hinweisen nachgehen. Sollte das Gerichtsverfahren an solchen Anfängerfehlern scheitern, ist das Geschrei vielleicht nicht eindeutiger, dennoch sehr viel größer.

          • Kronprinz sagt:

            Ich wusste, dass Sie das nicht verstehen werden. Ich ahnte, dass Sie den Sachverhalt wieder verbiegen wollen.

            1. Es ist eben NICHT irrelevant, ob der Beschuldigte unter dem Einfluss von Drogen oder anderer berauschender Mittel stand oder zum Tatzeitpunkt psychische Störungen hatte oder an einer psychischen Krankheit litt.

            2. Plötzlich nehmen sie den Aufruf, Material einzusenden, als den zu klärenden Punkt. Darum ging es aber gar nicht (obwohl Aufnahmen von „außen“ durchaus wichtig sind): Es ging um die Frage, dass das BKA die Ermittlungen übernommen hat und Sie sich erdreisten zu behaupten, dass das Video des Täters allein ausreichend wäre. Mit keiner Silbe gehen Sie auf die Tatwaffen und Sprengmittel ein. Wo kommen diese her bzw. die Teile dazu? Hat die jemand bewusst beschafft und dem Täter zur Verfügung gestellt? Es gibt so viele Fragen zu klären, der Film ist ein äußerst wichtiger Bestandteil der Beweiskette, aber er klärt überhaupt nichts über die Umstände, eventuell weitere involvierte Personen.

            Eine „Antwort“ zuvor behaupten Sie übrigens, dass (zum Beispiel) Drogeneinfluss unerheblich wäre, jetzt auf einmal ist es „sicherlich wichtig“ ?

            Sich selbst zu widersprechen ist auch eine Kunst.

            Es bleibt: Sie haben NULL Ahnung von der Materie, möchten aber unbedingt was dazu schreiben. Ich schließe mich „Seb Gorka“ an und erweitere: Schreiben Sie zwei Briefe/Mails: Einen an den Generalbundesanwalt und einen an das Bundeskriminalamt und teilen Sie mit, dass die Ermittlungen eingestellt werden können, weil es ja das Video gibt!

            Ich bin mir sicher, dass das beide Institutionen bzw. die entscheidenden Personen noch nicht wussten, Ihnen aber unendlich dankbar sein werden, weil beide dann ins Wochenende gehen können (Mail wäre also besser, der Brief kommt bestimmt nicht vor Montag an).

            Versprochen? Machen Sie das? Und bitte hier posten, unbedingt! ???

            PS: Nehmen Sie nicht den Flixtrain, der fährt nur bis Stuttgart und außerdem erst ab Dezember! Aber vielleicht schreiben Sie dann nicht so einen Unsinn, wenn Sie zwei Monate im Bahnhof warten…

          • 10010110​ sagt:

            Ich habe mich in meinem Ausgangskommentar und auch danach genau auf die Aussage im Artikel bezogen, dass zur Aufklärung des Tatgeschehens Augenzeugenhinweise gesucht werden. Den Rest hast du entweder falsch verstanden oder mir untergeschoben. Das Tatgeschehen ist eindeutig belegt. Um Begleitumstände – die für die Schuldfrage, wie schon gesagt, zweifellos wichtig sind – ging es laut Aussage im Artikel aber überhaupt nicht.

          • Seb Gorka sagt:

            Was sie außer dem einen Video noch haben wollen, weißt du inzwischen. Das stand aber auch schon im Artikel. Du weißt nicht, wie so eine Ermittlung abläuft. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch so einfach ist, wie du sie dir nur vorstellen kannst.

          • Kronprinz sagt:

            Ach Zahlencode, Sie verstehen es einfach nicht. Ich zitiere Sie noch einmal:

            „Was brauchen die denn noch mehr zur Aufklärung des Tatgeschehens als das vom Täter selbst veröffentlichte Video der Tat?“

            Was brauchen die denn noch, schreiben Sie. Sie haben nicht geschrieben „brauchen die denn noch mehr Videos?“, wobei selbst das falsch wäre. Sie behaupten also, dass die Tat mit dem Video vollständig aufgeklärt wäre. Also bräuchte man auch keine weiteren Zeugen.

