Chemische Kampfstoffe im Boden? Landesregierung untersucht Orgacid-Gelände erneut

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44 Antworten

  1. Thomas Hahmann sagt:

    Könnte mir vorstellen, dass hier vlt die Zäh-Loste (also Loste vermengt mir Gummi, Wachs, etc), wie es auch ab und an noch an der Ostsee angeschwemmt werden, Probleme machen. Man kann sich beim Nehmen von Bodenproben nicht sicher sein, solche Partikel erwischt zu haben. Denn die Loste an sich sollten nach 75 Jahren doch größtenteils mit dem Wasser abreagiert sein. Verbleibt natürlich auch noch die Arsenbelastung, dies wurde wohl zur Absenkung des Gefrierpunktes für Winter-Lost verwendet.

  2. Lost im Paradies sagt:

    Ich hoffe, dass dann die illegalen Brunnen auf den Grundstücken auch geschlossen werden! Dies ist einer der Hauptgründe, dass hier Druck gemacht wird. Ja das Wasser riecht komisch, nun finden die Anwohner den Grund, dass es Risse am Haus durch die angeblichen Kampstoffe gäbe. In Wahrheit geht es um das Brunnenwasser.

    Das Grundwasser wird nämlich separat aufbereitet, nur eben weiter weg. Eine vorherige Entnahme ist unzulässig!

    Herr Hamann hat recht, es wird wohl noch nicht abgebaute Reste geben, weil die Loste in einen Verbund übergegangen sind. Tatsächlich verbuddelte größere Mengen gibt es nicht, dies ist schon längst nachgewiesen, deshalb auch das Verbot übrigens der Brunnen!

    Vermutlich wird man noch die Abbauprodukte messen können. Die haben es in der Regel in sich, arsenhaltige oder anderweitig problematische Substanzen.

    Stichwort „Dethlinger Teich“

  3. farbspektrum sagt:

    Wann wird denn endlich mal auf illegal gebohrte Brunenn kontrolliert?

    • Unsinn sagt:

      Was für eine blodsinnige Frage.

      Es muss nicht „endlich“ mal kontrolliert werden, es WIRD kontrolliert und Hinweisen wird auch nachgegangen. Allerdings kann man auf privaten Grundstücken, die nicht einsehbar sind, ohne Anlass keine Kontrolle vornehmen und wenn, ist hierzu eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich, wobei im Einzelfall durch einen Richter geprüft wird, ob diese vorliegt. Wenn Du über ein Grundstück verfügen würdest, hättest Du sicher auch ein Probleme damit, wenn die Kollegen der zuständigen Behörde „einfache mal so“ auf Dein Grundstück wollen, um zu kontrollieren, ob da nicht möglicherweise ein Brunnen illegal gebohrt wurde.

      Hast Du Erkenntnisse, teile sie den Behörden mit, ansonsten bleibt es bei sinnlosem Geschwafel.

      • farbspektrum sagt:

        Jetzt werden den Chimären Namen gegeben, die nicht so singulär sind, damit die Ermittlung ihres Geburtsdatums erschwert wird.
        Wenn ein Kleingärtner im TV seinen Brunnen präsentiert und seine Besorgnis über verseuchtes Grundwasser äußert, das ist kein Anlass?

        • Unsinn sagt:

          Wenn Du der Ansicht bist, dass die Mitarbeiter des Umweltamtes, der unteren Wasserbehörde oder anderer Ämter den ganzen Tag Fernsehen schauen können (welche Kanäle übrigens…?), um zufällig (!) mal mitzubekommen, dass ein Gärtner einen Brunnen gebohrt hat, zeigst Du Deine Ahnungslosigkeit von effektiver Arbeit im Allgemeinen und Behördenarbeit im Besonderen. Damit liegst Du wie auch mit Deinem seltsamen ersten Satz ziemlich daneben.

          Außerdem hast Du noch kein einziges Argument dafür vorgebracht, wieso Du die Behauptung aufstellst, dass der Brunnen illegal gebohrt wäre. Noch dazu sprichst Du in Deiner ersten (nach wie vor blödsinnigen Frage) im Plural, hast aber nunmehr dargestellt, dass Du die ganze Zeit offensichtlich EINEN bestimmten Brunnen meinst.

          Also: Hast Du Erkenntnisse, teile sie den Behörden mit, ansonsten bleibt es bei sinnlosem Geschwafel.

          • "Unsinn" quatscht Unsinn sagt:

            Hätten die Laubenpieper ihre Brunnen angezeigt (Anzeigepflicht in LSA, Wasserhaushaltsgesetz / Wassergesetz Sachsen-Anhalt. ), hätten die sofort das U-Amt auf dem Hals gehabt und der jeweilige Brunnen wäre sofort wieder gesperrt worden. Überdies kennt man ja seine Nachbarn und weiss, was die so treiben. Da tuckert das Hauswasserwerk und fördert Wasser für Toilette und Waschmaschine, das entstehende Abwasser geht natürlich in die öffentliche Abwasserbeseitigung und das U-Amt und die HWS wissen nichts davon. So wird gespart, und nicht anders.

