Brennendes Auto des Nachbarn gelöscht: Vermieter will Feuerlöscher ersetzt haben
Nachdem am Samstagabend ein Mann in Halle-Trotha das brennende Auto seines Nachbarn mit dem Pulverlöscher aus seinem Haus gelöscht und damit ein weiteres Ausbreiten der Flammen und ein Übergreifen auf die Fassade verhindert hat, hat er nun Ärger mit seinem Vermieter.
Der teilt seinem Mieter mit: “Weil der Feuerlöscher nicht in meinem Haus und auf meinem Grundstück eingesetzt wurde, müssen Sie für die Neubeschaffung sorgen.” Er fordere deshalb dazu auf, “umgehend für Ersatz zu sorgen.” Diese könne auch gern über die Autoversicherung des Opfers passieren.
Nach Rücksprache mit einem Juristen greife aber in diesem Fall §904 des Bürgerliche Gesetzbuches (BGB), das sogenannte Notstandgesetz. Demnach habe der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz von seinem Mieter, weil dieser durch sein Handeln größeren Schaden verhindert hat.
War es das Haus des Vermieters, was vom Brand gefährdet war?
das Nachbarhaus
Ergo! … Kapiesche? Aha! Also selber …
Kein Zaun, bist du bekloppt, na klar!
ergo is damit sicher der versicherer gemeint 😉 ergo – versicherungen 😉 danke für deinen sinnvollen hinweis , ansonsten aber lass deine weisheiten auf deiner seite des zaunes.
Wenn du versprichst, hier nicht mehr immer wiederkehrend dummes Zeuch reinzuposten! Dann wäre das interstrullektruelle NiWo schon deutlich angehoben!
Es spielt keine Rolle, in so einem Fall ist man zur Hilfe verpflichtet. Der komische Vermieter kann sich an die Versicherung des Autofahrers wenden. Er sollte Stolz sein, einen hilfsbereiten Mieter zu haben, statt so kleingeistig und geizig.
Ein Auto hat gebrannt, nicht das Haus.
Na und. Was macht das für einen Unterschied. Helfen ist angesagt.
Was für ein dummer und empathieloser Vermieter! Statt dankbar zu sein, dass die Fassade durch das Feuer nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde, kennt der Vermieter nur Raffgier!
Er will nicht mehr als den nun leeren Feuerlöscher ersetzt haben. Das ist sein gutes Recht. Kein Grund rumzuheulen.
Sieht der Jurist im Artikel wohl anders. Bei Endkundenpreisen um die 30€ muss es ein wirklich sehr spezieller Vermieter sein.
Einer der sein Recht kennt und rechnen kann. So speziell ist das aber nicht. Dein „Jurist im Artikel“ kann das anders sehen. Hat wenig Auswirkungen.
Oh man, wie doof kann man eigentlich sein? Selbst einfaches googlen ist dir schon zu viel, der Vermieter wird natürlich nichts bekommen und das ist auch gut so.
Hätte warten sollten bis sein Haus wirklich gefährdet und solange auf die Feuerwehr warten sollen.
Wenm die Karre Totalschaden wäre der Feuerlöscher noch rechtzeitig zum Einsatz gekommen, so lernen wir daraus?
Er hat nichts gegen den Einsatz seines Feuerlöschers. Er möchte lediglich wieder einen vollen Feuerlöscher an die Wand hängen. Mit der „Karre“ hat er überhaupt nichts zu tun.
Die Feuerwehr bekommt ihr eingesetztes Löschmittel ersetzt. Das müssen die Feuerwehrleute nicht selbst bezahlen oder von zuhause mitbringen, das übernimmt der Steuerzahler. Hier wurde aber nicht das Löschmittel einer öffentlichen Institution verwendet, sondern das eine Privaten. Weder hat der selbst gelöscht, noch hat sein Eigentum gebrannt. Jemand hat seinen Feuerlöscher benutzt, um den Brand an einem Auto von jemand dritten zu löschen. Ok. Danke im Namen aller Beteiligten. Nun muss der Feuerlöscher aber wieder funktionieren. Sonst fackelt „die Karre“ beim nächsten Mal wirklich ab. Das lernen wir daraus.
Kein Anspruch auf Ersatz
Üblicherweise rufst du hier immer zur Zurückhaltung auf und belehrst alle anderen in Fragen respektvollen Umgangs. Und nun beweist du, dass du selbst auch nur eine schimpfgeile Trollpussy bist!
Wieso sollte die Versicherung des brennenden Fahrzeugs dafür nicht aufkommen?
Aber Hauptsache jeden Monat tausende € Miete kassieren.
Millionen!
Oder volkspolnische Zloty? Inflationszeitbanknoten?
