CDU will Arbeitsgruppe „Trinken im öffentlichen Raum“

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14 Antworten

  1. 10010110​ sagt:

    Der CDU-Stadtrat Steve Mämecke verweist zudem auf die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt, wonach es verboten ist, „sich zum Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln auf öffentlichen Plätzen und Straßen niederzulassen.“

    Wie jetzt? Sowas gibt es tatsächlich? Wieso sieht sich das Ordnungsamt dann nicht in der Lage, nachts die lärmenden und alkoholkonsumierenden Jugendlichen von den öffentlichen Plätzen zu vertreiben bzw. diese mal mit Ordnungsgeldern zu belegen?

    • Seb Gorka sagt:

      Weil diese Norm (§15 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale); ugs. auch: Stadtordnung), die es (nicht erst jetzt) tatsächlich gibt, noch mehr enthält, als hier wiedergegeben wird. Gefühle werden dort übrigens überhaupt nicht erwähnt.

    • HansimGlueck sagt:

      Entgegen deines Klischees, wird Alkohol zur ständigen Stadtbildbeeinträchtigung nicht von Jugendlichen konsumiert. Die ständigen Vertretungen diverser Arbeitsgruppen „Trinken im öffentlichen Raum“ sind eigentlich jedem Hallenser bekannt. Wo möchte denn der Herr Mämecke diese hinverfrachten? „Einfach weg“ sicher, nur wo ist dieses „weg“ als nur an einem anderen Ort um die Ecke?
      Ich mag aber die Überschrift sehr.

      • 10010110​ sagt:

        Wie jetzt? Die spielen also Saufspiele ohne Alkohol? Die gröhlen also nicht durchs ganze Viertel, weil sie besoffen sind, sondern einfach nur, weil sie sich sonst bei ihren Unterhaltungen nicht verstehen? Das sind ja voll anständige Jugendliche.

    • Zukunft der Demokratie sagt:

      Die gibt es tatsächlich und auch den § 15!
      https://m.halle.de/Publications/187/sr_301-1_gefahrenabwehrverordnung.pdf

      Herr Teschner kann die Fragen zu den Ordnungsgeldern aber sicherlich besser beantworten, vielleicht hängt es aber auch mit den Öffnungszeiten zusammen, nach 22 Uhr müssen Sie die Polizei rufen!
      http://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Dienstleistungen/?RecID=787

      Oder Sie wenden sich an Herrn Mämecke direkt, er möchte ja genau wissen welche Verstöße festgestellt und geahndet wurden!

  2. Kritiker sagt:

    AG Trinken im öffentlichen Raum, da findet sich der ein oder andere Rat gut aufgehoben.

    Schon merkwürdig, über Monate wird über der Trinkertreff Silberhöhe diskutiert, weil angeblich das Trinken nicht verboten werden darf und nun die Gefahrsnabwehrverordnung.
    Zudem schafft man es ja noch nicht mal Trinken in Bus und Bahn, am Bebel, Reileck, Uniring oder sonstwo verbieten.
    Lächerlicher Aufruf.

    • Seb Gorka sagt:

      Das Trinken in der Öffentlickeit selbst war (seit Ende der DDR) nie verboten und wird es wohl auch so schnell nicht sein (können). In der Gefahrenabwehrverordnung geht es um das zum Zwecke dieses (Be)Trinkens stattfindende Niederlassen. Sonst würde wohl jedes Fußballspiel, jedes Laternenfest, jeder „Männertag“ darunter fallen.

      „Nun“ trifft auch nicht zu. Die aktuell gültige Fassung der Verordnung trat 2017 in Kraft. Die von Mämecke unvollständig zitierte Regelung gibt es aber schon seit 2007.

  3. Bürger sagt:

    Diverse Alkoholkranken-Grüppchen an „unsichtbare“ Orte zu verscheuchen ist überhaupt keine Lösung, sondern nichts anderes als eine Form der bekannten Vogel-Strauß-Technik. Solche Leute, die behaupten sie könnten und wollten die Geschicke einer Stadt besonders gut lenken, zumindest besser als all jene die es nicht auf ihre Politikerpöstchen schaffen, stellen sich damit ein Armutszeugnis aus.

  4. farbspektrum sagt:

    Werden denn die Palettenmöbel von den Trinkern gut angenommen?

    • eseppelt sagt:

      Ne, die sitzen in der Haltestelle oder an der Goldsole. Musst auch mal vom Rechner aufstehen und nicht nur dumme Behauptungen loslassen

  5. Remus Lupin sagt:

    Ein gewitzter Anwalt wird auf Grundgesetz Art 2 Abs 1 abstellen („Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“) und damit durchkommen.
    Abgesehen davon suggeriert die Überschrift zunächst , daß die CDU das „Trinken im öffentlichen Raum“ fördern will.

  6. farbspektrum sagt:

    Wurden nicht schon mal vor dem Kaufhaus Thalia Bänke entfernt, weil dort Jugendliche sich zum Saufen trafen?

    • Kritiker sagt:

      So sieht die Lösung solcher Probleme à la CDU aus.
      Nebenbei bemerkt hat man auch den Rentnern und sonstigen Sitzbedürftigen die Bänke entzogen. Bedürftige aller Art sind eben in den Glitzerfassaden-Innenstädten nicht erwünscht.