Böses Erwachen in Neustadt: mehrere Autos für Grünschnitt-Aktion abgeschleppt

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72 Antworten

  1. Manfred Mustermann sagt:

    Grünschnitt heißt in Halle doch Abholzung. Oder steht das Gehölz ausnahmsweise noch? In der letzten Zeit würde ja sehr viel vernichtet. Bis 110 Jahre alte gesund Bäume. Bei dem Klima werden wir wohl so alte Bäume nie wieder bekommen und unsere Natur und unser Klima weiter kaputt machen.

    • Eva M sagt:

      Witzig, dass du fragst, ohne auch nur den Anschein zu erwecken, dir selbst ein Bild von der Lage machen zu wollen. Und typisch.

    • Kritiker sagt:

      Da kann man wieder merken, wie wenig Ahnung Städter von der Natur haben.
      Das man damit die Lebensdauer der Pflanzen „künstlich“ verlängert wird den meisten fremd bleiben.

    • Bürger von Halle sagt:

      Genau so denke ich auch.
      Ich bin traurig und wütend über eine so verantwortungslose Politik….

      Kann man denn da gar nicht irirgendwie dagegen steuern als Bürger???

      • Irirish Saddler sagt:

        Gegen Bäume würde ich nicht steuern. Meistens gewinnt da der Baum. Dann weinst nicht nur vor Wut sondern auch noch vor Schmerz. Sei tapfer. Das wird schon noch mit Freunden und Arbeit und vielleicht auch mit der Gesundheit. Ich wünsche dir viel Kraft.

  2. Tak sagt:

    Tja Pech gehabt, das kommt davon wenn man auf die Grünen hört und sein Auto stehen lässt und nicht nach ihm sieht. Ich dachte jetzt darf nichts mehr verschnitten werden oder darf die Stadt das doch noch?

    • Müller sagt:

      Was das Bundesnaturschutzgesetz sagt
      5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.22.02.2021

  3. Tak sagt:

    Ja so kann man auch seine Kassen füllen, gut gemacht. Ab 1. MÄRZ ist der Grünschnitt doch vorbei oder irre ich mich da. Vielleicht haben die keine Vögel

    • Gork-vom-Ork sagt:

      Das ist so nicht ganz richtig.

      Hecken, lebende Zäune, Sträucher und andere Gehölze unterliegen – auch in privaten Gärten oder in Grünanlagen – den Fäll- und Schnittverboten nach § 39 BNatSchG im Zeitraum von 1. März bis 30. September.
      Zu beachten ist, dass der Rückschnitt von Hecken in dieser Zeit nicht erlaubt ist.
      Dies gilt jedoch nur für größere Schnitte oder ein „auf Stock setzen“ der Gehölze. Schonende Formschnitte dürfen Sie ganzjährig durchführen.
      Hier wäre zu prüfen, inwieweit diese Rückschnitte ausgeführt worden sind.

  4. T. sagt:

    Wenn die Stadt sonst immer so schnell wäre.. Potential für noch 3 abschleppunternehmen in Halle wäre allemal da.

  5. wenig qualifizierter Entscheidungsträger im ÖD sagt:

    ich war zwei Tage auf Dienstreise und konnte mein Auto nicht wegstellen. Die Abschleppfirma bzw. die das Schild kurzfristig aufgestellt haben, bekommen jetzt richtig Druck von mir. Mit Schadensersatz und Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese Typen sind ja wohl überfordert für ihre Tätigkeiten. War das so kurzfristig geplant, weil Gefahr im Verzug? Warum wurde nicht länger vorbereitet? Warum haben wir es im öffentlichen Bereich eigentlich immer mit wenig qualifizierten Entscheidungsträgern zu tun?

    • wien 3000 sagt:

      Ich glaube laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes müssen die Halteverbotsschilder 3-4 Tage vor Beginn des Verbotes aufgestellt werden. Wenn du also vor deiner Dienstreise den Parkplatz deines Autos auf Verbotsschilder überprüft hast und diese noch nicht da waren, bist du wahrscheinlich im Recht.

