Bundespolizei Halle vollstreckt drei Haftbefehle

23 Antworten

  1. Thomas Hahmann sagt:

    Halten wir also fest: je ein verurteilter Gewalttäter und Sexualstraftäter konnten 2 Jahre bzw. 6 Monate potentiell weitere Straftaten im jeweiligen „Fachgebiet“ begehen. Herr Innenminister, was läuft hier noch so frei rum?

    • Hallenser sagt:

      Es laufen alle frei rum, die nicht zu einer Haftstrafe (ohne Bewährung) rechtskräftig verurteilt wurden. Deine Vorstellung ist es, erst mal jeden pauschal einzusperren und nur freizulassen, wer nachweisen kann, dass er keine Straftaten begeht? Das ist ein schwachsinniges Modell. Bei uns in Deutschland läuft das anders. Es wird Zeit, dass du dich an deutsche Grundwerte gewöhnst, wenn du hier als gleichberechtigt akzeptiert werden möchtest.

      • G sagt:

        Schwerer Missbrauch eines Kindes gibt also 2 Jahre…..
        Das ist nicht zu fassen….. Das ist doch keine Rechtsprechung..
        Das ist ein scheiß System

        • G-Hirn? sagt:

          Und Neonazis wie du können ungestraft ihren Hass verbreiten. Wenn dir unser Rechtssystem nicht gefällt, dann zieh doch zu deinen Diktatorenfreunden nach Ungarn oder Polen. Dank EU ist das doch ganz einfach.

        • Hallenser sagt:

          Sexueller Missbrauch von Kindern wird mit 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit einem Jahr bis zu 10 Jahren. Der Strafrahmen besteht effektiv bereits seit 1872. Das ist Strafgesetzgebung.

          Recht gesprochen wird während bzw. im Anschluss einer Gerichtsverhandlung, in der alle Einzelheiten, die zur Strafmaßfindung dienlich und notwendig sind, erörtert und festgestellt werden. Offenbar wurden in diesem Fall Einzelheiten erörtert und festgestellt, die zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren führten. Das ist Rechtsprechung.

          Das kannst du ablehnen und Freispruch oder Belohnung fordern, du kannst Todesstrafe fordern, du kannst das nicht fassen und dein ganzes Leben scheiße finden. Von alledem lässt sich der deutsche Rechtsstaat nicht beeindrucken geschweige denn einschüchtern.

          • Des Ding jibbet jarnich! sagt:

            Den „Deutschen Rechtsstaat“, den gibt es garnicht. Ich habe gerade im Atlas nachgesehen, da isser nicht bei! Und in der Liste der UNO-Staaten (https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedstaaten_der_Vereinten_Nationen) steht der ouch nicht drinne. Da stehen nur DDR und BRD. Wovon faselst du hier nur? Rätselhaft! Irgendwie scheinst du ja von dem Ding mächtig überzeugt zu sein. Und beeindruckt, Mann-o-mann!

          • Hallenser sagt:

            Atlas ist ein Gebirge in Nordafrika. Mit Algerien unterhielt die DDR ab ungefähr 1974 wirtschaftliche und politische Beziehungen, bis 1988, als die sozialistische Volksrepublik Algerien faktisch zusammenbrach. Algerische Gastarbeiter waren wie viele andere Gastarbeiter in der DDR rassistischen Ressentiments durch – ganz wie heute – hauptsächlich betrunkene und/oder unfreiwillig zölibatär lebende Einheimische ausgesetzt. Bereits 1975 kam es in Erfurt zu pogromartigen Verfolgungen durch mehrere hundert(!) Gewalttäter, von denen nur wenige zu Haftstrafen verurteilt wurden. Vielleicht der Grundstein, auf dem noch heute in Thüringen (nicht nur in der Landespolitik) agiert wird.

    • Achso sagt:

      Nicht nur die Verurteilten oder Gesuchten konnten weitere Straftaten innerhalb und außerhalb ihres Fachgebiets begehen, sondern alle anderen, die frei herumlaufen, ebenso. Aber war deine Befürchtung überhaupt gerechtfertigt und haben die Gesuchten weitere Straftaten begangen? Denn sonst hättest du dich ganz umsonst geärgert.

  2. Thomas Hahmann sagt:

    „Deine Vorstellung ist es, erst mal jeden pauschal einzusperren und nur freizulassen, wer nachweisen kann, dass er keine Straftaten begeht?“

    Aha, und woraus wird das geschlossen?

    • Thomas Hahmann sagt:

      Mift, verrutscht…..

    • Hallenser sagt:

      Das wird geschlossen aus:

      Halten wir also fest: je ein verurteilter Gewalttäter und Sexualstraftäter konnten 2 Jahre bzw. 6 Monate potentiell weitere Straftaten im jeweiligen „Fachgebiet“ begehen.

      Soviel Auswahl war ja jetzt nicht. So ein Mift aber auch.