            Das U-Amt von Halle ist ein Amtsschimmelzirkuszelt, sonst nichts! Als Anhängsel am GB „Planen, Bauen, Stadtzerstörung“ sind die für die Begründung umweltzerstörender Maßnahmen und das Gebührenabzocken der Bürger zuständig. Umweltfachlich sieht es da eher sehr schlecht aus. Es gibt ein paar Ausnahmen, die kann man aber anhand der eigenen Fingern abzählen.

          • Unsinn sagt:

            Also, lieber „“Unsinn“ quatscht Unsinn“, natürlich steht es Dir frei, das Unweltamt als nicht kompetent zu bezeichnen, ich sage dazu aber Lüge. Dass sich Erbauer illegaler Brunnen gegenseitig nicht anzeigen, dürfte auch normal sein. Aber da Du ja so sichere Beweise hast und dem Unweltamt nicht traust, kannst Du Dich ja auch an das Umweltministerium wenden, an die Staatsanwaltschaft, an das Amtsgericht, an die Polizei, an den Oberbürgermeister oder an die Dir bekannten „Ausnahmen“. Anonym posten und behaupten bringt nichts und ist, ich wiederhole mich, feige. Also mach was oder lass es bleiben, anonym posten wird nichts ändern.

        • Das Nö sagt:

          Nö.

        • nochn alter heimstätter sagt:

          Wenn mich nicht alles täuscht ist das auf dem Foto (Pudelmütze) der Gadde Erich, ein Kumpel aus Kindertagen. Hat sich mit dem Thema schon sehr lange beschäftigt.
          Die Crux ist, daß die Amis mit dem Abzug sämtliche Unterlagen mitgenommen haben.
          Die Russen haben dann die oberirdischen Anlagen gesprengt ( zumindest versucht- der beton war stabil 😉 )
          Leider sind in den letzten 30 Jahren schon zu viele Zeitzeugen hinübergegangen, welche in dieser Zeit dort und bei „Goldschmidt“ gearbeitet haben. Dort hätte man ansetzen müssen!

          Wenn der Hr. Streckenbach als Stadtrat und Büroleiter des LTA Keindorf etwas „ratlos“ ist hat er doch die Möglichkeit Verantwortliche zu befragen.
          Die damals verantwortliche OB Szabados ist doch noch auf Erden oder hat sich da was verändert?

          Zum Einwand vom Unsinnigen:
          warum Perlen vor die Säue werfen?
          https://dubisthalle.de/giftgas-in-ammendorf-orgacid-gelaende-wurde-nur-teilweise-untersucht#comments
          https://dubisthalle.de/heimstaettensiedlung-grosse-risse-in-den-haeusern

          • Unsinn sagt:

            Ich nehme an, dass Du mich meinst. Ich antworte jedenfalls mal:

            In den Artikeln behaupten genau drei Personen, dass illegale Brunnen gebohrt worden sind: „nochn alter Heimstätter“, „Farbspektrum“ und „e. seppelt“. Zwei davon sind jetzt wieder dabei.

            Das wären also schon mal drei Zeugen, die etwas aussagen können. Aber nicht allgemein wie „dort sind ganz viele illegal gebohrte Brunnen“, sondern auf dem und dem Grundstück Straße, Hausnummer ist ein illegal gebohrter Brunnen, ganz konkret. Ihr wisst das ja angeblich, also habt den Arsch in der Hose und wendet euch an die zuständigen Behörden. Und zwar bitte ebenfalls mit EUREN vollständigen Namen. Ich wäre auch nicht begeistert, wenn ein „anonymer Hinweisgeber“ behaupten würde, auf meinem Grundstück wäre ein illegal gebohrter Brunnen und die Staatsmacht rückt an.

            Alles hier anonym (!) Gepostete sollte und wird niemanden veranlassen, ein generelles Betreten/Nachforschen auf den Grundstücken zu erlauben.

            Ich wiederhole mich und ergänze: Hast Du bzw. habt ihr Erkenntnisse, teile/teilt sie den Behörden mit, ansonsten bleibt es bei sinnlosem Geschwafel.

          • farbspektrum sagt:

            Und warum schwafelst du hier?
            Was willst du überhaupt sagen?
            Wenn jemand im MDR-TV seinen Brunnen präsentiert, dann muss das doch Grund genug sein, auch ander Grundstücke zur Gefahrenabwehr zu untersuchen. Was ist das für ein Unsinn, konkrete Hinweise zu liefern, wenn niemand die Privatgrundstücke betreten darf. Wie soll man da jemals einen illegalen Brunnen nachweisen.
            Da ist ja so, als ob bei einem Waldbrand,die Feuerwehr den Besitzer ausfindig machen muss und ihn fragen, ob sie seinen Wald löschen dürfen.