      • Rudi sagt:

        Ich glaube … 3-4 … wenn … wahrscheinlich …

        Gib lieber keine Rechtsauskünfte. Hat zwar keine tatsächlichen Auswirkungen, aber hilft auch niemandem. Du kannst davon ausgehen, dass die Schildaufsteller sehr gut wissen, was sie dürfen und was sie beachten müssen. Ist Tagesgeschäft. Du kannst weiterhin davon ausgehen, dass die Geschichte mit der Dienstreise auf reiner Fantasie beruht.

    • Hans G. sagt:

      Die Schilder müssen 3 Tage vorher korrekt aufgestellt sein. Dann wäre es legitim. Ansonsten Einspruch und wichtig auch auf etwaige Schäden durchs abschleppen prüfen, den Erfüllungsgehilfen sollte das Leben maximal schwer gemacht werden.

      • Maik sagt:

        Sie haben keine Ahnung was ein Erfüllungsgehilfe ist, oder? Denn ihr Satz macht keinen Sinn. Einen Erfüllungsgehilfen kann man das Leben nicht schwer machen, da dessen Handeln dem Erfüllenden zugerechnet wird. Das ist gerade der Witz am Erfüllungsgehilfen. #lesenbildet

    • Insider sagt:

      Wetten, Sie scheitern? Die Schilder standen garantiert nicht zwei Tage.

    • Maik sagt:

      Uh, die werden aber beeindruckt sein von so viel Tatendrang. Beim nächsten Mal einfach ein wenig lesen: https://www.bverwg.de/pm/2018/33
      Absoluter Klassiker und mittlerweile Allgemeinbildung.
      #lesenbildet

      • kritiker sagt:

        Richtig, wenn die Schilder am samstag schon standen, dann ist die Aktion gedeckt. wenn diese am Montag aufgestellt wurden, dann nicht. Zudem könnte die Stadt auch umsetzen lassen, auf eigene Kosten. Sprich, Abstellung in der Nähe und Information des Halters.

    • 10010110 sagt:

      Haha, du bist lustig. Bitte halte uns unbedingt auf dem Laufenden mit deiner erfolglosen Beschwerde. Popcorn steht schon bereit. 😀

    • Faktencheck sagt:

      Aber sicherlich. Lass mich kurz zusammenfassen, was du tun wirst: N I C H T S. Aber lieber online den großen Max markieren und von Schadenersatz schwurbeln. Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Irgendwie putzig.

    • Zweifler sagt:

      Bitte unbedingt weiter berichten, wie es mit Ihrem „Druck“ und den „Dienstaufsichtsbeschwerden“, vor allem aber mit dem „Schadenersatz“ weiter geht bzw. ausgegangen ist. Ich nehme an, die Abschleppunternehmen und die Stadt wechseln bereits ihre Unterhosen. Aber nicht vor Angst, sondern vor Lachen. Sorry. 😉

    • Ach verpisch sagt:

      Parker im öffentlichen Straßenraum dürfen nicht darauf vertrauen, dass das Parken dauerhaft erlaubt ist.

      Ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge, die erst nachträglich im Haltverbot stehen, dürfen erst am vierten Tag nach Aufstellen des Verkehrsschildes abgeschleppt werden.

      Falschparker müssen die Abschlepp- und Verwaltungskosten nur dann tragen, wenn diese Vorlaufzeit abgelaufen ist.

      Versuch dein Glück. Wer in der Beweispflicht ist , kann ich nicht sagen.

    • NiceM sagt:

      Weil es alles in der Familie bleibt… Dort geht es nicht um Kenntnis sondern Familienangehörigkeit.

    • Stellaries sagt:

      Hm da die schilder aber 3 Tage vor Beginn der Maßnahmen aufgestellt werden müssen, hätte man aber Zeit gehabt das Fahrzeug umzusetzen. Die Abschleppdienste handeln im Auftrag, und wenn willst du Druck machen der Behörde oha die werden zittern.

      Immer das gleiche wenn sie nichts machen wird gemeckert und wenn sie es machen wird auch gemeckert.

    • Alex sagt:

      Wenn die Schilder 72 Stunden vor dem Geltungsraum aufgestellt wurden,kommst Du mit Beschwerde leider nicht durch.

    • Buergah sagt:

      Warum haben wir es immer mit Wichtigtuern zu tun. Ihr Auto ist Ihre Privatangelegenheit und Sie haben kein persönliches Anrecht auf diese Parkstelle. Hören Sie auf die Stadt mit Ihrem Möchtegernanspruch von eigentlicher Arbeit abzuhalten.

