Bundespolizisten stellen Diebesbeute und Drogen am Hauptbahnhof Halle sicher
Am Sonntag, den 13. Oktober 2019, gegen 08:00 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Halle über einen Diebstahl in einem Einkaufsmarkt am Hallenser Hauptbahnhof informiert. Ein 42-Jähriger stahl Lebensmittel im Wert von 11,84 Euro, indem er diese in seine Tasche packte und anschließend das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen wollte. Eine Verkäuferin hielt den Dieb bis zum Eintreffen der alarmierten Bundespolizei fest. Dies missfiel dem 42-Jährigen und er versuchte sich immer wieder loszureißen. Die Bundespolizisten stellten den Mann. Auf der Wache wurden seine Personalien ermittelt und überprüft. Hierbei wurde bekannt, dass die Staatsanwalt Halle die aktuelle Wohnadresse des Mannes, aufgrund anderen Straftaten (Diebstahl/Verstoß Betäubungsmittelgesetz), benötigt. Sie wurde in Kenntnis gesetzt. Zudem fanden die Beamten bei dem Ghanaer sieben hochwertige noch originalverpackte Parfümflaschen, die vermutlich ebenfalls gestohlen waren und eine geringe Menge Drogen, vermutlich Crystal Meth. Die Drogen und die Parfümflaschen wurden sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Wache verlassen. Er erhält Strafanzeigen wegen Diebstahls und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Ich vermute das ein deutscher, schon auf Grund der Betäubungsmittel in der U-Haft gelandet wäre. ? Oh, welch Rechtssprechung.
So so, Sie vermuten also. Und aufgrund ihrer Vermutung ziehen Sie dann einen Schluss über die Rechtssprechung.
Oh, welch durchsichtige und unqualifizierte Vorgehensweise. ? Können Sie das irgendwie belegen? Oder wollen Sie absichtlich den Beamten etwas unterstellen? Lesen Sie mal, was das Strafgesetzbuch über Verleumdung oder vielleicht auch falsche Verdächtigung so hergibt…
Ich jedenfalls halte mich an die Tatsachen, die im Bericht stehen: „…eine geringe Menge Drogen, vermutlich Crystal Meth…“.Sie wissen, was „geringe Menge“ bedeutet? Oder im Umkehrschluss die „nicht geringe Menge“? Die gilt tatsächlich, völlig unabhängig von der Nationalität, dem Geschlecht, der Herkunft… Ich weiß, dass Sie das eh nicht glauben, Sie vermuten lieber.
PS: Was die Polizeibeamten gemacht haben, ist eine Entscheidung im Ermittlungsverfahren, das ist kein Urteil und auch keine Einstellung. Lediglich die Gründe für U-Haft liegen offensichtlich nicht vor und auch die gelten völlig unabhängig von der Nationalität, dem Geschlecht, der Herkunft… Aber auch das werden Sie mir nicht abnehmen, oder kann ich Sie überzeugen?