Breitere Radwege und Geschwindigkeitsbegrenzung in der LuWu

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67 Antworten

  1. Hans G. sagt:

    Wozu? Selbst dem unfähigsten Radfahrer sollte die Breite locker reichen. 50 km/h sind dort locker möglich, dort gibt es keinen Unfallschwerpunkt. Alles super. Wozu also die wichtige Infrastruktur unnötig beschränken?

    • 10010110 sagt:

      Nicht alles, was möglich ist, ist auch vernünftig.

      Und die wichtige Infrastruktur soll ja gerade nicht beschränkt, sondern erweitert werden. 😉

      • Hans G. sagt:

        Richtig, MIV Infrastruktur sollte ausgebaut werden, unwichtige Infrastruktur wie Radwege sind absolut nebensächlich.

        Jetzt Troll mal nicht so offensichtlich.

        • 10010110 sagt:

          Der Troll beklagt sich über Getrolle? Du beschwerst dich bestimmt auch über den Stau, während du alleine in deinem Auto sitzt. 🤦‍♀️

    • Fr. Klingel sagt:

      Weil Sie nur Autostraßen als wichtige Infrastruktur interpretieren (wollen), ist Ihr Blick beschränkt.

    • raverhe sagt:

      Völlig realitätsfremder Kommentar. Der Radweg ist sehr schmal, für Kinder überhaupt nicht geeignet und erst recht nicht für die vielen Lieferanten mit e-bikes wier Pizza Uno und Co. Die zu kontrollieren wäre allerdings auch dringend nötig, denn die meisten von denen rasen was das Zeig hält unter völliger Ignoranz aller Regeln und anderer Verkehrsteilnehmer.

      • Beobachter sagt:

        Auf einem Radweg haben sich alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Radverkehr unterzuordnen. Leider wird das viel zu oft vergessen…
        (§1 StVO ist damit nicht außer Kraft gesetzt)

    • Beobachter sagt:

      Die LuWu ist sehr wohl Unfallschwerpunkt und ich habe am Runden Tisch Radverkehr zahlreiche Beispiele aufgezeigt bekommen, wo die Unfälle durch die mangelhafte Infrastruktur erheblich begünstigt wurde, wenn man die Unachtsamkeit von Fahrern bzw. Beifahrern betrachtet.

    • Das nennt man „Gesetz“ und „Rechtsstaat“. Der aktuelle Zustand ist regelwidrig, die Abstände zu den parkenden Autos reichen nicht aus (Autofahrer machen öfter mal den Fehler, unaufmerksam die Autotür zu öffnen) und es ist klar, dass die heutigen KFZ dort keinen 1,50m Abstand beim Vorbeifahren einhalten.

      Die meisten dieser Regeln sind dir ziemlich sicher unbekannt, du scheinst mir ein Autofahrer zu sein.

      Lies dir die StVO und die VwV-Stvo einfach mal durch, oder lass sie dir vorlesen, wenn du so viel Text ohne Bilder drumrum nicht gewohnt bist. Kombination von Mindestbreiten etc.

      Die LuWu ist, wenn du dir den Unfallatlas anschaust, durchaus ein klarer Unfallschwerpunkt in Halle.

      75% aller Unfälle zwischen KFZ und anderen Verkehrsteilnehmern werden vom KFZ-Fahrer verursacht.

  2. Rechtschreibung sagt:

    „Fahrrad weg“ – endlich mal eine sinnvolle Forderung!

    hehe…

  3. Alex sagt:

    Ist nicht verkehrt. Auch für Autofahrer wäre es gar nicht so schlecht… aus den Seitenstraßen kommend, ist es nicht immer einfach sich in den regen Verkehr einzufädeln.

    Mit mehr Rechten für die Fahrradfahrer, sollte aber auch ein stärkerer Fokus auf deren ohnehin geltenden Pflichten gelegt werden. Rotverstöße und das unerlaubte Kreuzen durchgezogener Linien bzw. der Spurführung sollten (wie auch für Autofahrer) streng geahndet werden.

