Büschdorf: Straßenbahn darf nur noch 20 km/h fahren

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26 Antworten

  1. Bahnverspätung sagt:

    Weil die Autofahrer zu doof sind, Rücksicht zu nehmen, muss die Straßenbahn Rücksicht nehmen…

    • Chris sagt:

      An einem Unfallschwerpunkt erwarte ich auch von Straßenbahnfahrern Rücksicht und die Einhaltung der StVO und gegebenenfalls eine Verringerung der Geschwindigkeit zur Unfallvermeidung.

      UND JA AUCH STRASSENBAHNFAHRER SIND VERKEHRSTEILNEHMER.

      StVO

      § 1 Grundregeln

      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      • eseppelt sagt:

        Sollen demnächst auch die ICE an Bahnübergängen auf 20 abbremsen, weil Autorambos zu blöd sind, die Schranken zu beachten und um die Balken drumheurm fahren?

        Einzige Konsequenz: wer beim Abbiegen den Schulterblick nicht macht, den Führerschein entziehen.

        • Chris sagt:

          Einen Bahnübergang (egal welcher Form) zu missachten ist eine Vorsätzliche Tat und mit diesem Unfallgeschehen nicht zu vergleichen. Es sei denn Sie werfen jedem Autofahrer vor, die Unfälle vorsätzlich herbei zu führen.

          • eseppelt sagt:

            keinen Schulterblick zu machen ist auch vorsätzlich.

          • Kronprinz sagt:

            @eseppelt: Das stimmt nicht. Der fehlende Schulterblick kann fahrlässig (nicht dran gedacht) oder vorsätzlich (mir doch egal, ich mache ihn nicht, obwohl ich ihn jetzt machen müsste) geschehen.

        • W. Molotow sagt:

          Das ist etwas pauschal.

          Gibt ne Menge Fahrzeuge, da hilft kein Schulterblick – LKW, Transporter, Hundefänger…

          Im Übrigen ist auch nicht jede Linksabbiegemöglichkeit in der Delitzscher zum Wenden eines Sattelzuges geeignet – der braucht etwas mehr Radius.

  2. Radlertrinkender Radler sagt:

    Diese Entscheidung zeigt mal wieder, dass in der STadt zu viele Mitarbeiter total spritvernebelte Entscheidungen treffen. Auch in der Stadtverwaltung gibt es Autofahrer, deren Horizont sich zwischen Windschutzscheibe und Kühlergrill verorten lässt.

    Statt den Unfallschwerpunkt durch ein Verbot des Linksabbiegens zu entschärfen, damit die wendenden Fahrzeuge an der nächsten AMPEL gesichert die Bahn überqueren können, werden Verspätungen und Anschlussverluste der Reisenden in Kauf genommen.

    Das reiht sich aber ganz gut in die KFZ-orientierte Verkehrspolitik der Stadt ein…

    • Sachverstand sagt:

      War da in der DZ’tscher kurz nach Fertigstellung nicht einmal etwas, weil Anwohner unbedingt links abbiegen wollten? Kann mich da dunkel an diverse Medienberichte erinnern und das Verkehrsplaner es aus fachlicher Sicht abgelehnt haben.

  3. Stephan Weinholz sagt:

    In der Verkehrsärmeren Zeit ist auch gerade dieser Bereich als Rennstrecke durch die Straßenbahnfahrer genutzt worden, es wurden Geschwindigkeiten von 68 km/h gemessen, meine Garmin hat es mir angezeigt. So verantwortungsvoll gehen auch einige Straßenbahnfahrer mit den ihnen anvertrauten Fahrgästen um. Die beste Lösung ist eine Ampel ?, weil es die beste Investition ist, nämlich die weitere Herabsetzung der Gefahr, dass es in diesem Bereich zu einen tödlichen Unfall kommt. Hoffen wir auf die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer.

  4. geraldo sagt:

    Als nächstes muss die Stadt dann auch noch die Fördermittel zurückzahlen, weil die projektierte Fahrzeitverkürzung nicht eingetreten ist.

    • Radlertrinkender Radler sagt:

      Das sollte mal gleich eine Fraktion im Rat anfragen…

      Aber so zeigt sich, dass der Horizont der Entscheider spätestens mit der Motorhaube endet…

    • Genussfahrer sagt:

      Wäre durchaus sinnvoll. Beim Stadtbahnprogramm wurde genug getrickst. Vielleicht kann man den ein oder anderen ja persönlich in Haftung nehmen.

  5. 10010110​ sagt:

    Ich sehe einen Teil des Problems in der politisch forcierten Trennung zwischen Straßenbahn und restlichem Verkehr. Aus Windschutzscheibenperspektive ist die Fahrbahn vor einem dann nämlich frei von jeglichen störenden Hindernissen (außer anderen Autos) und beim Abbiegen denkt man dann nicht mehr dran, dass da noch andere Verkehrsarten operieren.

    Getrennte Gleisbetten sind nur da sinnvoll, wo genügend Platz ist, um auch ordentliche Bahnübergänge zu gewährleisten, und wo es kein großes Problem ist, wenn dazwischen für eine Weile keinerlei Querungsmöglichkeiten bestehen. In einer Stadt mit vielen kleinteiligen Wegbeziehungen ist das beschissen.

    • Bimmelfahrer sagt:

      Die Trennung wurde damals durchgesetzt, damit Autofahrer nicht von den „zuckelnden Straßenbahnen“ behindert werden.
      Weiterhin ist es für den Autofahrer (m/w/d) unschädlich, wenn er wenige Meter mehr zu fahren hat, um eine sichere Querungsmöglichkeit zu nutzen.