Hä, das sollte doch selbstverständlich sein, dass der Eigentümer des Autos den Feuerlöscher ersetzt?
Was war das für ein Jurist? Aus § 904 BGB kann man entnehmen, dass der Nachbar den Feuerlöscher benutzen durfte (S.1), aber der Vermieter auch einen Schadensersatzanspruch hat (S.2).
… der ist heute wieder als Juristz untzerwegs, nachdem er gestern „Pharmakologe und Frauenarzt“ simuliert hat!
Witzig, wie wenig man in einer Disziplin wissen muss, um für dich bereits als „Pharmakologe“ unterwegs zu sein. Ich hoffe, du führst keine Tätigkeit mit Verantwortlichkeit für irgendetwas aus, denn deine Kenntnisse in sämtlichen Lebenslagen sind offensichtlich arg beschränkt. Aber für dich mal gratis: die Auskunft mit 904 BGB ist Quatsch. Das wird vermutlich über ne (echte) GoA gelöst. Und jetzt wünsche ich dir ein fröhliches googeln du Lauch 😂
Ich? Ich bin Leiter der nuklearen Restmüllentsorgung … ähhh .. des nuklearen Wertstofflogistikzentrums beim Zentralen Kirschkernkraftwerk Süd, Ausweichslagerstand Halle -Ost (große Hallenanlage)! Aber danke der Nachfrage. In meinem Job regle ich viel schwierigere Dinge als polplige Feuerlöscher. Jetzt, wo die „Asse“ als Kippe für uns ausgefallen und auch Russland unsere „Wertstoffe“ nicht mehr annehmen will …
Ist natürlich völliger Quatsch, welches Semester bist du, im Vierten? Hier fehlt ganz einfach das Kriterium der Rechtswidrigkeit, da von einer Einwilligung zur Brandlöschung zur Risikoverringerung auszugehen ist und damit der Anspruch nicht durchsetzbar ist. Bitte schreibe erst dein Staatsexamen und geh ins Rep. du Knecht.
Wenn du mal Anwalt werden willst, solltest du die Sache mit dem Recht und der Rechtsanwendung noch lernen! Rumpöbeln im Internet – auch nachts – hilft dir da so überhaupt nicht weiter.
Hat er nicht
Warum nicht? Ihm ist ein Schaden entstanden (leerer Feuerlöscher), den er nicht selbst verursacht hat.
Da hat der Jurist aber nicht Satz 2 des Paragrafen gelesen. Der Eigentümer darf den Einsatz des Feuerlöschers zwar nicht verbieten, allerdings kann er Schadensersatz verlangen. Das bezahlt sicherlich auch die Autoversicherung oder der Autoeigentümer im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Pkw-Eigentümer oder die Versicherung wird den Feuerlöscher bzw den Refill sicherlich auch gern bezahlen. Dafür ist die Autoversicherung auch da.
gibt Gerichtsurteile hierzu… NEIN.
Diese Gerichtsurteile würden mich aber mal interessieren. § 904 S.2 ist hier nämlich vom Wortlaut her eindeutig. Strittig ist insofern lediglich, ob der Begünstigte oder der Einwirkende Schadensersatz zu leisten hat.
Ja gibt es
Ist das Recht im sprichwörtlichen Arsch?
Nein, du verstehst nur vieles nicht. Das ist aber nicht Schuld des Rechts.
Was für ein Arsch ist das denn? Wenn er mal sein Auto brennen sieht kommt hoffentlich keiner der löscht da man ja nicht die Feuerlöscher ,welche scheinbar nur Ausstellungstücke sind nicht benutzen darf. Wie blöde muß ein Mensch sein der einem hilft um dann sich anschließend sich Vorwürfe anzuhören
ok, konstruieren wir den fall mal weiter. der feuerlöscher ist jetzt leer. damit hat das haus ggf. keinen mehr. jetzt brennt es im haus. und nun? dass der feuerlöscher ersetzt werden muss ist also klar. warum sollte aber der vermieter das bezahlen? ist er die wohlfahrt? der verursacher, bzw. seine versicherung trägt die kosten…
Ich habs: der „Konstrukteur“!
Natürlich bezahlt der Vermieter das im Rahmen seiner Sorgepflicht für das Gebäude. Da ist es egal, wofür der Löscher eingesetzt wurde. Brandbekämpfung ist Brandbekämpfung.
Ein „Verursacher“ des Brandes ist ja wohl noch nicht ausgemacht; der PKW-Halter wird es kaum gewesen sein…
Nicht der Pkw-Eigentümer möchte den Feuerlöscher ersetzt bekommen, sondern ein unbeteiligter Dritter. Nehmen wir an, der Brand wird mit einer an der Wäscheleine hängenden Decke gelöscht. Die Wäsche ist Ihre. Selbstverständlich ließen sie das zu, aber es wäre schon nett, wenn man als unbeteiligter Dritter nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.