    • Muchti sagt:

      Viel Spaß und Erfolg Witzbold…
      Das ist immer das Unterhaltsame hier im Forum, unqualifizierte Stimmungsmache und Getöns. Aber Sie werden das Kind schon schaukeln.

    • Buchmann sagt:

      Es wurde Anfang Februar schon ein aus häng gemacht daß der Parkplatz Parkverbot Schilder auf stellen

  6. Daniel M. sagt:

    Warum dürfen Gruenschnittarbeiten nach dem 1.03. durchgeführt werden?

  7. Wolfgang Aldag sagt:

    Wie können am 2. März noch Sträucher geschnitten werden, wo doch ein Verbot ab 1. März gilt ??? Leider passiert das gerade überall in der Stadt. Morgen im Umweltausschuss wird nachgefragt.

    • Bjern sagt:

      Die Anwort wird Sie verunsichern und vermutlich auch emotionalisieren.

    • Antwort an Herrn Aldag sagt:

      Ich dachte, dass Sie Ahnung haben, Herr Aldag?

      Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für
      1.
      behördlich angeordnete Maßnahmen,
      2.
      Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
      a)
      behördlich durchgeführt werden,
      b)
      behördlich zugelassen sind oder
      c)
      der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,
      3.
      nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft,
      4.
      zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.

      https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

    • Alf Woldag sagt:

      Wie kann es sein, dass sich Vögel bis zum 1. März mit dem Nestbau gedulden müssen?

    • Medea sagt:

      Ich nehme mal an, dass es eine ein- oder zweiwöchige Ausnahmegenehmigung wegen des Wintereinbruchs geben könnte?

    • rupert sagt:

      Die Frage sollte eher lauten:

      Wie können so viele Autos punktgenau bei Bedarf abgeschleppt werden, wenn sie der STADT im Weg stehen, nicht aber, wenn die Autos – wie jeden Tag in der Innenstadt rund um die kleine Ulrichstraße – rechtswidrig geparkt sind und den BÜRGERN auf Gehwegen und Radwegen im Weg stehen ???

      • 10010110 sagt:

        Die Antwort ist: na weil die steuernzahlenden Arbeiter vom Grünflächenamt doch dort ARBEITEN müssen und ihre ARBEIT behindert wird. Fußgänger arbeiten ja nicht und zahlen auch keine Steuern, da ist es nicht so wichtig, Behinderungen zu beseitigen. Im Gegenteil: wer ARBEITET, darf andere behindern.

        • rupert sagt:

          @ 10010110

          Wissen Sie, was auch nicht durch Falschparker behindert werden darf?
          Da kommen Sie nie drauf.

          Die Stadt auch nicht.

          • 10010110 sagt:

            Scheiß Radfahrer meinst du? Die arbeiten doch auch alle nicht und zahlen auch keine Steuern. Und nichtmal Helme tragen die. Und die halten sich eh an keine Verkehrsregeln. 😛

    • Blume sagt:

      Warum warten bis morgen? Die verschneiden gerade und holen das nach, was sie in den letzten Tagen versäumt haben. Da macht ein Dienstleister was er will. Das muss meines Erachtens sofort gestoppt werden und nicht irgendwann in der Zukunft. Oder glauben Sie, morgen eine zufriedenstellende Antwort UND eine Entscheidung zum Stop von der Verwaltung zu bekommen? Die Erfahrung der Hallenser*Innen mit Aktionen des Stadtrates und ihre konsequente Umsetzung sind nicht ruhmreich.

    • Sachverstand sagt:

      BuNatschG, §39, Abs.5, Punkt 2 . Und ja, dass sog. auf Stock setzen, fachlich Verjüngungsschnitt, ist normale betriebliche Übung und dient der Revitalisierung. Bäume sind vorzugsweise, am grünen Holz, immer in der Vegetationsperiode zu Schneiden, denn nur in dieser können wirksame überlebenswichtige Abschottungsreaktionen der Wunden erfolgen. In der Ruhephase funktioniert das nun einmal nicht! Zu pflegende Gehölze werden zudem vor Tätigkeitsaufnahme auf Anzeichen einer Brut-/Nisttätigkeit untersucht. Besteht keine erhebliche Gefährdung, z.B. durch morschigen trockenen Starkast, wird in der Regel nichts gemacht.bei Brut-/Nistanzeichen. Ansonsten ist der „Sommerschnitt“ ebenfalls gängige und fachlich richtige Vorgehensweise. Dieser jährliche Aufschrei wenn ab dem 1.3. Gehölzschnitte erfolgen ist zu großem Teil auch einer völlig falschen Kommunikation geschuldet, denn generell verboten sind sie ja nicht.