    Bei einer möglichen Einführung einer 30er Zone sollte zudem bedacht werden, dass ein Radfahrer die LuWu abwärts locker die 30 km/h knacken kann. Würden solche Geschwindigkeitsverstöße auch geahndet werden?

  4. Delphine sagt:

    Finde ich gut! Ich bete da jedes mal, wenn ich auf dem Fahrradsitze, dass mir nichts passiert so schnell und dicht, wie da an mir vorbeigefahren wird. Geschweigedenn, dass keine aufgehende Autotür oder ein einbiegendes Auto mich vom Rad reisst. Aber was man nicht alles macht um die Klimakrise zu entschärfen. Finde ich gut, dass endlich mal eine Antwort von der Politik kommt.

    • Hans G. sagt:

      Richtig, kein Schwerpunkt. Eine Handvoll Unfälle und mit Abzug der Betriebsgefahr kaum Unfälle wo ein Autofahrer einen Radfahrer mal umgenietet hat. Wie immer eben. Siehe die lustigen Ghostbikes.

      • Radfuchs sagt:

        Dein „lustiger“ Kommentar offenbart nur deine Niedertracht. Wer es lustig findet, dass Menschen im Straßenverkehr sterben, der hat etwas ganz Grundsätzliches im Leben nicht verstanden.

      • Maik sagt:

        Sie wissen nicht, was die Betriebsgefahr ist und wie diese in die Bewertung von Unfällen einfließt, oder?

        • Radfuchs sagt:

          Betriebsgefahr, die beste Ausrede aller Zeiten. Worin genau soll die Alleinschuld von Radfahrern bestehen, die in der LuWu auf dem Radweg geradeausfahren (außer Geisterfahrern)?

      • Offen und klar offenbarst du hier deine widerwärtige Menschenverachtung.

    • Omun sagt:

      Da steht nichts zur Luwu drin.

  5. Super sagt:

    Autos auf die Schienen und die jetzige Straße für die Radfahrer.

  6. Ggg sagt:

    Ich glaube die Radler sind größenwahnsinnig, wieviel Verkehrsraum sind sie denn gewillt sich zu teilen? Die Luwu ist eng genug.

    • Radfuchs sagt:

      Augenblicklich reklamieren die Autofahrer geschätzt 10m Straßenbreite allein für sich, nämlich zwei Fahr- und zwei Parkspuren. Und zwar exklusiv.
      Zudem blockieren sie gelegentlich auch noch die Restflächen, die Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleiben sollten und sind nur mit dicken Barrieren davon abzuhalten, den Gleisbereich zu missbrauchen.

  7. G sagt:

    Mit Paulsen tritt ja ein echter Experte auf den Plan….. Vielleicht sollte der erstmal Rad fahren lernen bzw das richtige Verhalten im Straßenverkehr.

    • Dass die LuWu in der aktuellen Form regelwidrig ist, hat nicht Paulsen verursacht. Aber die Stadtverwaltung muss aufpassen, nach immerhin 2 Jahren Bescheinigung der Regelwidrigkeit der aktuellen Situation nicht bei irgendwelchen daraus resultierenden Unfällen am Ende noch eine Teilschuld zu riskieren.

      Du musst mir mal zeigen, wie du heute am Radfahrer mit 1,50m Abstand in der LuWu vorbeifährst, wenn dieser 1m Abstand von den parkenden Autos hält.

      Aber wahrscheinlich hast du deinen Führerschein im Lotto gewonnen und kennst diese 1,50m nicht mal. Bei Kindern oder bei schlechten Straßenverhältnissen (Regen, Dunkelheit) auch 2m Abstand.

      Wann lernen eigentlich manche* Autofahrer mal irgendwas aus der StVO?

      * also alle bis auf die besonders aufmerksamen 15%, die sich an die Regeln halten

  8. Sachverstand sagt:

    Unfug, beidseitig im Grundsatz tadellose Radwege und bei korrekter Richtungsnutzung auch in der Breite völlig ausreichend. Fahre ich häufig selber lang.