          • nochn alter heimstätter sagt:

            @ unsinniger
            Man muß keine Leuts anscheißen!
            Ließ dir die Post’s durch und realisiere das sogar der damalige Siedlervorstand (verstorben) mitgemischt hat.
            Schade das man hier keine Fotos einstellen kann hatte ich damals geschrieben –
            eseppelt sollte darüber nachdenken.
            Dazu muß man nichts weiter sagen, WER den WILLEN hat wird auch fündig!
            Sieh dir die Bildergalerie der Heimatfreunde im „Rattenschlößchen“ an , dann geht auch dir ein Lichtlein auf 😉

            PS: mein Grundstück kann zur Kontrolle jederzeit betreten werden.
            Ist wie mit der Videoüberwachung auf’m Markt– wer nichts zu verbergen hat 😉

          • Unsinn sagt:

            Also ihr beiden „Helden“, „farbspektrum“ und der alte Heimstätter:

            „Man scheißt keinen an!“. Aber anonym behaupten, dass dort „illegal gebohrte Brunnen“ sind, ist etwa kein „anscheißen“? Doch, das ist es, es ist sogar mehr: Ihr behauptet, noch dazu anonym im Internet, dass da illegale Brunnen gebohrt wären und wollt, dass daraufhin die zuständige Behörde die Grundstücke durchsucht? Nur weil ihr a) keine Beweise habt und/oder b) zu feige seid, eure angeblich unwiderlegbaren Beweise offen zu präsentieren? Jemanden anzeigen ist NICHT anscheißen, sondern die Rechtsordnung durchsetzen zu helfen. Mit „offenem Visier“ zu den Anschuldigungen stehen! Aber was macht ihr Feiglinge? Behauptet ein ums andere Mal etwas anonym und hofft, dass die Behörde tätig wird! DAS ist Anscheißen, sogar ein feiges dazu!

            Ich bin froh, dass der Staat nicht einfach so Grundstücke und Wohnungen betreten/durchsuchen darf, dazu muss ein Grund vorliegenden! Dieser Grund muss auch einer rechtlichen Überprüfung stand halten! Dieses Pseudo-Argument „bei mir kann jederzeit jemand kommen“ würde sich ganz schnell im Luft auflösen, wenn einmal die Woche die Polizei, das Ordnungsamt, die Gesundheitsbehörde oder auch das Umweltamt käme und mal gucken würde, weil „ich habe ja nichts zu verbergen“.

            Und farbspektrum, dieser dämliche Vergleich, die Feuerwehr müsste erst nach dem Eigentümer suchen: Nein, denn es läge ein Grund vor, wem es brennt, abgesehen davon, dass ein nicht eingezäunter oder sonst abgesperrter Wald von jedermann betreten werden darf (außer bei bestimmten Gefahrenlagen). Und ja, brennt es in eurer Wohnung oder fließt das Wasser aus der Tür raus oder stinkt es nach Gas, darf die Polizei/die Feuerwehr auch rein, ohne vorher zu fragen.

            „Hallenser“ hat es bereits deutlich geschrieben: Wiegand hat das Umweltamt mit der Prüfung beauftragt. Ich weiß nicht, wie lange das her ist (dieses Zitat hat übrigens farbspektrum selbst eingefügt), also fragt dort nach (mit Name und Hausnummer) und postet nicht feige im Internet.

            Die Krönung ist aber farbspektrums seltsame Rechtsauffassung, ich zitiere:

            „Wenn jemand im MDR-TV seinen Brunnen präsentiert, dann muss das doch Grund genug sein, auch ander Grundstücke zur Gefahrenabwehr zu untersuchen.“

            Abgesehen davon, dass eine Behörde/die Mitarbeiter nicht jede Sendung sehen müssen: Geht’s noch? Mein Nachbar macht etwas Illegales (jedenfalls behauptet ihr beide, dass das illegal ist/war) und deswegen darf zur Gefahrenabwehr auch bei mir geguckt werden? Farbspektrum, wenn Dein Nachbar illegal Hanf anbaut, darf die Polizei auch bei Dir nachgucken? Sowas Abstruses habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen…

            Es bleibt dabei: Ihr behauptet feige und ganz offensichtlich ohne Beweise, dass dort illegal Brunnen vorhanden sind, ihr wollt, dass die Behörden etwas machen, aber ihr wollt selbst nicht offen zu euren Anschuldigungen stehen. DAS ist Feige, es ist Anscheißen, es ist Schwafeln.

          • farbspektrum sagt:

            Dein Name ist Programm.
            Der Vergleich mit dem Waldbrand fiel mir durch folgende Begebenheit ein:
            Als es 1975 zu dem riesigen Waldbrand in Norddeutschland kam.
            Da hieß es anfangs, man könne keine Schneisen zur Brandbekämpfung in den Wald schlagen, weil es sich um Privatwald handele.
            Es ist mir im Gedächtnis haften geblieben, weil es aus Sicht eines Bürgers der DDR, in der Gemeinschaftssinn einen hohen Stellenwert hatte, so widersinnig erschien.
            Und nun zu deinem Erguss:
            „Abgesehen davon, dass eine Behörde/die Mitarbeiter nicht jede Sendung sehen müssen:“
            Der OB hat sie wohl gesehen, sonst hätte er sich nicht so geäußert.
            Du scheinst dich bei Behörden nicht so gut auszukennen. Selbstverständlich informieren sie sich über für sie relevante Berichte in den Medien. Das macht jedes größere Unternehmen und auch Behörden. Gerade Behörden, sollten doch wissen, was im Land passiert.
            Sollte sich das Umweltministerium nicht informieren? In meinem Unternehmen erstellte die Pressestelle regelmäßig einen Pressespiegel. Und nein, da mussten die Mitarbeiter ihr nicht berichten, was sie am Abend zuvor im TV gesehen hatten.
            Aber was weißt du schon.