    • Seb Gorka sagt:

      Die Unfälle in gemeinsam genutzten Verkehrsflächen erklärt das aber auch nicht. Siehe jüngstes Beispiel vom Marktplatz.

      Sieht ein Lkw-Fahrer nicht in den Rückspiegel vor dem und beim Abbiegen oder Wenden, wird er auch in Zukunft „überrascht“ werden. Ob nun kleine unscheinbare Fußgänger, Radfahrer oder eigentlich kaum zu übersehende Straßenbahnen. Da ist auch egal, ob die statt mit Garmin-genauen 68,0827 km/h „langbrettern“ nur mit 20 km/h „angeschlichen“ kommen. Das ist alles nur Symptombekämpfung.

      • Radlertrinkender Radler sagt:

        An der Raffineriestraße war der LKW-Fahrer auch „überrascht“, leider hat es die Fahrradfahrerin nicht überlebt…

      • Stephan Weinholz sagt:

        Es waren 68,08275478 km/h…. aber es sind nur 50, 0000000 km/h erlaubt und jetzt gar nur noch 20,0000000 km/h. Es ging in der Sache meines Beitrags darum, dass auch nicht alle Verkehrsteilnehmer einer bestimmten Gleisgruppe sich an die geltenden Regeln halten und ich gleichzeitig an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer hoffe. Fühlt sich da wohl jemand angesprochen?

        • eseppelt sagt:

          „Es waren 68,08275478 km/h…. aber es sind nur 50, 0000000 km/h erlaubt und jetzt gar nur noch 20,0000000 km/h.“

          Eigenener Gleiskörper -> 70 km/h erlaubt.

          • Gork-vom-Ork sagt:

            70 km/h gilt bei Straßenbahnen nur bei unabhängigem Bahnkörper: §16 BOStrab: „…Unabhängige Bahnkörper befinden sich auf Grund ihrer Lage oder Bauart außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen…“

            Bei der Delitzscher Straße handelt es sich um einen „besonderen Bahnkörper“ und da gilt § 50 BOStrab, wonach die technische Aufsichtsbehörde hier die Höchstgeschwindigkeit festlegt.
            Hierbei weiß ich aber nicht, welche das für den Bereich der Stadt Halle ist bzw. welche Vmax hier festgelegt wurde.

            Das Problem an dieser Stelle ist, dass die Stadt Halle, als zuständige Verkehrsbehörde, hat doch wegen der Baustelle an der gesperrten Linksabbiegerspur (neuer Zubehörladen für Motorräder?) den Geradeausverkehr teilweise über diese Abbiegespur verschwenkt.
            Hierbei hat diese jedoch eine seltsame Umleitung eingerichtet: „…Umleitung Richtung HES / B100 über Fiete-Schulze-Straße/Reideburger Straße zur Auffahrt HES/ B100, alternativ Wenden…“.
            Dabei frage ich mich, warum man nach dem Wenden über die Fiete-Schulz-Straße zur HES fahren soll, wenn man auf der nördlichen Seite auf die HES auffahren kann.
            ABER: die Stadt hat ja gerade das Wenden ermöglicht und dabei „vergessen“, extra große Warnhinweise aufzustellen, sodass jeder wendende Verkehrsteilnehmer auch daran denkt, dass da ja eine Bahn kommen kann. Hierbei hätte ich von vornherein die HAVAG angewiesen, zur Verkehrssicherheit, hier mit verminderter Geschwindigkeit zu fahren.

            Aber es muss ja immer erst einmal mehrmals knallen.

          • Seb Gorka sagt:

            Wer extra große Warnhinweise für so alltägliche Fahrmanöver wie Abbiegen und Wenden braucht, sollte seine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüfen lassen. Das gilt insbesondere für Fahrer von riesigen Lastkraftwagen in einer dicht besiedelten Stadt.

            An der Unfallstelle gilt bzw. galt übrigens keine 70, auch wenn jetzt sicher jemand behauptet, genau da womöglich mehrfach sein geeichtes Präzisions-Garmin eingesetzt zu haben. Vielmehr als 20 sind an der Unfallstelle auch gar nicht möglich, schon wegen Weiche und Haltstellen. Aber natürlich sind nie die Schuld, die den Unfall verursacht haben. Die Stadt hätte den Unfall verhindern müssen…

          • Toter Frosch sagt:

            „Vielmehr als 20 sind an der Unfallstelle auch gar nicht möglich, schon wegen Weiche und Haltstellen.“
            Da ist weder eine Weiche, noch eine Haltestelle.

            „Der Unfall passierte in Höhe der Zufahrt zum Einkaufszentrum „Büschdorfer Mitte“.“

          • Seb Gorka sagt:

            Je nachdem, aus welcher Richtung du die Stelle betrachtest, sind vor bzw. nach dem Einkaufszentrum Haltestellen (Alfred-Schneider-Straße bzw. Bitterfelder Straße) und eine Weiche zum Wechsel von ein- auf zweigleisig bzw. umgekehrt. Also in jede Richtung Gründe, warum die Höchstgeschwindigkeit auf deutlich unter 70 km/h beschränkt ist.

            Sieh es dir doch wenigstens auf einer Karte an, wenn du die Gegend schon nur aus dem Internet kennst.

  6. Verkehrsplaner sagt:

    Ich für meinen Teil glaube dass dieses Schild nächste Woche wieder verschwinden wird ….dann wenn die unsägliche dämliche Umleitung weg ist.