      • Thomas Hahmann sagt:

        Ich weiß ja nicht, was dein Problem ist, ich sehe die Dinge so: Straftaten einer gewissen Schwere müssen zwingend(!) mit Freiheitsstrafes statt Geldstrafe geahndet werden. Ziel der Freiheitsstrafe ist die RESOZIALISIERUNG(!) des Verurteilten, um so eine weitere Gefahr für die Gesellschaft abzuwenden. Wenn ein Verurteilter Sexualstraftäter sich nun ein halbes Jahr nicht dieser Resozialisierung stellt, ist das in meinen Augen besorgniserregend. Weiterhin wirft es die Frage auf, WARUM ein solcher verurteilter Straftäter noch 6 Monate im nicht-resozialisierten Zustand frei in unserer Gesellschaft verweilen kann.

        In abgeschwächter Form trifft es auch auf den Gewalttäter zu, der zwar „nur“ eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen hat, was aber dennoch bedeutet, dass er sich dem Schaden an der Gesellschaft nicht bewusst ist und dennoch 2 Jahre trotz bestehenden Haftbefahles frei herumlaufen kann.

        So, nun Feuer frei…

        • Hallenser sagt:

          Feuer: Straftaten einer gewissen Schwere werden zwingend(!) mit Freiheitsstrafe statt Geldstrafe geahndet! (zum Beispiel Sexueller Missbrauch von Kindern)

          mehr Feuer: Inhaftierung ist nicht RESOZIALISIERUNG! Inhaftierung ist Strafe. Was wie und mit welcher Wirkung während der Strafhaft passiert, kann RESOZIALISIERUNG sein.

          großes Feuer: Deshalb ist der Nichtantritt einer Strafhaft auch kein Beweis, nicht mal Indiz gescheiterter Resozialisierungs- oder auch nur Sanktionsbemühungen.

          Inferno: Ein verurteilter Straftäter darf grundsätzlich bis zur Rechtskraft des Urteils bzw. bis zum Termin des Haftantritts sein Leben in Freiheit verbringen. Warum die Haft nicht angetreten wurde, kann ca. unendlich viele Gründe haben. Das reicht von abhanden gekommener Post und Analphabetismus, über gesundheitliche Probleme bis hin zum Untertauchen, um der Strafverfolgung zu entkommen und weitere Straftaten begehen zu können.

          Mein Problem: Du weigerst dich vehement, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen. Möchtest du in unserem schönen Deutschland leben, solltest du dich aber damit anfreunden. Sonst klappt die Integration in unsere Gesellschaft nämlich nicht und es bilden sich Parallelgesellschaften. In einer solchen magst du dich wohlfühlen, die überwiegende Mehrheit in Deutschland beäugt das aber argwöhnisch und vermutet – nicht immer zu Unrecht – in der Weigerung, die Rechtsordnung anzuerkennen, einen Affront, wenn nicht sogar einen offenen Angriff auf unsere Kultur, unserer Sicherheit und unsere Gesellschaftsordnung.

          • Thomas Hahmann sagt:

            „Möchtest du in unserem schönen Deutschland leben…“

            Das wird für dich jetzt sicherlich sehr hart sein: Ich lebe bereits in unserem schönen Deutschland. Sorry, da musst du jetzt durch — du schaffst das!

            — kein weiterer Text nach dieser Zeile —

          • Hallenser sagt:

            Schon klar. Sollte man lesen als „Möchtest du weiterhin in unserem …“ oder auch „Möchtest du als erfolgreiches Mitglied der Gesellschaft in unserem …“.

            Bisher weigerst du dich ja, schon die Grundprinzipien anzuerkennen und lebst lieber in einer Parallelgesellschaft.

          • G sagt:

            Sie sind genau das Problem das Deutschland hat.

  3. Herz sagt:

    Endlich kommt mal wieder ein Deutscher in den Knast

  4. Bürger sagt:

    das sind jetzt nur die zufällig aufgegriffenen. Mir wird ganz übel, wenn ich an die ganzen anderen denke, die ihre Haftstrafe nicht antreten oder auf der Flucht sind. Einige Bundesländer schließen bei Großveranstaltungen die Grenzen und nicht selten, werden in einer Woche bis zu hundert und mehr mit Haftbefehl oder anderweitig gesuchte Personen aufgegriffen. Finde den Fehler, Rechtssystem. Mich überzeugt unser Rechtsstast schon lange nicht mehr. Ich sorge auch in unserem Viertel in Halle Neustadt mit meinen Kumpels für Ordnung und Sicherheit. Warum bekommt der Rechtsstaat das nicht hin?

    • Hallenser sagt:

      Kein einziges Bundesland hat bisher bei Großveranstaltungen die Grenzen geschlossen. Das ist schon logistisch nicht möglich.

      Sorg doch mit deinem Kumpels nicht nur in deinem Viertel in Halle Neustadt für Ordnung und Sicherheit! Sind dir die anderen Viertel etwa scheißegal? Dort wohnen überall Deutsche (auch „Mädels“)! Das ist ja purer Eigennutz und gerade kein Patriotismus! Womöglich lässt du dich auch noch für den Schutz bezahlen oder anderweitig entlohnen. Pfui!

  5. L sagt:

    Ein sexualstraftäter der sich selbst stellt…So etwas sollte Zuspruch bringen und andere dazu bewegen es gleich zu tun..ohne Angst vor Stigmatisierung. Nur eins finde ich zum kotzen…das er erst straffällig geworden ist, bevor er sich Hilfe sucht..dafür sollte es wiederum kein pardon geben.