          • Unsinn sagt:

            Farbspektrum: Dass es in „Deinem Unternehmen“ einen Pressespiegel gab, ist für diesen Fall unrelevant. Auch ist unrelevant, von einem angeblichen Sachverhalt mit einem Brand vor 45 (!) Jahren zu reden und diesen mit möglicherweise illegal gebohrten Brunnen in Verbindung zu setzen.

            Ich darf Dich aber daran erinnern, dass Du selbst den Satz rein kopiert hat aus dem hervor geht, dass der Oberbürgermeister das Unweltamt beauftragt hat, zu prüfen, ob man diese Grundstücke aufgrund alter Hinweise betreten darf. Das Ergebnis ist mir (und offensichtlich Dir) nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, dass es eben so einfach nicht möglich ist. Jedenfalls habe ich so viel Ahnung von Behörden und vom Rechtsstaat, dass ein Betreten OHNE RECHTLICH ZULÄSSIGEN und der gerichtlichen NACHPRÜFUNG standhaltenden Grund nicht möglich ist. Du behauptest dagegen, dass es doch wohl möglich sein müsse, weil EIN Mensch mutmaßlich einen illegal gebohrten Brunnen öffentlich macht, dass man dann auch die anderen Grundstücke durchsuchen können müsste. Soviel zu „wovon hast Du schon Ahnung“. Deine Ahnungslosigkeit ist frappierend offen zu sehen.

            Ich bleibe dabei: Wenn Du unumstößliche Beweise hast (oder auch nur einen einzigen nachprüfbaren Hinweis), dann wende Dich an die Behörden. Anonym behaupten ist feige, es ist anscheißen, es ist „nicht zu seinem Wort stehen“.

            Zu behaupten, jemand habe eine (symbolische) Leiche im Keller, bringt nichts, solange man nicht „mit offenem Visier“ dazu steht.

            Also macht was, ihr (angeblichen) „Wisser“, wendet euch an an die zuständigen Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei, Unweltamt, Umweltministerium oder lasst es, ihr Feiglinge.

          • farbspektrum sagt:

            „OHNE RECHTLICH ZULÄSSIGEN und der gerichtlichen NACHPRÜFUNG standhaltenden Grund nicht möglich ist. “
            Ich habe genug über das praktische deutsche Recht erfahren, um zu wissen, wie chaotisch das mitunter zugeht, wie unterschiedlich Vorschriften ausgelegt werden. Wie Leute mit viel Geld sich gute Anwälte kaufen können, die sie dann in irgendeinem der vielen Prozesse rauspauken. Gerade jetzt in der Corona-Krise sieht man doch diese Widersprüchlichkeit.
            Ich glaube, dass nur Naturgesetze interpretationsfrei sind. Es hat noch kein Gericht entschieden, dass der Apfel vom Baum nach oben und nicht nach unten fällt.

        • "Unsinn" quatscht Unsinn sagt:

          Auf den Umstand, dass das U-Amt die Brunnenszene u.a. NICHT kontrolliert, die in unserer Siedlung abgeht, darauf gehst Du vorsichtshalber nicht ein. Man müsste nur hinschauen, wer z.B. sein Regenwasser alles auf die Strasse leitet. Auch nicht statthaft. Das stört aber die Amtsschimmel nicht. Weil: die waren auch noch nie mit ihrer Wasserbehörde vor Ort. Immer nur per Hiwi. Für die arbeite ich doch nicht als Anscheisser. Als Rausschmeisser der Amtsverschimmelung – das täte mir schon gefallen.

          Kleine armselige Amtskasperfreunde wie du schreiben doch hier auch ihre verlogen Staatspropaganda. Wenn es angeblich nicht bringt … warum machst du dann mit? Kleiner Schuss ins Knie, was? Also ein feiger Lügner bist du selber.

          • Unsinn sagt:

            Oje, eine Brunnenszene? Wow ?. Jetzt fehlt nur noch Bill Gates und die geheime Weltregierung, die alles unterdrückt.

            Im Gegensatz zu Deiner Behauptung, „Unsinn“ quatscht Unsinn“, ich würde nicht darauf eingehen, ging und gehe ich darauf ein. Schon mehrfach, die ganze Zeit schon, aber das willst Du offensichtlich nicht lesen (hier noch mal unter Punkt 2, zum wiederholten Male). Seid ihr jetzt eigentlich drei oder hat sich jemand einer nur drei verschiedene Namen gegeben, damit es mehr aussieht?

            1. Meldet Euch, farbspektrum und „Heimstätter“ und „Unsinn“ quatscht Unsinn“ bei einer der vielen vielen Behörden und Ämter, die ich bereits mehrfach genannt habe.

            2. Es ist einfach nicht zulässig, auch nicht für das Umweltamt, „mal so“ die Grundstücke zu betreten, wir das Farbspektrum behauptet. Diese brauchen einen Grund, den könnt ihr ja angeblich liefern. Ich habe auch schon geschrieben, dass ich das gut finde, dass sich der Staat an Regeln halten muss. Rechtsstaat nennt sich sowas.