This is Germany
Wichtiger comment!
… den hat der „Westler“ eingeführt, als er mein Land okkupierte.
Schlimmer als „Westler“ sind Wossis, also gebürtige Ossis, die sich zu Doppelwessis gemausert haben.
Das ist 120%ig korrekt festgestellt. Die 20% Bonus gibt es für die Attributierung mit „Doppel-„!
Pharisäer waren schon immer der schleichende Tod jeglicher Gesetzlichkeit!
Solche knauser sollte man links liegen lassen, mal sehen, wie weit sie kommen
Fakt ist: Wenn das Haus des Vermieters auch nur im Ansatz gefährdet war, nennt man das Notgeschäftsführung.
Nach Raffgier kommt jetzt Gesellschaftsrecht.
Was liest du da nur immer?
Das ist kein Fakt, sondern hätte, hätte Fahrradkette.
😂😂😂 Notgeschäftsführung. Du bist wohl eher ein Geschäftsführer in Not.
… und jetzt ein Versuch, lustig zu sein! Das letzte Bierchen hättest du stehen lassen sollen, Maiky! Bei Wortspielchen solltest du ausserdem noch viel üben. Zum Germanisten langt es auch nicht! Was solls also?
Hast du gerade im Internet deine Notdurft verrichtet? 😂😂😂
Möge dem Vermieter das Auto abfackeln, mal sehen ob dann der Mieter löschen tut.
Tut tut, du Nachtwächter Fadamo!
Die Vermieter in Halle sollen mal lieber froh sein, dass in ihren Bruchbuden überhaupt jemand wohnen will!
Besserwessi, dein Name ist Programm.
„als er mein Land okkupierte.“
Als du ihm dein Land vor die Füße geschmissen hast.
Na gut, ich meins auch.
Duck und wech.
Ich bin Beute-Deutsche á la 1990! Und seit dem ersten Tage in Opposition. Ich habe niemals irgendwelchen Dahergelaufenen mein „Land vor die Füße geschmissen“
Ersatz muss her,ohne wenn und aber, Anspruch muss angemeldet sein, ansonsten zahlt die Versicherung nicht. Ohne solche Individuen die fremdes Eigentum anzünden, braucht man nix.
Wo ist maik wenn man ihn braucht.. ?
Macht der etwa Urlaub?
Dem Vermieter fehlt wohl was
Ja, ein Feuerlöscher. Genau darum geht es. Guten Morgen auch.
Sollen wir spenden? Knauser
Irgendwie spitzfindig.
Natürlich bestehen Ansprüche auf Ersatz, halt nur nicht durch den Mieter.
Durch den Mieter werden keine Ansprüche geltend gemacht. Der Feuerlöscher gehört dem Vermieter. Der wendet sich sinnvollerweise an den, der den Löscher benutzt hat. Wenn der weiderum sagt, Moment, das zahlt doch bitte der, dessen Auto ich gelöscht haben, und der sagt, ja Moment, das zahlt doch meine Versiucherung, dann ist das im Detail eine Frage des tatsächlcihen Geldflusses. Aber ersatzpflichtig ist grundsätzlich erstmal derjenige, der den Feuerlöscher leergemacht hat.
Ist wirklich nicht ungewöhnlich. Ist ein Grundpfeiler des deutschen Rechts und das Prinzip schon viele Jahrhunderte in praktischer Anwendung.
Na wie denn sonst? In Deutschland herrscht Ordnung, da liegt der Kamm auf der Butter, man sieht es überall, auf den Straßen, den begraffitibesprühten Baulichkeiten, in den Gleisbetten, bei illegaler Müllentsorgungh im Wald, weggeworfenen Zigarettenkippen.
🙂 🙂
Lern erstema Deutsch meine
Das nächste Mal einfach warten, bis das Feuer aufs richtige Haus überspringt.
Es hat kein Haus gebrannt, sondern ein Auto. Lass dir das Bild zum Artikel beschreiben!
Die „taube Nuss“ macht ihrem Namen alle Ehre, sie kann weder Texte noch Bilder lesen.
Selten so dümmliche Posts gelesen! Völlig am Thema vorbei!
Auf dem Bild ist ein angekokeltes Auto zu sehen.
Im Artikel steht:
„ein Mann in Halle-Trotha [hat] das brennende Auto seines Nachbarn [gelöscht]“
Nirgends die Rede von einem brennenden Haus, weder einem falschen noch einem richtigen.