    • MS sagt:

      Es ist schon peinlich, wieviel Nichtwissen ein Stadtrat preisgibt, und das nach Jahren Tätigkeit in diesem Bereich. Anstatt die Bürger richtig aufzuklären, wird wieder mal virtuell auf die Pauke gehauen…

    • Stefanie S. sagt:

      Sieht man doch wie man das kann, nämlich mit einer Ast- oder Heckensche von Unwissenheit geprägt (wovon ich bei Ihnen als Landschaftsarchitekt nicht ausgehe). Form- und Pflegeschnitte sind neben den Ausnahmetatbeständen des § 39 BNaturschutzgesetz nämlich ganzjährig erlaubt (Rückschnitt des Jahresaufwuchses). Es gilt daher nur den Umfang der Maßnahme zu hinterfragen. Bäume im Stadtbereich sollten auch mal gepflegt (und nicht gefällt) werden.

  8. Wut sagt:

    Das verstehe ich auch nicht.Darf doch jetzt nicht mehr gemacht werden.Was ist bloß in Halle los. Anscheinend sind manche Birnen zu zeitig ausgeschaltet worden….🤭Ich weiß…bin jetzt im falschen Beitrag.🙈

  9. Bilanz sagt:

    Ich fasse mal zusammen:
    Es werden Autos abgeschleppt, weil man sehr kurzfristig Schilder aufgestellt hat um einen Kahl- äh, Grünschnitt auszuführen, der ab 1.3. untersagt ist und, wie zu sehen, nicht notwendig ist.
    Das ist kompetent, bürgerfreundlich und klimaneutral, liebe Stadtverwaltung – weiter so! 🙁

    • Bewertung sagt:

      Schlecht zusammengefasst, weil falsch, noch schlechtere Schlussfolgerungen gezogen, weil ahnungslos.

      Sonst aber solider unterer Durchschnitt. Tapfer sein!

  10. Ammendorf sagt:

    Naja, in der Pandemie davon auszugehen, das jeder innerhalb von zwei Tagen sein Auto prüft und bewegt, ist aber auch bisschen scheinheilig (Bitte nicht rügen, ich habe einen Joghurt im Rucksack).

    Hier sollte die Stadt für den Unsinn aufkommen. 100-200€ pro Fahrzeug locker. Bei einem Nettoeinkommen von 1000€ 10-20% weg, da kann die Stadt sich ihre heldenhafte Essenslieferung für Kinder aus ärmeren Familien auch in den Ärmel schmieren, so eine Einbuße fällt ja letztlich auf eben diese zurück.

    Weitblick konnte man in Halle eh noch nie so richtig gut.

    Prost Mahlzeit

  11. Mixa sagt:

    SCHNITTVERBOT ab 01.03.2021!!!

    Wer hat das zu verantworten???

  12. JM sagt:

    Ich finde es immer witzig, dass viele Sträucher geschnitten werden und zeitgleich plötzlich überall Osterzweige zu kaufen sind 🙂 Fällt mir immer besonders bei Forsythie auf.

  13. Stellaries sagt:

    Die Kommentare sind immer das beste, möchtegern Anwälte, Mitbürger die Paragraphen aus den Kontext reißen.

  14. Ich bins sagt:

    Die sollen sich lieber mal um die Ratten in Neustadt kümmern,die werden immer mehr.Das ist ja ekelhaft!🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀

  15. Halle Neustädterin sagt:

    Ja früher wurde mal Rattengift gestreut ,aber weil jeder Arsch ein Köter hat können die kein Gift mehr streuen.Also werden es immer mehr,schöner Anblick!🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀🐀

    • Hundilein sagt:

      Nicht richtig entsorgter oder weggeworfener Müll ist wohl eher lecker Futter für die Ratten. Was kann ein Hund dafür?
      …es gibt andere Möglichkeiten Ratten zu bekämpfen, Gift muss nicht sein.
      … das Gift kann so auch in Kindermägen kommen…