            3. Euer ständiges Wiederholen und Wehklagen, wie schlimm das alles angeblich ist und wie wenig die Behörden machen, könntet ihr ganz einfach ändern, indem ihr eure wertvollen Erkenntnisse mitteilt, und zwar den Behörden und der Nennung eurer Namen. Da ihr das aber offensichtlich nicht macht, sondern euch ständig anonym beschwert, dass nichts passiert, seid ihr letztlich selbst schuld. Selbst gewähltes Elend und ihr verzweifelt, weil sich nichts ändert, obwohl IHR ES SELBST in den Händen haltet. Jedenfalls behauptet ihr das.

            Also was bleibt? Feiges, anonymes Palavern, Schwafeln, über Unfähigkeit schimpfen. Dabei ist/sind genau einer/zwei/drei unfähig, mal den Arsch hoch zu kriegen.

            Also beschwert ihr euch weiter anonym, merkt aber nicht, dass ihr euch über eure eigene Unfähigkeit beschwert.

            Was bleibt? Der Neid erfolgloser Internetposter, die merken, dass anonymes Internetposten nichts bringt (außer gelegentlich Widerspruch).

            Ich wünsche den Besitzern illegal gebohrter Brunnen, so es sie denn gibt, weiterhin viel Spaß! Die, die etwas unternehmen könnten, machen es nicht, jedenfalls nicht offiziell, sofern meckern über das ungerechte „System“ und dass sich andere „teure Anwälte“ leisten können. Ach, war das schön, als es früher genug Spitzel gab, die sowas ohne eigenes Risiko (!) den staatliche Stellen meldeten, oder? Das wünscht ihr euch???

            Wenn ihr eure Feigheit nicht überwinden könnt, nehmt euch einen Anwalt, der den (angeblich) untätigen Behörden Dampf macht! Eure Versuche des anonymen Anscheißens sind zur Erfolglosigkeit verdammt. Tut weh, oder? Halt das Los der Feiglinge ?

            PS: Wenn es in Deiner Verzweiflung hilft, dass ich ein „Kleiner armseliger Amtskasperfreund“ sein soll, bitteschön. Vielleicht bin ich aber auch ein illegaler Brunnenbohrer? ?

            Und Tschüß! ?

  4. farbspektrum sagt:

    „Eckhard Menz verweist unter anderem auf die möglichen Folgen eines unberechenbaren Austritts dieses teuflischen Kriegsproduktes für die vielen Brunnen, die Eigenheimbauer einst auf ihren Ammendorfer Grundstücken ausschachten ließen.“
    https://treffpunkt-stadtteil.de/oekologische-zeitbombe-unter-ammendorf/

  5. farbspektrum sagt:

    “ In der Diskussion um womöglich von Kampfstoffresten verseuchtes Grundwasser in Ammendorf verschärft die Stadtverwaltung den Ton gegenüber mutmaßlich betroffenen Anwohnern. Oberbürgermeister Bernd Wiegand (Hauptsache Halle) hat das Umweltamt aufgefordert zu prüfen, ob die Behörde auf Privatgrundstücken in der sogenannten Heimstättensiedlung nach illegal gebohrten Brunnen suchen kann. “ (StäZ)

    • Hallenser sagt:

      Wie man sieht, ist das nicht einfach so möglich. Die Prüfung kann ja auch ergeben, dass nicht (ohne Anlass) auf Privatgrundstücken nach illegal gebohrten Brunnen gesucht werden darf. Von wann ist denn der StäZ-Artikel? Vielleicht ist die Prüfung schon erfolgt.

  6. Thomas Hahmann sagt:

    Man man man, hier geht es doch gar nicht um Raddemos, Parkplätze, Nazis, Nicht-Nazis…und trotzdem so ein Kindergarten. Was habt ihr alle nur vor der Verbreitung des Internets gemacht…..

  7. nochn alter heimstätter sagt:

    @ unsinniger
    === Unsinn
    13. Mai 2020 um 22:26 Uhr
    Also ihr beiden „Helden“, „farbspektrum“ und der alte Heimstätter:„Man scheißt keinen an!“. Aber anonym behaupten, dass dort „illegal gebohrte Brunnen“ sind, ist etwa kein „anscheißen“? Doch, das ist es, es ist sogar mehr: Ihr behauptet, noch dazu anonym im Internet, dass da illegale Brunnen gebohrt wären und wollt, dass daraufhin die zuständige Behörde die Grundstücke durchsucht? =====
    ++ Weder eseppelt noch ich haben behauptet, daß dort illegal Brunnen gebohrt worden seien!Zwischen „nicht genehmigt „ und „illegal“ liegen juristisch betrachtet Welten!
    Merke: auch im Inet ist man nicht anonym!- wenn Interesse besteht ist über den Provider sehr Klardaten zu bekommen!. DAS sollte aber diejenigen veranlassen welche interessenbedingt tätig werden sollten. In diesem Falle die Umwelt und Wasserbehörden!. ++

    === Nur weil ihr a) keine Beweise habt und/oder b) zu feige seid, eure angeblich unwiderlegbaren Beweise offen zu präsentieren? Jemanden anzeigen ist NICHT anscheißen, sondern die Rechtsordnung durchsetzen zu helfen. Mit „offenem Visier“ zu den Anschuldigungen stehen! Aber was macht ihr Feiglinge? Behauptet ein ums andere Mal etwas anonym und hofft, dass die Behörde tätig wird! DAS ist Anscheißen, sogar ein feiges dazu!