            Ich sage es Ihnen NOCH einmal, was man braucht:

            -Feststellungen über die Schuld/Schuldfähigkeit
            -Hinweise auf Lieferanten
            -Hinweise zu Mittätern/Mitwissern
            -Ja, auch ALLE weiteren Videos um zu klären, ob es irgendwo Lücken/Verzerrungen/Manipulation gibt!
            -und und und

            Im Übrigen, wenn Sie NUNMEHR behaupten, dass es Ihnen ausschließlich um Videos oder weitere Augenzeugen von Augenzeugen ging:
            1. Wissen Sie, ja, Sie, ob nicht irgendwo Mittäter ausgestiegen/zugestiegen sind? Vielleicht hat einen „Mittäter“ vorher der „Mut“ verlassen und er ist ausgestiegen? Vielleicht gibt es ja Zeugen dafür?
            2. Haben Sie Aufnahmen über den versuchten (zweifachen) Mord/schweren Raub oder was es auch immer für Straftaten waren in Landsberg? Nein? Vielleicht gibt es welche? Wollen Sie diese weiteren schweren Straftaten einfach „beiseite“ lassen? Gibt es Zeugen?
            3. Haben Sie Aufnahmen von der Verhaftung im Burgenlandkreis? Nein? Oder wissen Sie genau, was dort vor sich ging? Vielleicht behauptet der Beschuldigte später, dass ihm das Video untergeschoben wurde? Hat es alles schon so gegeben… Zeugen?

            Noch einmal und das letzte Mal: Es geht nicht um eindeutigere Aufklärung (was nicht geht, weil eindeutig nicht steigerungsfähig ist), sondern um VOLLSTÄNDIGE Aufklärung. Dazu benötigt man, soweit moe, ALLE Beweise, Zeugenaussagen, Videos.

            Ich denke aber, es hat keinen Zweck mit Ihnen…

      • Seb Gorka sagt:

        Ermittlungen wegen Mord(verdachts) erfordern ein wenig mehr als das Bauchgefühl von Internetexperten. Vielleicht teilst du aber deine Erkenntnisse einfach den Behörden mit. Die freuen sich bestimmt über deinen Input. Bei der Gelegenheit kannst du auch gleich erklären, warum man sich manchmal nicht an Gesetze halten muss.

        Bevor du aber mit deinen gesammelten Werken nach Karlsruhe fährst (leider keine Direktflüge von Leipzig oder Tegel), sieh doch mal kurz in das StGB. Besonderer Augenmerk sollte hier den §§ 20 und 21 gewidmet werden. Die sind aber erst dran, wenn § 211 umfassend, ausführlich und vor allem „gerichtsfest“ besprochen wurde.

        Vielleicht bleibst du besser zuhause und schreibst lieber was ins Internet. Fahrrad war lange nicht Thema…

        • 10010110​ sagt:

          Bevor du aber mit deinen gesammelten Werken nach Karlsruhe fährst (leider keine Direktflüge von Leipzig oder Tegel), sieh doch mal kurz in das StGB.

          Ich nehme immer den Flixtrain, um in Karlsruhe bei Saturn meine Spiegelreflexkameras zu kaufen, da werde ich kompetenter beraten als hier in der Altstadt, wo ich nichtmal mit dem Auto reinfahren darf. 😀

          • HansimGlueck sagt:

            Wie viele hast du denn da schon gekauft?
            Beim schreiben auch auf den Sinn achten, sonst wird es peinlich.

        • MM223 sagt:

          @seb Gorka – da haben Sie vollkommen recht. Erst einmal gibt es ein Ermittlungsverfahren. Dann die Anklage und wenn das Gericht den hinreichenden Tatverdacht bestätigt sieht kommt es zum Prozess. Die §§ 20/21 StGB werden aber auch schon in vielen Fällen im Ermittlungsverfahren geprüft.