    • Hazel sagt:

      Dem stimme ich zu. Bin selber Fahrradfahrer und es gibt dort Fahrradwege, die voll ausreichend sind. Viel Lärm um nix.

    • rupert sagt:

      @ Sachverstand

      Die Radinfrastruktur in der LuWu führt teilweise direkt durch den Gefahrenbereich, der laut gängiger Rechtssprechung durch RadlerInnen gar nicht befahren werden darf.

      http://halle-verkehrt.de/post/luwu-vii

      • :( sagt:

        „Radwegbreite 1,40m, mit dem Randstreifen 1,50m, so weit zulässig laut StVO.“ Sollte wohl ausreichen! Da kannste quer fahren… Autos haben manchmal viel weniger Platz.

        • Hallenser sagt:

          Viel weniger als 1,50m? Dann bleiben sie aber stecken. Selbst der Trabi war breiter.

        • Du hast offenbar vergessen, dass die Radfahrer 1m Abstand von den parkenden KFZ halten müssen und dass die vorbeifahrenden Autos 1,50m – 2m Abstand vom Fahrrad lassen müssen. Und damit ist der Abstand *zwischen* den Fahrzeugen gemeint, also vom linken Lenkerende bis zum rechten Außenspiegel.

    • Überholabstand 1,50m, Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen 1m, reale Spurbreite 1m.

      Du kennst die Verkehrsregeln nicht und redest deshalb Unsinn. Offenbar fahren fast alle PKW dort regelwidrig an den Fahrrädern vorbei.

  9. Wuffi sagt:

    Die Luwu hat doch Radwege, fahre och darauf was soll diese Diskussion überhaupt.

  10. Mensch mit Selbsterhaltungstrieb sagt:

    Ich werde dort in Zukunft (zumindest bergab ab Lessingstraße bis zur nächsten Ampelkreuzung) konsequent auf der Fahrbahn fahren. Dann schlage ich zwei Fliegen mit einer Klappe: Ich fahre nicht im Türöffnungsbereich der parkenden PKW und es kann mich auch kein PKW rechtswidrig mit zu geringem Seitenabstand überholen…

    • Hallenser sagt:

      Warum erst „in Zukunft“? Machst du doch jetzt schon. Verkehrswidrig trotz Radweg auf der Fahrbahn, solche Leute bringen alle Radfahrer in Verruf.

    • Wilfried sagt:

      Klar können dich noch PKW überholen, wenn du nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit fährst. Sollen die hinter dir etwa deinen ungewaschenen Mief inhallieren?

    • Wuffi sagt:

      Wie bekloppt bist du um sich so zu äußern. Es gibt Radwege und dann benutze sie auch. Autofahrer fahrt doch auch mal auf den Fußwegen aber da ist die Hölle los.

  11. Anton sagt:

    Schön, dass sich da etwas tut. Der jetzige Zustand ist für Radfahrer hochgradig gefährlich: ein schmaler Fahrstreifen, kaum breiter als das Rad selbst, rechts Autos, bei der jederzeit eine Tür aufgerissen werden kann, als besondere Überraschung auf dem Radweg parkende Autos und links 60 km/h schnelle PKW, die den Mindestabstand nicht einhalten. Versuchen Sie mal, sich da als Radfahrer einzuordnen, wenn vor Ihnen der Radweg blockiert ist. Ninja Warrior Germany, sag ich nur.

    • Sachverstand sagt:

      Auch dem Radfahrer ist, wie dem Fahrer sonstiger Fahrzeuge, eine vorausschauende Fahrweise nicht verboten. Diesen Fakt scheint jedoch nur Denen bekannt, welche beide Rollen aktiv kennen, also Auto- und Radfahrer sind Was Sie hier beschreiben kann Ihnen in jeder x-beliebigen Straße mit Randstreifenbeparkung passieren, selbst bei der zuletzt hochgeloben „Radautobahn“ in der Bernburger Str. in Ri. Zentrum. Und nein, man muss die LuWu nicht wie von der Tarantel gestochen in Ri. Reileck bergab befahren. Ich für meinen Teil fahre Rad auch immer so, dass ich mit sich öffnenden Autotüren rechne, dass man mich beim Ausparken übersehen kann, toter Winkel z.B., also mit Vorausschau, so wie in der Fahrschule gelernt.