    +++ Du begibst dich mit deinen Beschimpfungen und Unterstellungen auf ganz ganz dünnes Eis mein Lieber.
    Woher beziehst du deine Infos das ich lüge, keine Beweise habe und andere NUR anscheißen will? Was ich schrieb sind Tatsachen, welche ich auch sofort bei einer Ortsbegehung belegen kann. Tortzdem scheiße ich keinen der mir bekannten Mitbewohner an, wie du das so gern hättest. Woher rührt denn dein besonderes Interesse?-die Schulaufgaben damals nicht gemacht? Tsch Alter, da werde ich dir nicht auf die Sprünge helfen das mußte schon allein ausbügeln. Kleiner Tip: bei Trockenheit ab 19.30h ‚nen Spaziergang machen und das Gehör einschalten. Wenn’s dann irgendwo bissel rauscht, nach den Sprühschläuchen gucken 😀 +++

    === Ich bin froh, dass der Staat nicht einfach so Grundstücke und Wohnungen betreten/durchsuchen darf, dazu muss ein Grund vorliegenden! Dieser Grund muss auch einer rechtlichen Überprüfung stand halten! Dieses Pseudo-Argument „bei mir kann jederzeit jemand kommen“ würde sich ganz schnell im Luft auflösen, wenn einmal die Woche die Polizei, das Ordnungsamt, die Gesundheitsbehörde oder auch das Umweltamt käme und mal gucken würde, weil „ich habe ja nichts zu verbergen

    +++ da scheint ja einem der Arsch auf Grundeis zu gehen oder?. Also zu mir kann natürlich nicht jeder Arsch, aber das Amt kommen. Bei dem „Antrag auf Befreiung von Kosten für die Einleitung von Niederschlagswasser“ kamen sie ja auch kontrollieren. Beim Nachbarn auch.
    Das da unterschiedlich „gebildete“ Personen am Werke waren, merkten wir auch
    Manche hat nur die Rinne interessiert, die (nicht vorhandene Ableitung) war denen egal.
    So ist es wie „unsinn“ quascht unsinn“ schrieb : ist das bisken Pseudo-Rinne (ohne Ableitung) voll, läufst’s munter auf die Straße in den Gulli. Da ich in weiser Voraussicht die Klärgrube als Zisterne benutze habe ich den trockenen Sommer auch ohne Beschiß ganz gut überstanden 😉 +++

    === Es bleibt dabei: Ihr behauptet feige und ganz offensichtlich ohne Beweise, dass dort illegal Brunnen vorhanden sind, ihr wollt, dass die Behörden etwas machen, aber ihr wollt selbst nicht offen zu euren Anschuldigungen stehen. DAS ist Feige, es ist Anscheißen, es ist Schwafeln.=====

    +++ Rechtlich gesehen bedeutet dein Erguß: Verbreitung unwahrer Behauptung, Beleidigung, Verleumdung, ist also strafbewehrt.
    Mein Vorschlag:
    erstelle Anzeige gegen mich wegen Falschbehauptung, (ich dann ebenso gegen dich), dann wird Staatsanwalt tätig und wir beide sehen uns mal in die Augen. Beim Ortstermin werde ich nicht überrascht sein wenn wir zufällig auf dem Grundstück eines Unsinnigen landen sollten 😉 +++

    PS: anno 2004 haben die 3 Typen der „Brunnenfirma“ noch 500,-€ verlangt (Erfolgsgarantie)
    Heute wird’s a bissel mehr sein J

    • Unsinn sagt:

      An „nochn alter Heimstätter“: Ich habe lange überlegt, ob ich auf diesen Kindergarten eingehe. Das Ergebnis siehst Du. Meinem Arsch geht es übrigens bestens, kein Grundeis auch nur in der Nähe… ?

      „Zeige mich an, damit ich Dich anzeigen kann!“ meinst Du? Echt, das ist noch nicht einmal große Gruppe Kindergarten. DU behauptest doch, ich hätte verschiedene Straftaten begangen (abgesehen davon, dass „Verbreitung unwahrer Behauptung“ keine Straftat ist, selbst wenn es denn so wäre), möchtest aber, dass ICH Dich wegen „Falschbehauptung“ anzeigen soll? Kindergarten halt. Ich jedenfalls habe Dir/Euch keinerlei Straftat vorgeworfen und tue das immer noch nicht, denn es besteht für einen „Zeugen“ (seid ihr ja angeblich) keine Pflicht, einen illegalen Brunnen anzuzeigen. Bei einem bevorstehenden Mord zum Beispiel wäre das anders, da hättet ihr euch strafbar gemacht (siehe § 138 StGB:, Nichtanzeige geplanter Straftaten). Ich habe also gar keinen Grund, euch anzuzeigen. Du darfst aber gerne die Strafverfolgungsbehörden einbeziehen, wenn Du der Meinung bist, beleidigt worden zu sein oder ich hätte Dich/Euch verleumdet oder (da wird es besonders interessant) ich hätte eine „Falschbehauptung“ aufgestellt (schreibe bitte mal, welcher StGB – Paragraf da verletzt wäre, bin echt gespannt).

