„Bürgerfest“: Wählergruppierung will keine Sondernutzung zahlen

8 Antworten

  1. Rechtszwodreivier sagt:

    Wem die AfD zu links ist, wählt Kanne. Ist er nicht mehr in der AfD, weil er denen nicht zu extrem war? Man hört, er hätte in Weißenfels viel Mist mit seiner rechten Gruppierung angerichtet?

    • Hans sagt:

      Wie kommen Sie auf die Idee? Beim Team Schrader ist z.B. das Thema „Ausländer“ nicht mal präsent. Vielleicht sollte Herr Seppelt sich mal fragen, ob ob er für solche strafrechtlich relevanten Diffamierungen wirklich die Verantwortung übernehmen will.

  2. Omun sagt:

    Team Schrader ist eine verkappte rechtspopulistische Bewegung und nichts anderes. Jede politische Organisation muss Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum bezahlen. Es ist bedauerlich dass die MZ dieser rechtspopulistischen Vereinigung auf den Leim geht…

    • Hans sagt:

      Rechtspopuslismus ohne „rechte“ Positionen? Dann wäre Team Schrader die Quadratur des Kreises gelungen. Wenn schon, sind die ja wohl eher linkspopulistisch.

      • Onkel Uhu sagt:

        Jetzt schreibt einer der Schwachmatikertruppe hier auch noch so eine hohlraumkonserbierte Gülle.
        In den Wahlveranstaltungen des Herrn Schrader redet nicht der etwas unterbelichtete Schrader, sondern entweder lässt sein Adjutand straff vom Leder ab oder seine Olle geifert.
        Ausländer lassen sie raus, stimmt. Wenn man in ihrer Truppe umrührt kommt nämlich schnell braune Suppe hoch.
        Ein brauner Vorposten, welcher letztlich in die AFD aufgesogen wird.

  3. stekahal sagt:

    Was soll überhaupt das Ganze ? Gut an so einem Stand könnte man mal den Kaididaten kennenlernen, wenn nicht gerade seine Aktentaschenträger ihn vertreten.
    Aber die Wähler sind doch keine Kindergartenkinden, lassen sich sicher nicht durch bunte Fähnchen, Kugelschreiber, Luftballons und Kuchen in ihrer Wahl beeinflussen. Also vergebliches Bemühen.

  4. Martina Hornburg sagt:

    § 6Gebührenermäßigung, Gebührenbefreiung und Gebührenerstattung
    (1)Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn ander Sondernutzung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

    Wurde denn geprüft ob überwiegend öffentliches Interesse vorliegt? Ich meine „Ja“!!! Somit hätte ganz oder zumindest teilweise die Gebühr erlassen werden können.

    Die Verwaltung sollte mal aufgefordert werden eine Zusammenstellung zu liefern wann und unter welchen Umständen in den vergangen Jahren Sondernutzungsgebühren erlassen oder teilweise erlassen wurden.

    Hier würden alle ganz große Augen bekommen!!!!!!!!!!!!!!!!