      • Radfuchs sagt:

        Man muss nicht. Aber warum ist ein Radfahrer, der es bergab rollen lässt, gleich „wie von der Tarantel gestochen“, wohingegen Autofahrer „erlaubte“ 50 für die Mindestgeschwindigkeit halten und Fahrverbote bei läppischen 74 für völlig überzogen?

      • Dir wiederum fehlt der Sachverstand zur StVO bezüglich der geltenden Sicherheitsabstände. Wer auf der LuWu einen Radfahrer überholt bzw vorbeifährt, muss 1,50m bis 2m Abstand einhalten. Das schaffen höchstens manche Kleinwagen, wenn sie ganz links fahren.

  12. Früh sagt:

    Macht mal ne radlerfreie Innenstadt, da gäbe es keine An….. mehr

  13. JM sagt:

    Bergab vom Steintor zum Reileck schleiche ich auch immer, aus Angst, dass bei einem parkenden Auto plötzlich die Tür aufgeht. Oft sind die Radwege in beide Richtungen mit Kurzzeitparkenden zugeparkt.

    Trotzdem muss man ehrlich sagen, dass ich dort auch häufig Radfahrer sehe, die alle roten Ampeln missachten, die Straßen nach Lust und Laune überqueren etc.

  14. lederjacke sagt:

    Das Geld dafür sollte lieber dort eingestuft werden,wo Radwege völlig fehlen oder defekt sind oder unsinnig im Nirgendwo landen (Glauchaer Str. und Dessauer Str. und W.-Brandt-Str.). Wenn an der Ampelkreuzung Reileck (Möhrenapotheke) die Radspur endlich durchgezogen wird und dann Autos nur noch einspurig an der Kreuzung stehen können, würde mir (Radlerin)) das schon reichen. Dann können die Bäume in der Straße auch ungestört weiterwachsen!

  15. Radler sagt:

    Ganz einfach, die Autos fahren auf dem Gleisbett! Mehr Platz gibt es ja nicht.

  16. Hallenser sagt:

    Die Luwu ist Sackgasse. Da muss man mit dem Auto überhaupt nicht lang.

  17. Willy sagt:

    Eine „Fahrradsteuer“ wäre dann wohl gerechtfertigt. Wer seine Interessen durchsetzen möchte, muss dann auch die finanziellen Konsequenzen tragen. Der Autoverkehr wird zu Recht zur Kasse gebeten, weshalb ist das Fahrrädern anders?

    • Radfuchs sagt:

      Aber gerne doch. Natürlich wie beim Auto bezogen auf den CO2-Ausstoß. Wohin darf ich meine 2ct überweisen?
      Und Energiesteuer zahlen Radfahrer ja sowieso schon, auf die Lebensmittel und neuerdings auch auf den Strom für den Ebike-Akku. Ebenso Mehrwertsteuer auf alle Leistungen rund ums Fahrrad (Kauf, Reparaturen, Ersatzteile).

    • max sagt:

      Ich hätte dann noch eine Steuerrückforderung. Die A143 hab ich ja mitbezahlt ohne sie als Radfahrer nutzen zu können.

    • Masse geht in 3. Potenz in die Schäden ein. Antriebsleistung linear. Ein Fahrrad mit 15 kg und 1/4 PS würde also im Vergleich zu einem Auto mit 1500 kg und 150 PS das 100*100*100*600 fache an Steuern zahlen. Übliche Autosteuern heutzutage sind doch im lächerlich kleinen Bereich. Nehmen wir mal 300 Euro pro Jahr.

