Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht rechtswidrig? Anwalt empfiehlt Gang vors Oberverwaltungsgericht

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19 Antworten

  1. Hallenser sagt:

    Wir wissen ja leider inzwischen, dass Herr Wiegand vom unserem Rechtsstaat nichts hält. Es wird allerhöchste Zeit, dass die Gerichte ihm endlich seine Grenzen aufzeigen. Für mich gehört dieser Mann endlich abgesetzt und aus der Stadt gejagt.

  2. Papa Gei sagt:

    Setzt das Ding doch einfach auf und macht nicht so einen Affenzirkus! Könnt ihr eure Energie nicht in etwas Nützlicheres investieren?

    • Hallenser sagt:

      Setzt die Dinger doch einfach ab und macht nicht so einen Affenzirkus.

      • Hans G. sagt:

        Bitte besuch nie mehr einen Arzt oder KKH. Da setzt euch Bill Gates persönlich RFID Chips ein. Und haltet euch von Funkmasten und Telekommunikationsleitungen fern!

    • Gewaltenteilung sagt:

      Den Rechtsstaat gegen einen größenwahnsinnigen OB zu verteidigen ist nicht nur nützlich sondern absolut notwendig. Nehmen Sie das endlich mal zur Kenntnis!

  3. Maskenträger sagt:

    wo ist das Problem die Maske zu tragen….ich trage die Maske 9 Stunden auf Arbeit….Tag für Tag…trotz Asthma….und ich habe keinerlei Probleme oder Einschränkungen….

    • Hallenser sagt:

      Geschichten erzählen von Freude und Fleiß. Geschichten erzählen, die
      noch keiner weiß. Frag doch die Leute, frag doch die Leute…

      • Hans G. sagt:

        Hast Du auch noch Angst vor einem Stück Stoff? Nicht sonderlich Intelligent und Weichei, muss ein schweres Leben sein.

  4. Karl Speier sagt:

    Ich als Anwalt würde auch IMMER empfehlen zu klagen. Egal was! Klagen! Womit soll ich sonst meinen Lebensunterhalt bestreiten?

  5. shut up sagt:

    Hast du den Artikel gelesen? Nein? -> Lesen! / Ja? – Nochmal!
    Nicht verstanden? Ja -> Nochmal lesen! / Nein -> Schnauze halten!

  6. Beobachter sagt:

    Der einzige der davon profitiert ist der Anwalt, und das Geld bekommt er unabhängig vom Prozessausgang…

  7. MS sagt:

    Na klar, klagt ruhig…beschert der Justizkasse noch Einnahmen. Die meisten dürften ihre Klage im übrigen verlieren, wenn sie nicht ausserhalb der jetzt geltenden Tragezeiten erwischt worden. Das die Anweisung zum Tragen nicht generell unzulässig ist, hat nämlich niemand festgestellt. Und dem Herrn Anwalt sollte man vllt. noch mal eine Juravorlesung empfehlen, was der Unterschied zwischen Hinweisen und Urteilen ist.

  8. Fadamo sagt:

    Wiegand ist nicht nur als Oberbürgermeister unwürdig, er ist auch unwürdig sich Jurist zu nennen.

  9. Iche sagt:

    Klar, beim Anwalt klingelt kräftig die Kasse, da rollt der Rubel 👏 Kostet mehr wie das Bußgeld selbst. Wer sich an die Verfügung hält, kommt erst gar nicht in diese Situation 🤷

    • naja... sagt:

      Haben die beim zweiten Weltkrieg doch auch nur gemacht… Merkst du was?

      Oder: Warum haben denn einige rebelliert in der DDR? Macht doch einfach mit und es geschieht nix…

      Das kann man endlos so weiterführen.

      • Achso sagt:

        Im Zweiten Weltkrieg hätte ich mich sicherlich auch an die Verdunklungspflicht gehalten und wäre nicht noch stolz darauf gewesen, das Leben meiner Mitbürger zu gefährden … Merkst du was? Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Widerstandsgruppen im Nationalsozialismus es auf besonders viele tote Zivilisten abgesehen hätten. Das würde mir auch nicht einleuchten.

    • Hallenser sagt:

      Sollte es einem Anwalt gelingen, diesen Wiegand endlich in den Knast zu bringen, tanze ich nackig aufm Markt.

  10. Daniel M. sagt:

    Selbst Schuld, wer solch ein Bußgeld zahlt. Ansonsten kann jeder mal diese bescheuerte Maske vergessen. Eine Strafe ist da völlig unangemessen. Anders sieht es da bei echten Verweigerern aus. Aber selbst da dürfte soch eine Strafe keine all zu lange Bestandszeit haben.

    • Hallenser sagt:

      Ein Bußgeld ist keine Strafe. Du hast alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, gegen ein Bußgeld vorzugehen. „Habs vergessen“ ist ein so revolutionär neuer Ansatz, damit dürftest du Rechtsgeschichte schreiben!

    • Achso sagt:

      Es kann auch jeder mal eine Fahrkarte vergessen. Das ist sogar mindestens 10 Euro teurer als die Maske zu „vergessen“.

  11. gegen Coronaleugner sagt:

    Mein Eindruck ist, dass Rechtsanwalt Hering eher ein Interesse daran hat, Kasse mit OWI-Verfahren zu machen. Er wurde zur Bereitung seiner neuen Einnahmequelle schon auf diversen Versammlungen gesichtet, auf denen er seine Flyer verteilt und Organisationen und Vereinsvertreter anspricht. Von mir hat er ne Abfuhr erhalten. Also vorsicht vor solchen Ansprachen von Rechtsanwalt Hering!