      Das Vorhandensein von „Sprühschläuchen“ als den Beweis (?) für illegal vorhandene Brunnen anzuführen, wird nur von Farbspektrums Behauptung „wenn einer was zugibt, kann man auch bei anderen gucken“ getoppt. Außerdem ist die Einwilligung zum Betreten des Grundstückes zur Nachprüfung eines durch den Eigentümer gestellten Antrags (hier Kosten für Einleitung von Niederschlagwasser) nicht gleichzusetzen mit dem eben nicht so einfach zulässigen Betreten zur Prüfung eines Hinweises eines Unbekannten. Sollte der Grundstückseigentümer nämlich die Behörde nicht auf das Grundstück lassen, wird im ersten Fall der Antrag negativ beschieden, im zweiten Fall aber zieht der „Prüfer“ einfach unverichteter Dinge wieder ab. Im Rechtsstaat muss eine „Tat“ nämlich nachgewiesen werden, nicht der „Verdächtige“ muss seine Unschuld beweisen. Da ist der Haken, ihr ein/zwei/drei bekennt euch eben NICHT zu eurer Behauptung, dass dort illegal Brunnen vorhanden sind. Die Folge hat „Hallenser“ schon dargestellt: https://dubisthalle.de/chemische-kampfstoffe-im-boden-landesregierung-untersucht-orgacid-gelaende-erneut#comment-93860

      Ich verstehe euch wirklich nicht. Ihr beschwert euch wieder und wieder anonym, dass nichts passiert (wenn ich das zu entscheiden hätte, würde ich auf anonyme Vorwürfe ebensowenig reagieren). Stellt euch vor, jemand behauptet anonym, bei euch auf dem Grundstück wird illegal Abfall gelagert. Würdet ihr euch freuen, wenn die Behörden kämen? Und wenn das euer neidischer und übler Nachbar ist, der eine Woche später anonym behauptet, dass ihr unerlaubt Bäume gefällt habt? Eine Woche später werdet ihr anonym beschuldigt, mit Rauschgift zu handeln und eine Woche später ist es etwas ganz anderes?

      Also, steht offen zu euren Anschuldigungen, wendet euch an die Behörden, legt eure Beweise vor! Ansonsten ist es (Achtung, aufpassen): Feige.

      Ich mache es Dir einfach und verweise auf meinen vorigen Eintrag: https://dubisthalle.de/chemische-kampfstoffe-im-boden-landesregierung-untersucht-orgacid-gelaende-erneut#comment-94040

      PS: Illegal ist nichts anderes als „außerhalb des Gesetzes“, das schließt „nicht genehmigt“ (wenn eine Genehmigung erforderlich ist) mit ein. Daher liegen keine „Welten“ dazwischen, sondern „ohne Genehmigung“ ist eine Teilmenge von illegal.

      • farbspektrum sagt:

        Es ist nicht Sache von Bürgern, Kontrollaufgaben des Staates wahrzunehmen.
        Es besteht der vage Verdacht, dass sich Lost in giftige Produkte zersetzt hat, die mit dem Grundwasser weitertransportiert werden. Ständig wird gefordert, auf Staatskosten neue Untersuchungen vorzunehmen Es besteht der begründete Verdacht, dass über Brunnen Grundwasser entnommen und zur Gartenbewässerung eingesetzt wird.
        Das herauszufinden soll nun Sache der Bürger sein? *rofl*

    • Oli P sagt:

      „Zwischen „nicht genehmigt „ und „illegal“ liegen juristisch betrachtet Welten!“

      Weiter habe ich’s mit dem Lesen nicht geschafft! Riesige Welten liegen dazwischen … weiter als der Verstand reicht… ???

  8. nochn alter heimstätter sagt:

    Auf das blablabla gehe ich nicht näher ein, nur soviel:
    Kleiner aber feiner Unterschied!
    Illegal IST illegal!
    Nicht genehmigt setzt voraus, daß ein Antrag gestellt wurde!
    Die Aussage vom Umweltamt (a.a.O. -uns sind keine Brunnen bekannt-) zeigt auf, daß eben keine Anträge gestellt wurden, sonst könnten solche Aussagen nicht getroffen oder?
    https://dubisthalle.de/orgacid-giftgefahr-in-ammendorf-wird-bis-maerz-untersucht#comments

    • Oli P sagt:

      Dann sind die Brunnen also erlaubt, wenn man _keinen_ Antrag gestellt hat. Denn nur mit gestelltem Antrag kann der Brunnen _nicht_ genehmigt sein. Aber was ist dann illegal? Wenn der Antrag genehmigt wird abern man _keinen_ Brunnen bohrt?

      Es wird immer besser! Bitte mach doch noch ein bisschen weiter! ??

    • Unsinn sagt:

      …und an der Stelle käme (wenn er denn könnte…) der alte Heimstätter ins Spiel. Es wurden keine Anträge gestellt (die aber erforderlich wären, damit wären eventuell vorhandene Brunnen illegal), aber der Behörde sind weder Anträge (sonst wären die bearbeitet worden) noch tatsächlich Hinweise auf Brunnen bekannt. Anonymes Geschwafel zählt nämlich nicht.

      Wir drehen uns im Kreis: Ihr könntet Hinweise geben, wollt es aber nur anonym machen. Gleichzeitig beschwert ihr euch, dass nichts gemacht wird, aber (schon x-mal geschrieben) anonym reicht nicht aus.