  16. Fritz sagt:

    Ist denn überhaupt ein fähiger und mit Fachwissen ausgestatteter Mitarbeiter bei den “ Abholzteams“ dabei? Der auch mal schaut wie und was da (ich will jetzt nicht sagen beschnitten denn es wird ja meist komplett alles!!!) weg gehauen wird? Mir kommt es immer so vor als wenn der Fahrer zwar sagt wo es langgeht ( hat wahrscheinlich irgendeine Qualifizierungsmaßnahme mitgemacht) aber der Rest ist nur „heiß“ auf´s Abholzen und dass die Kettensägen, Rasentrimmer und Mäher volle Pulle laufen. Die machen die sogar teils ohne Gehörschutz. Top Arbeitsschutz!

    • macht Licht sagt:

      Die warten auf DICH! Melde dich einfach vor Ort, man wird deine Fach- und Sachkenntnis begrüßen. Endlich mal einer, der nicht nur (im Internet) labert, sondern MACHT. Schön.

    • Bürger von Halle sagt:

      Vielleicht kann der so wichtige K. stab unterstützend zur Seite stehen???

  17. Verkehrsplaner sagt:

    Ich wünschte, die Stadt würde ebenso gründlich abschleppen, wenn wieder einmal der Rad- oder Fußweg zugeparkt ist. Aber da geht es nur um Fußgänger und Radfahrer, die zählen in Halle nicht, obwohl sie zahlreicher sind als die Autofahrer.

  18. Willy sagt:

    Form-und Pflegeschnitt ist erlaubt, keine Panik!

  19. Hausmeister sagt:

    Hab es selber erlebt ,Parkplatz gesperrt von 7.00 Uhr bis 14 .00 Uhr Umzug !! 6:45 standen die Abschlepper an der Ecke ,7:05 war das Auto am Haken ,Umzug Auto kam 11:20 Uhr !! 185 € ,Abzocke !!!!

  20. Radel-Madel sagt:

    Ahahahahahahahaha.

    Wie kann das nur passieren?

  21. W.Holt sagt:

    Selber schuld.Warum lesen die Laternenparker nicht richtig, jetzt sind diese Schrotthaufen gesichert abgestellt !

    • Beerhunter sagt:

      Könnt euch beruhigen,😇😉erstens wohnen da kaum noch Deutsche und zweitens werden sie es dann nicht selber zahlen😉😇also🤔🤔🤔😉😇

  22. Müller sagt:

    Ich würde nicht zahlen und klagen. Oder warum gibt es gesetze?
    Was das Bundesnaturschutzgesetz sagt
    5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.22.02.2021

    • Matze sagt:

      Mit dem Bundesnaturschutzgesetz in der Hand bekommt man sein Auto bei Wetterau nicht wieder.

      Klag mal schön, du Windhose.

  23. Fritz sagt:

    @macht Licht…tja, hier kann eben jeder seine Meinung abgeben. Egal ob Fach und Sachkenntnis oder nicht. Ist doch gut so. Hier sind wir doch alle Fachmänner 😁👍 Und eine gesunde Diskussion ist doch super. Aber die hellsten sind die vom Abholzteam trotzdem nicht. Bei uns in der Straße ist ein Spielplatz welcher von einem großem Gebüsch ( Höhe ca.1,70 m) zur Straße hin abgegrenzt wird. Somit konnten dort die Kinder spielen ohne groß darauf zu achten ob z.b. ein Ball auf die Straße fällt oder sie selbst auf die Straße gelangen. Kinder können es ja selbst schwerer Einschätzen. Dann rückten die Motorsensen an. Statt das Gebüsch sagen wir mal auf eine Höhe von 50 cm herunter zu schneiden wurde es komplett kurz über dem Boden abgetrennt. Nun ist es für die Kinder schwerer einzuschätzen wie weit sie sich der Straße nähern. Klar sollten die Eltern ihre Kinder immer im Blick haben aber komplett weg muss ja nun auch nicht sein. Wenn du Kinder hast verstehst du bestimmt was ich meine. Die Autofahrer achten ja auch nicht immer auf Geschwindigkeit und spielende Kinder…
    Wünsche dir trotzdem noch einen schönen Abend