Bundespolizisten stellen Diebesbeute und Drogen am Hauptbahnhof Halle sicher

2 Antworten

  1. Hornisse sagt:

    Ich vermute das ein deutscher, schon auf Grund der Betäubungsmittel in der U-Haft gelandet wäre. ? Oh, welch Rechtssprechung.

    • Kronprinz sagt:

      So so, Sie vermuten also. Und aufgrund ihrer Vermutung ziehen Sie dann einen Schluss über die Rechtssprechung.

      Oh, welch durchsichtige und unqualifizierte Vorgehensweise. ? Können Sie das irgendwie belegen? Oder wollen Sie absichtlich den Beamten etwas unterstellen? Lesen Sie mal, was das Strafgesetzbuch über Verleumdung oder vielleicht auch falsche Verdächtigung so hergibt…

      Ich jedenfalls halte mich an die Tatsachen, die im Bericht stehen: „…eine geringe Menge Drogen, vermutlich Crystal Meth…“.Sie wissen, was „geringe Menge“ bedeutet? Oder im Umkehrschluss die „nicht geringe Menge“? Die gilt tatsächlich, völlig unabhängig von der Nationalität, dem Geschlecht, der Herkunft… Ich weiß, dass Sie das eh nicht glauben, Sie vermuten lieber.

      PS: Was die Polizeibeamten gemacht haben, ist eine Entscheidung im Ermittlungsverfahren, das ist kein Urteil und auch keine Einstellung. Lediglich die Gründe für U-Haft liegen offensichtlich nicht vor und auch die gelten völlig unabhängig von der Nationalität, dem Geschlecht, der Herkunft… Aber auch das werden Sie mir nicht abnehmen, oder kann ich Sie überzeugen?