      Das macht für 100000 Fahrräder ungefähr 5 Cent pro Jahr aus. Die Zahl ich der Stadt gern im Voraus für die nächsten 20 Jahre, wo soll ich den einen Euro unkompliziert hinbringen?

      Ach so: Da die Fläche auch ein Problem ist (Parken!), würde ich sagen, dass nochmal 1/10 der Steuer pro Fahrzeug anfällt. Damit kämen wir für die 70 Mio Fahrräder in Deutschland auf 3,50€ pro Jahr.

      Noch Fragen?

  18. M.D. sagt:

    50 kmh mit dem Fahrrad die luwu runter ist auch zu schnell und zu gefährlich.

  19. lederjacke sagt:

    @Willy, mein Rad steht abends meistens im Keller. Der ist Bestandteil des Mietvertrags. Mach das mal mit deinem Auto nach. Mein Rad fährt ohne Abgase. Die Nutzung all der teuren Autobahnen ist mir mit dem Rad nicht erlaubt.W.z.b.w.

    • Willy sagt:

      @lederjacke
      Super, ich fahre übrigens auch Fahrrad.
      Fahrradfahrer beanspruchen viel teure Infrastruktur ausschließlich für sich selbst, wer bezahlt das denn? Was hat das denn mit der Autobahn zu tun?

  20. Radfuchs sagt:

    Eine zweckmäßige, zuverlässige, sichere Infrastruktur darf sich jeder Bürger dieses Landes wünschen.
    Vorausschauende Fahrweise und angepasste Geschwindigkeit wird vom Gesetzgeber verlangt, aber sie darf keine dauerhafte Entschuldigung sein für schlechte Infrastruktur.
    Es ist absolut nicht einzusehen, dass an einer Hauptverkehrsstraße wie der LuWu ein benutzungspflichtiger Radweg besteht, auf dem man mangels ausreichendem Abstand zu parkenden Fahrzeugen mit 10-15 km/h bergab schleichen soll.

    • rupert sagt:

      @ Radfuchs

      Auch bei 10-15 km/h dürften sich schwere Verletzungen bei einem Dooring-Unfall ergeben.

      Daher empfiehlt der ADFC ja, die Strasse zu benutzen, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann.

      https://www.adfc.de/artikel/ploetzlich-oeffnet-sich-die-autotuer

      Das Problem betrifft in Halle noch mehr Radwege.
      Auch in der Trothaer Str. (stadteinwärts) entspricht der Radweg nicht den aktuellen baulichen Anforderungen. Stadtauswärts fehlen selbst auf dem neuen Abschnitt Sicherheitsabstände zu parkenden Autos.
      http://halle-verkehrt.de/tag/trothaer-strasse

      • Radfuchs sagt:

        Völlig richtig! Bei 15 km/h braucht man durchschnittlich 6m zum Anhalten. Wenn die Autotüre etwa 4m vor dir plötzlich aufgestoßen wird, dann rasselst du bereits unbebremst rein.
        Das reicht für eine kaputte Kniescheibe oder Sturz auf die Fahrbahn und anschließendes Überfahrenwerden sicherlich schon aus.
        Das Dooring-Risiko lässt sich nur durch genügend Abstand vermeiden, nicht durch „angepasste Geschwindigkeit“.

  21. Aurora sagt:

    Es wäre erst einmal sinnvoller, wenn alle Verkehrteilnehmer (ja auch die Radfahrer) sich an die Verkehrsregeln halten würden. Wie Z.B. den Radweg nutzen und nicht auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung fahren und das Rot an der Ampel beachten. Das sind gerade in der Lu-Wu sehr schlechte Angewohnheiten, egal ob Fußgänger, Auto- oder Radfahrer.

    • Dann hast du auf der LuWu sofort Tempo 30 oder eher Tempo 20, weil du an keinem Radfahrer mehr vorbeifahren darfst.

      Von Verkehrsregeln sollte man lieber reden, wenn man sie auch kennt.