      Also zieht die Konsequenzen, meldet eure Erkenntnisse an die Behörden oder lasst das anonyme Geschwafel. Ganz einfach.

      • "Unsinn" quatscht Unsinn sagt:

        Das ist Unsinn, Unsinn.
        1) Private Brunnen zur Gartenbewässerung oder Viehversorgung (u.a.) sind in LSA anzeigepflichtig, nicht antragspflichtig. Der Rest deines Geschreibsels zu Anträgen bricht damit zusammen.
        2) Die Behörde entscheidet lediglich nach pflichtgemässem Ermessen, ob sie einem Hinweis folgt oder nicht. Auch da hast du nur Grütze geleiert.
        3) Eine Verwaltungsklatsche, hier über die Öffentlichkeit gespielt, macht auch der Berndverwaltung schnell Beine. Ohne Antrag, Anzeige, Vorsprechen … man muss das nur gef***ckt einschädeln. Muss man können. Du kannst es eben nicht.

        Als Freund der etablierten Verwaltungsherrschaft hast du aber von all diesen Sachen plangemäss keinen Schimmer. Dafür redest du viel … Unsinn, Unsinn!

        • Unsinn sagt:

          Es ist richtig schön, wie ihr euch aufregt und besonders Du Dich aufregst, dass die Verwaltung nichts macht. Du wirfst mir vor, dass ich „nicht kann“. Nein, ich WILL nicht. Mag sein, dass ich Antrag mit Anzeige verwechselt habe, das ändert aber nichts daran, dass Du Dich maßlos über die Brunnen und, wie ich hier erfahren habe, sogar über die Niederschlagseinleitung ärgerst und vor allem, nichts dagegen tun kannst. Oder Dich nicht traust.

          Ihr beklagt euch, dass die Verwaltung nichts macht, blubbert dazu aber nur hier anonym rum. Ihr WOLLT, aber traut euch nicht. Das ist der Unterschied.

          Ihr sagt, ihr wollt keinen „anscheißen“, versucht es aber trotzdem, indem ihr anonym wieder und wieder von illegalen Brunnen sprecht, Du sogar von einer „Brunnenszene“. Du behauptest sogar, dass das ganze Umweltamt (bis auf Ausnahmen) inkompetent ist. Pflichtgemäßes Ermessen bedeutet, nicht einfach nichts zu machen. Wenn man einen Hinweis hat (den könntet ihr ja liefern, behauptet ihr), muss die Behörde handeln, soweit nicht Gründe entgegenstehen. Alles gerichtlich überprüfbar, wie Verwaltungshandeln immer. Gibt man den Hinweis/die Hinweise mit Namen und Hausnummer (was ihr ja wohl aus Feigheit nicht macht), kann man sogar nachfragen, was daraus geworden ist.

          Eine „Verwaltungsklatsche“, wie Du es zu nennen beliebst, findet gerade NICHT statt, erst recht keine „gef***ckt eingeschädelte“, weil anonym posten (schrieb ich schon) nichts bringt. Das alles merkst Du und versuchst Dich zur Ersatzbefriedigung verzweifelt darin, Ämter und Verwaltungen schlecht zu machen zum Beispiel durch Begriffe wie „Freund der etablierten Verwaltungsherrschaft“. Du nennst mich „Kleine armselige Amtskasperfreunde wie Du“, all das zeigt Deine Machtlosigkeit und Dein Ärger darüber. Deswegen wirst Du unsachlich. Kennst Du den Spruch „Leere Wagen klappern am lautesten“? Der Spruch stimmt wohl…

          Weißt Du was? Alle schmunzeln über Deine vergeblichen Versuche, anonym Leute anzuscheißen. Nichts passiert ob Deiner Tiraden und DAS ärgert Dich. In dem Falle bin ich sogar tatsächlich ein „Freund der etablierten Verwaltungsherrschaft“ und ich freue mich mit ihnen. Ich freue mich auch über alle, die mit ihren Brunnen ihren Garten bewässern können.

          Weißt Du was? Ich gehe jetzt in meinen Garten, gießen. Und freue mich über Deine Erfolglosigkeit ? Damit verabschiede ich mich aus dieser nutzlosen Diskussion mit einem Hinweis für Farbspektrum zu 18.54 Uhr: Die Chance, dass ich schlafe, während andere etwas posten, ist ziemlich groß, rein rechnerisch dürfte ich bei einem Drittel aller Posts friedlich schlummern ?

  9. farbspektrum sagt:

    „Ich freue mich auch über alle, die mit ihren Brunnen ihren Garten bewässern können.“
    Und die immer wieder, trotz zig Untersuchungen, von Verseuchung des Grundwassers mit Giftstoffen fabulieren.
    Und trotzdem ihren Garten mit angeblich verseuchten Grundwasser bewässern.

  10. farbspektrum sagt:

    Auf TV-Halle gab es einen neuen Beitrag zum Thema. Das Grundwasser wurde zweimal untersucht. Es wurden geringe, nicht gesundheitsgefährdende, Lost-Zersetzungsprodukte im Grundwasser gefunden.
    Glaubt man der BI, treten im Umkreis nicht erklärbare Lungenkrankheiten und Leukämie in Größenordnungen auf. Da bleibt nur eine Möglichkeit: Die Häuser im gefährdeten Umkreis müssen sofort evakuiert werden.